Beschlussvorlage - 0979/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Wirtschaftsplan des HABIT 2006 wird zugestimmt.

 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen liegen die finanziellen Eckdaten für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2006 vor. Eine Umsetzung des Wirtschaftsplans kann dann ab dem 01.01.2006 erfolgen.

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Sachverhalt

·        Nach §14 EigVO NRW und §15 der Betriebssatzung des HABIT ist von der Betriebsleitung vor Beginn eines jeden Jahres ein Wirtschaftsplan, bestehend aus dem

 

·        Erfolgsplan,

·        dem Vermögensplan und

·        der Stellenübersicht,

 

     aufzustellen.

 

·        Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten (§15 Abs.1 EigVO NRW).

·        Der Vermögensplan muss alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die sich aus Anlagenänderungen und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben, sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§16 Abs.1 EigVO NRW).

·        Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Angestellte und Arbeiter des Betriebes zu enthalten. Beamte, die beim Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben (§17 Abs.1 EigVO NRW).

 


 
Der Hagener Betrieb für Informationstechnologie HABIT wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung gem. der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) geführt. Nach §14 EigVO NRW und §15 der Betriebssatzung des HABIT ist von der Betriebsleitung vor Beginn eines jeden Jahres ein Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht, aufzustellen.

Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten (§15 Abs.1 EigVO NRW). Der Vermögensplan muss alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftjahres, die sich aus Anlagenänderungen und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben, sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§16 Abs.1 EigVO NRW). Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Angestellte und Arbeiter des Betriebes zu enthalten. Beamte, die beim Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben (§17 Abs.1 EigVO NRW).

Der Wirtschaftsplan als finanzielle Grundlage für das Jahr wird dem Rat nach dem Beratungsergebnis des Betriebsausschusses zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Finanzierung des Erfolgsplanes erfolgt ausschließlich über Erlöse aus IT- und damit zusammenhängenden Organisationsdienstleistungen von den Beteiligten der öffentlich rechtlichen Vereinbarung vom 01.07.1999 (Stadt Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis und angehörige Gemeinden) und über Erlöse aus o.g. Dienstleistungen an andere Kreise und Gemeinden im Rahmen der Zusammenarbeit im Zweckverband KDN oder in Einzelfällen auch im Rahmen der Amtshilfe. Sämtliche Dienstleistungen des HABIT werden gegen eine Weiterberechnung der entstehenden Kosten erbracht, ausdrücklich ohne Berücksichtigung von Gewinnen und kalkulatorischen Wagnissen. Der HABIT hat, wie auch in der Betriebssatzung und der öffentlich rechtlichen Vereinbarung festgelegt, keine Gewinnerzielungsabsicht.

Auf Grund der fehlenden finanziellen Ausstattung des Betriebes werden Investitionsvorhaben über Kommunalkredit oder Leasing fremdfinanziert. Wie in den Vorjahren werden vor großen Investitionsentscheidungen Vergleichsrechnungen zwischen kreditfinanzierten Investitionen und über Leasing finanzierten Investitionen durchgeführt. Damit die Betriebsleitung die nötige Flexibilität erhält und in die Lage versetzt wird im Rahmen der wirtschaftlichen Verantwortung zu handeln, wird für den Wirtschaftsplan 2006 ein umfangreicher Vermögensplan aufgestellt.

Bei anstehenden Investitionen kann die Betriebsleitung auf Grund der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Positionen im Erfolgsplan und durch die umfangreiche Aufnahme von Investitionsvorhaben im Vermögensplan im Einzelfall die vorteilhafteste Fremdfinanzierung wählen.

Neben dem eigentlichen Erfolgsplan und dem Stellenplan sind des Weiteren umfangreiche Erläuterungen beigefügt. Dort können ergänzende Informationen entnommen werden.

Aufgrund der mit dem Gesetz für ein neues kommunales Finanzmanagement (NKFG NRW) zum 01.01.2005 novellierten Eigenbetriebsverordnung NRW ist erstmals auch ein Investitionsprogramm aufgestellt worden.

Nach Beschluss des Wirtschaftsplanes durch den Rat der Stadt Hagen liegen dann die finanziellen Eckdaten für das Jahr 2006 vor.

Vor dem Hintergrund des "Gesamtstädtischen Strategiekonzeptes zur langfristigen Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit der Stadt Hagen" sind im Wirtschaftsjahr 2004 im Unterabschnitt 0620 des städtischen Haushaltsplanes Kürzungen in Höhe von rd. 1,2 Mio. Euro realisiert wurden. Konkret hat sich das Volumen wie folgt entwickelt:

 

·          Ansatz Unterabschnitt 0620 im Jahr 2004                  12.472.600 €

Im Jahr 2005 wurde mit einem Ansatz im

·        Unterabschnitt 0620 in Höhe von                                  13.290.000 €

kalkuliert (nach dem Haushaltsplanentwurf 2005, siehe auch Vorlage 0780/2004, Wirtschaftsplan HABIT 2005), der damit gegenüber dem Vorjahr um rd. 818.000 Euro anstieg. Diese Steigerung begründete sich dadurch, dass 900.000 € auf das zusätzliche Projekt “Neues Kommunales Finanzmanagement” entfielen, das zum Teil aus Rücklagenentnahmen finanziert wird. Auf die Vorlagen  “Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements – Möglichkeiten der IT-Unterstützung (Drucksachennr.: 0512/2004 vom 23.06.2004) und “Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements – Entscheidung über die einzusetzende Software und die abzuschließende Kooperationsvereinbarung (Drucksachennr.: 0618/2004 vom 07.09.2004) wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

Nach dem Haushaltsplanentwurf 2006 beträgt der Ansatz im

·        Unterabschnitt 0620                                                       14.018.318 €.

Diese Steigerung gegenüber dem Vorjahr begründet sich allein durch den Ansatz von 1.000.000 Euro in der Haushaltsstelle 0620 625 00705 “Weiterleitung einer Bedarfszuweisung an den Eigenbetrieb”. Hierbei handelt es sich um eine Zuweisung des Landes für die Weiterentwicklung von organisatorischen Rahmenbedingungen im eGovernment. Die Zuweisung erfolgt jedoch nicht ausschließlich an die Stadt Hagen – HABIT -, sondern an die Mitglieder des “Kompetenzzentrums Digitale Verwaltung NRW – KDV – (Siehe auch Vorlage 0555/2005 “Beitritt der Stadt Hagen zur kommunalen Arbeitsgemeinschaft “ Kompetenzzentrum Digitale Verwaltung NRW” vom 16.06.2005) und wird vom HABIT lediglich “treuhänderisch” verwaltet und nach entsprechendem Arbeitsaufwand für den Zuweisungszweck an die Mitglieder des KDV weitergeleitet. Dem Grunde nach handelt es sich also um einen durchlaufenden Posten, an dem zwar auch die Stadt Hagen - HABIT - partizipieren kann, jedoch nur in dem Umfang, in dem entsprechende Arbeiten in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft KDV erledigt werden.

Unter Ausklammerung des Zuweisungsbetrages von 1.000.000 € ist der Ansatz im Unterabschnitt 0620 gegenüber dem Vorjahr also leicht rückläufig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Ansatz für das NKF-Projekt in der Haushaltsstelle 0620 625 01206 von 900.000 € in 2005 auf 750.000 € in 2006 gesenkt wurde.

 


 

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Auswirkungen

Die Deckungsfähigkeit ist in den Haushalten und Wirtschaftsplänen der Kunden gegeben.

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.11.2005 - Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung - vertagt

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06.12.2005 - Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung - geändert beschlossen

Beschluss:

Dem Wirtschaftsplan des HABIT 2006 wird zugestimmt.

 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen liegen die finanziellen Eckdaten für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2006 vor. Eine Umsetzung des Wirtschaftsplans kann dann ab dem 01.01.2006 erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 /

Enthaltungen:

 /

 

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15.12.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen