Beschlussvorlage - 0979/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan des HABIT 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
|
Vorberatung
|
|
|
|
22.11.2005
| |||
|
|
06.12.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.12.2005
|
Sachverhalt
·
Nach §14 EigVO NRW und §15 der Betriebssatzung
des HABIT ist von der Betriebsleitung vor Beginn eines jeden Jahres ein
Wirtschaftsplan, bestehend aus dem
·
Erfolgsplan,
·
dem Vermögensplan und
·
der Stellenübersicht,
aufzustellen.
·
Der Erfolgsplan
muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres
enthalten (§15 Abs.1 EigVO NRW).
·
Der
Vermögensplan muss alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres,
die sich aus Anlagenänderungen und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes
ergeben, sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§16
Abs.1 EigVO NRW).
·
Die
Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für
Angestellte und Arbeiter des Betriebes zu enthalten. Beamte, die beim
Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und
in der Stellenübersicht des Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben (§17 Abs.1
EigVO NRW).
Der Hagener Betrieb für Informationstechnologie HABIT
wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung gem. der Eigenbetriebsverordnung NRW
(EigVO NRW) geführt. Nach §14 EigVO NRW und §15 der Betriebssatzung des HABIT
ist von der Betriebsleitung vor Beginn eines jeden Jahres ein Wirtschaftsplan,
bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht,
aufzustellen.
Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und
Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten (§15 Abs.1 EigVO NRW). Der
Vermögensplan muss alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftjahres,
die sich aus Anlagenänderungen und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes
ergeben, sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§16
Abs.1 EigVO NRW). Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr
erforderlichen Stellen für Angestellte und Arbeiter des Betriebes zu enthalten.
Beamte, die beim Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind im Stellenplan der
Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des Eigenbetriebes nachrichtlich
anzugeben (§17 Abs.1 EigVO NRW).
Der Wirtschaftsplan als finanzielle Grundlage für
das Jahr wird dem Rat nach dem Beratungsergebnis des Betriebsausschusses zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Die Finanzierung des Erfolgsplanes erfolgt
ausschließlich über Erlöse aus IT- und damit zusammenhängenden
Organisationsdienstleistungen von den Beteiligten der öffentlich rechtlichen
Vereinbarung vom 01.07.1999 (Stadt Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis und angehörige
Gemeinden) und über Erlöse aus o.g. Dienstleistungen an andere Kreise und
Gemeinden im Rahmen der Zusammenarbeit im Zweckverband KDN oder in Einzelfällen
auch im Rahmen der Amtshilfe. Sämtliche Dienstleistungen des HABIT werden gegen
eine Weiterberechnung der entstehenden Kosten erbracht, ausdrücklich ohne Berücksichtigung
von Gewinnen und kalkulatorischen Wagnissen. Der HABIT hat, wie auch in der
Betriebssatzung und der öffentlich rechtlichen Vereinbarung festgelegt, keine
Gewinnerzielungsabsicht.
Auf Grund der fehlenden finanziellen Ausstattung
des Betriebes werden Investitionsvorhaben über Kommunalkredit oder Leasing
fremdfinanziert. Wie in den Vorjahren werden vor großen
Investitionsentscheidungen Vergleichsrechnungen zwischen kreditfinanzierten
Investitionen und über Leasing finanzierten Investitionen durchgeführt. Damit
die Betriebsleitung die nötige Flexibilität erhält und in die Lage versetzt
wird im Rahmen der wirtschaftlichen Verantwortung zu handeln, wird für den
Wirtschaftsplan 2006 ein umfangreicher Vermögensplan aufgestellt.
Bei anstehenden Investitionen kann die
Betriebsleitung auf Grund der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Positionen im
Erfolgsplan und durch die umfangreiche Aufnahme von Investitionsvorhaben im
Vermögensplan im Einzelfall die vorteilhafteste Fremdfinanzierung wählen.
Neben dem eigentlichen Erfolgsplan und dem
Stellenplan sind des Weiteren umfangreiche Erläuterungen beigefügt. Dort können
ergänzende Informationen entnommen werden.
Aufgrund der mit dem Gesetz für ein neues
kommunales Finanzmanagement (NKFG NRW) zum 01.01.2005 novellierten
Eigenbetriebsverordnung NRW ist erstmals auch ein Investitionsprogramm
aufgestellt worden.
Nach Beschluss des Wirtschaftsplanes durch den
Rat der Stadt Hagen liegen dann die finanziellen Eckdaten für das Jahr 2006
vor.
Vor dem Hintergrund des "Gesamtstädtischen Strategiekonzeptes zur langfristigen Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit der Stadt Hagen" sind im Wirtschaftsjahr 2004 im Unterabschnitt 0620 des städtischen Haushaltsplanes Kürzungen in Höhe von rd. 1,2 Mio. Euro realisiert wurden. Konkret hat sich das Volumen wie folgt entwickelt:
·
Ansatz
Unterabschnitt 0620 im Jahr 2004 12.472.600
€
Im Jahr 2005 wurde mit einem Ansatz im
·
Unterabschnitt
0620 in Höhe von 13.290.000
€
kalkuliert (nach dem Haushaltsplanentwurf 2005,
siehe auch Vorlage 0780/2004, Wirtschaftsplan HABIT 2005), der damit gegenüber dem
Vorjahr um rd. 818.000 Euro anstieg. Diese Steigerung begründete sich dadurch,
dass 900.000 € auf das zusätzliche Projekt “Neues Kommunales
Finanzmanagement” entfielen, das zum Teil aus Rücklagenentnahmen
finanziert wird. Auf die Vorlagen
“Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements –
Möglichkeiten der IT-Unterstützung (Drucksachennr.: 0512/2004 vom 23.06.2004)
und “Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements – Entscheidung
über die einzusetzende Software und die abzuschließende Kooperationsvereinbarung
(Drucksachennr.: 0618/2004 vom 07.09.2004) wird in diesem Zusammenhang
verwiesen.
Nach dem Haushaltsplanentwurf 2006 beträgt der
Ansatz im
·
Unterabschnitt
0620 14.018.318
€.
Diese Steigerung gegenüber dem Vorjahr begründet
sich allein durch den Ansatz von 1.000.000 Euro in der Haushaltsstelle 0620 625
00705 “Weiterleitung einer Bedarfszuweisung an den Eigenbetrieb”.
Hierbei handelt es sich um eine Zuweisung des Landes für die Weiterentwicklung
von organisatorischen Rahmenbedingungen im eGovernment. Die Zuweisung erfolgt
jedoch nicht ausschließlich an die Stadt Hagen – HABIT -, sondern an die
Mitglieder des “Kompetenzzentrums Digitale Verwaltung NRW – KDV
– (Siehe auch Vorlage 0555/2005 “Beitritt der Stadt Hagen zur
kommunalen Arbeitsgemeinschaft “ Kompetenzzentrum Digitale Verwaltung
NRW” vom 16.06.2005) und wird vom HABIT lediglich
“treuhänderisch” verwaltet und nach entsprechendem Arbeitsaufwand
für den Zuweisungszweck an die Mitglieder des KDV weitergeleitet. Dem Grunde
nach handelt es sich also um einen durchlaufenden Posten, an dem zwar auch die
Stadt Hagen - HABIT - partizipieren kann, jedoch nur in dem Umfang, in dem
entsprechende Arbeiten in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft KDV erledigt
werden.
Unter Ausklammerung des Zuweisungsbetrages von
1.000.000 € ist der Ansatz im Unterabschnitt 0620 gegenüber dem Vorjahr
also leicht rückläufig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Ansatz für das
NKF-Projekt in der Haushaltsstelle 0620 625 01206 von 900.000 € in 2005
auf 750.000 € in 2006 gesenkt wurde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
83,7 kB
|

06.12.2005 - Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung - geändert beschlossen
Beschluss:
Dem Wirtschaftsplan des HABIT
2006 wird zugestimmt.
Mit
Beschluss des Rates der Stadt Hagen liegen die finanziellen Eckdaten für das
Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2006 vor. Eine Umsetzung des
Wirtschaftsplans kann dann ab dem 01.01.2006 erfolgen.