Beschlussvorlage - 0874/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Städte Gevelsberg und Hagen über die Durchführung der Drogen- und Suchtarbeit für die Stadt Gevelsberg durch die Stadt Hagen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beate Westermann
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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09.11.2005
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.12.2005
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2005
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Beschlussvorschlag
Dem dieser Vorlage als Anlage beigefügten Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Städte Gevelsberg und Hagen über die Durchführung der Drogen- und Suchtarbeit für die Stadt Gevelsberg durch die Stadt Hagen wird zugestimmt
Der Ratsbeschluss wird zum 1.1.2006 umgesetzt.
Sachverhalt
Die seit 1983 bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung der Drogenarbeit in der Stadt Gevelsberg durch die Stadt Hagen wurde von der Stadt Gevelsberg zunächst fristgemäß zum 31.12.2004 gekündigt.
Im Jahre 2005 wurde die Arbeit auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung weiterhin durch die Stadt Hagen sichergestellt.
Die Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung regelt die Leistungserbringung und den Kostenersatz zunächst bis zum 31.12.2010 bei anschließender stillschweigender Verlängerung um jeweils ein Jahr.
In Abänderung der vorherigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung umfasst das Leistungsspektrum der überarbeiteten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die gesamte Suchtarbeit. Die Personalkosten für die vorhandene Planstelle werden weiterhin von der Stadt Gevelsberg erstattet. Die frühere Einzelabrechnung der Sachkosten wird durch eine Sachkostenpauschale ersetzt. Die Leistungserbringung ist für den Haushalt der Stadt Hagen kostenneutral.
Die seit 1983 bestehende öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zur Durchführung der Drogenarbeit in der Stadt Gevelsberg durch
die Stadt Hagen wurde von der Stadt Gevelsberg zunächst fristgemäß zum
31.12.2004 gekündigt. Hierdurch sollte der Kommunalpolitik in Gevelsberg die
Abwägung zwischen der Eingliederung in das Suchtkonzept des Ennepe-Ruhr Kreises
und der Fortführung der Zusammenarbeit mit der Stadt Hagen ermöglicht werden.
Hintergrund der Überlegungen in der Stadt Gevelsberg waren einerseits die Neufassung der Verträge zur Suchtberatung im Ennepe-Ruhr Kreis und andererseits die erforderlichen Kostenreduzierungen im Rahmen der Haushaltsreduzierungen.
Im Jahre 2005 wurde die Arbeit auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung weiterhin durch die Stadt Hagen sichergestellt, da der Beratungsprozess zwischen der Stadt Gevelsberg und dem Ennepe-Ruhr Kreis noch nicht abgeschlossen war.
Zwischenzeitlich haben sich die politischen Gremien in Gevelsberg für eine Fortführung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Hagen ausgesprochen. Ausschlaggebend hierfür waren neben der guten Kooperation in den zurückliegenden Jahren auch die engen regionalen Bezüge des Klientels, die ein abgestimmtes Drogenhilfekonzept zum Vorteil beider Städte ermöglichen. Durch die Einführung eines Sachkostenbudgets und die Ausweitung des Leistungsspektrums ist es gelungen, Kostenreduzierungen für die Stadt Gevelsberg zu erreichen und gleichzeitig die notwendige Haushaltsneutralität für die Stadt Hagen zu gewährleisten.
In Abänderung der vorherigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung umfasst das Leistungsspektrum der überarbeiteten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht mehr ausschließlich Prävention, Beratung und Therapievermittlung in Bezug auf illegale Drogen sondern die gesamte Suchtarbeit. Darüber hinaus werden die neuen Aufgabenstellungen der Suchtberatung im Kontext des SGB II / Job-Agentur Teil der Leistungsvereinbarung.
Die als Anlage 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beigefügte Leistungsbeschreibung definiert die fachlichen Standards zur Ausgestaltung der Drogen- und Suchtarbeit in Gevelsberg.
Die in der Anlage 2 beschriebenen Leistungen der Drogen- und Suchtberatung für den Personenkreis der SGB II Leistungsbezieher entspricht den Vereinbarungen im Bereich des Ennepe-Ruhr Kreises. Um eine einheitliche Verfahrensweise innerhalb des Kreises zu gewährleisten, wird diese Leistungsbeschreibung ebenfalls Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Die Personalkosten für die vorhandene Planstelle werden weiterhin von der Stadt Gevelsberg erstattet. Die frühere Einzelabrechnung der Sachkosten wird durch eine Sachkostenpauschale in Höhe von 4.000 € ersetzt. Die Stadt Hagen wird dieses Sachkostenbudget bewirtschaften und die entstehenden Sachkosten hiermit abdecken. Für die Stadt Gevelsberg ist hiermit der Vorteil der verbindlichen Kostendeckelung verbunden. Die Stadt Hagen ist durch das Sachkostenbudget in der Lage, die für die Leistungserbringung in Gevelsberg entstehenden Kosten zu decken.
Die Erweiterung des Leistungsumfangs um den Bereich der Suchtberatung führt auf Seiten der Stadt Gevelsberg zu einer Kostenreduzierung. Der vorliegende Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sichert aber gleichzeitig den gewünschten Umfang und die Qualität der Drogen- und Suchtarbeit in der Stadt Gevelsberg für den Zeitraum von zunächst fünf Jahren.
Anlage 1:
Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung
über die
Durchführung der Drogen- und Suchtarbeit für die Stadt Gevelsberg
durch die Stadt
Hagen
Die Stadt Hagen - vertreten durch den Oberbürgermeister -
schließt mit
der Stadt Gevelsberg - vertreten durch den Bürgermeister -
auf Grund der §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1.10.1979 (GV NRW S. 621/SGV NRW 202), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV NRW S. 644) hinsichtlich der Durchführung der Drogen- und Suchtarbeit für die Stadt Gevelsberg durch die Stadt Hagen folgende
Öffentlich – rechtliche – Vereinbarung:
Präambel
Mit dem Ziel, eine umfassende Versorgung der Stadt Gevelsberg mit Beratungs- und Prophylaxeangeboten für Sucht- und Drogenkranke oder -gefährdete und deren Angehörige sicherzustellen, vereinbaren die Stadt Gevelsberg und die Stadt Hagen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Die nachfolgenden vertraglichen Regelungen legen die konzeptionellen und organisatorischen Voraussetzungen dieser Zusammenarbeit fest.
§ 1 Leistungen und Verpflichtungen der Stadt Hagen
1. Leistungsumfang
Die Stadt Hagen nimmt für die Stadt Gevelsberg die Drogen- und Suchtberatung sowie die Drogen- und Suchtprophylaxe auf der Grundlage der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 2) wahr.
Gleichzeitig verpflichtet sie
sich, im Rahmen von Eingliederungsmaßnahmen gemäß § 16 (2) SGB II im Auftrag
der JobAgenturEN die in der abgestimmten Verfahrensweise aufgeführten Aufgaben (Anlage
3) wahrzunehmen sowie Schulungen der Fachberaterinnen und der Fachberater
der Regionalstelle Gevelsberg/Sprockhövel der JobAgenturEN im erforderlichen
Umfang durchzuführen.
2.
Personelle Ausstattung
In der Drogen- und Suchtberatungsstelle in Gevelsberg ist mindestens eine geeignete Vollzeitfachkraft oder alternativ eine Zahl entsprechender Teilzeitkräfte (i.d.R. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) mit jährlich insgesamt 1.300 Fachleistungsstunden zu beschäftigen.
Die für Gevelsberg zuständige hauptamtliche Fachkraft ist Bedienstete/r der
Stadt Hagen. Die Einstellung oder Kündigung dieser Fachkraft erfolgt im
Benehmen mit der Stadt Gevelsberg. Fachleistungsstunden sind im Sinne des
aktuellen “Leistungskataloges NRW Drogenhilfe” jeweils anteilig 50%
klientenbezogene, 30% organisationsbezogene und 20 % einrichtungsbezogene
Leistungen.
20% der
Gesamtfachleistungsstunden sollen auf den Bereich der Drogen- und
Suchtprophylaxe entfallen. Fachleistungsstunden für Drogen- und Suchtberatung
und –prophylaxe sind untereinander deckungsfähig.
Die Fachkraft erhält Unterstützung durch (Berufs)-praktikanten. Bei Urlaub oder
längerfristiger Erkrankung der Fachkraft wird die Arbeit in Gevelsberg in
adäquatem Umfang durch andere Fachkräfte der Drogen- und Suchtberatungsstelle
Hagen sichergestellt.
3. Dokumentation
und Verwendungsnachweis
Die zum Nachweis einer fachlich qualifizierten Arbeit der Beratungsstellen wie auch hinsichtlich einer Vergleichbarkeit mit anderen Trägern der Sucht- und Drogenberatung erforderliche Dokumentation richtet sich nach den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Grundsätzen.
Die Verwendung der Mittel ist von der Stadt Hagen jährlich bis zum 31.03. des folgenden Jahres nachzuweisen. Darüber hinaus räumt die Stadt Hagen der Stadt Gevelsberg ein Prüfungsrecht ein.
Nachzuweisen sind auf Anforderung
ebenfalls die unter § 1 Nr. 2 vereinbarten Fachleistungsstunden.
§ 2 Leistungen und Verpflichtungen der Stadt Gevelsberg
1. Finanzierung
der Personal- und Sachkosten
Zur Deckung der Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle in Gevelsberg erstattet die Stadt Gevelsberg der Stadt Hagen die jährlichen Personalkosten für eine hauptamtliche Fachkraft bzw. entsprechende teilzeitbeschäftigte Fachkräfte, max. in Höhe einer Eingruppierung nach BAT IVa bzw. einer entsprechenden Eingruppierung nach dem neuem Tarifrecht für den kommunalen öffentlichen Dienst.
Darüber hinaus leistet die Stadt Gevelsberg einen pauschalen jährlichen Sachkostenanteil von 4.000 € einschließlich der Telekommunikationskosten.
Der Zuschuss wird in vier
Teilbeträgen zum 15.01., 15.04., 15.07. und 15.10. eines Jahres ausgezahlt.
2. Finanzierung sonstiger Kosten
Neben den o.a. Personal- und Sachkosten trägt die Stadt Gevelsberg die Kosten für die von ihr wahrzunehmende Anmietung / Bereitstellung ausreichender Räumlichkeiten für das Beratungs- und Prophylaxeangebot in Gevelsberg sowie die Kosten für die Anschaffung von notwendigem Inventar oder technischen Geräten in den Gevelsberger Räumlichkeiten nach Abstimmung im Einzelfall.
§ 3 Inkrafttreten
und Kündigung
1. Die Vereinbarung wird am Tage nach der Bekanntmachung durch die Aufsichtsbehörde wirksam, frühestens jedoch am 01.01.2006.
2. Sie hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2010 und kann frühestens zu diesem Zeitpunkt von den Beteiligten mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende gekündigt werden.
3. Ohne Kündigung verlängert sich die Vereinbarung danach stillschweigend von Jahr zu Jahr.
4.
Im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der
Leistungspflicht sind beide Seiten zu einer außerordentlichen Kündigung
berechtigt.
5. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform; mündliche Absprachen sind unwirksam. Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen hierdurch nicht berührt.
6. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in der Fassung vom 20.10.1994 – genehmigt von der Bezirksregierung Arnsberg am 22.11.1994 – wird hiermit aufgehoben.
Gevelsberg, den Hagen, den
Jacobi Schäfer Demnitz Dr. Schmidt
Bürgermeister Erster Beigeordneter Oberbürgermeister Erster Beigeordnete
Anlage
2
Leistungsbeschreibung
der Drogen- und Suchtarbeit in Gevelsberg ab 01.01.2006
Inhaltsangabe
Hinweis: Die Unterpunkte
sind jeweils wie folgt gegliedert:
Beschreibung, Zielgruppe,
Ziele, Umfang/Dauer, Orte, Fachliche Voraussetzungen / Ressourcen, Sachliche
Ressourcen und (tw.) Qualitätsmerkmale
Präambel
1.
Suchtprävention
1.1 Einzelveranstaltungen
1.2 Projektangebote
1.3 Schulung und Beratung vom Multiplikatoren/-innen
1.4 Präventionsberatung von Organisationen, Institutionen und Betrieben
1.5 Erstellung/Bereitstellung von Informationsangeboten
1.6 Qualitätsmerkmale Suchtprävention
2.
Schadensminimierung
2.1 Krisenintervention und Nothilfe
3.
Aufsuchende Maßnahmen
3.1 Hausbesuche
3.2 Beratung in Justizvollzugsanstalten bzw. Jugendjustizanstalten
3.3 Beratung in Krankenhäusern, Arztpraxen, Altenheimen und Sozialstationen
3.4 Beratung in Einrichtungen anderer psychosozialer Versorgungsbereiche, z. B. der Jugend- und Wohnungslosenhilfe
3.5 Qualitätsmerkmale Aufsuchende Maßnahmen
4.
Beratung
4.1 Informationsvermittlung
4.2 Problemorientierte Beratung
4.3 Vermittlung
4.4 Qualitätsmerkmale Beratung
5.
Psychosoziale Begleitung
5.1 Allgemeine psychosoziale Begleitung
5.2 Nachsorge
5.3 Qualitätsmerkmale Psychosoziale Begleitung
6.
Kooperation/Vernetzung
6.1 Gremienvertretung
6.2 Gemeinwesenorientierte Kooperation und Vernetzung
6.3 Selbsthilfe
6.4 Qualitätsmerkmale Kooperation und Vernetzung
7.
Öffentlichkeitsarbeit
7.1 Medien, Presse
7.2 Informationsveranstaltungen/-stände
8.
Ergänzende Angebote/sonstige
Angebote/Modellprojekte
Präambel
Im Folgenden werden die Leistungen der
kommunalen Drogen- und Suchtarbeit in Gevelsberg ab 01.01.2006 detailliert
beschrieben.
Die Leistungsbeschreibungen werden kontinuierlich fortgeschrieben, um eine Anpassung an fachliche Veränderungen sowie an Änderungen der Rahmenbedingungen zu gewährleisten.
Die jeweiligen Dienstleistungen beinhalten Verwaltungstätigkeiten sowie Leistungen der Leitung. Verwaltung und Einrichtungsleitung sind daher nicht als explizite Leistungsbereiche aufgeführt. Die Tätigkeitsmerkmale sind in den Stellenbeschreibungen beschrieben.
Die Reihenfolge der Leistungssegmente beinhaltet keinesfalls eine inhaltliche Gewichtung. Auch die variierende Länge der Beschreibungen der verschiedenen Segmente impliziert keine Wertung im Kontext der Gesamtleistung.
1.
Suchtprävention
Prävention umfasst alle
Maßnahmen, die darauf zielen, der Entstehung substanzbezogener Störungen sowie
nicht substanzgebundener Abhängigkeiten vorzubeugen. Dabei stehen nicht die
Risikofaktoren im Vordergrund. Vielmehr wird nach den Bedingungen gesucht, die
als fördernde Faktoren das Gesundheitsverhalten verstärken. Präventive
Maßnahmen schließen alle Altersgruppen mit ein.
Das Konzept einer
umfassenden Prävention beinhaltet folgende Ansatzpunkte:
Maßnahmen der personalen Kommunikation zur Förderung von Schutzfaktoren:
Hierzu gehören alle Maßnahmen im Bereich der Gesundheitserziehung und –förderung
sowie Förderung von Lebenskompetenz zur Verhinderung eines schädlichen Konsums.
Massenkommunikative Maßnahmen zur Information, Aufklärung und Motivierung der
Bevölkerung.
Flankierende soziale und gesundheitspolitische Maßnahmen:
Neben der Familie sind Kindergarten, Schule, Verein, Jugendzentrum und Betrieb wichtige Bereiche für die Durchführung präventiver Maßnahmen. Hierbei ist sowohl die Vernetzung - also die Systematisierung von Präventionsangeboten und die Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen - als auch der Aufbau von Präventionsgruppen, die als Multiplikatoren-/innen fungieren können, besonders wichtig.
Gerade im Bereich der
Prävention ist es schwierig, Angaben zur Dauer einzelner Aktivitäten zu machen.
Diese müssen zielgruppen- und inhaltsbezogen aufgrund von fachlichen
Überlegungen abgestimmt werden. Da präventive Angebote sehr vielfältig und
komplex sind, werden die Leistungen auf einer relativ allgemeinen Ebene ohne differenzierte
Tätigkeitsauflistungen beschrieben.
1.1
Einzelveranstaltungen
Beschreibung
Die Planung, Organisation
und Durchführung von Einzelveranstaltungen für die jeweilige Zielgruppe
umfassen alle isolierten und in sich geschlossenen Präventionstätigkeiten,
Aktionen, Projekte, Vorträge und Seminare mit dem Ziel, schädlichem Konsum von
psychotropen Substanzen und Abhängigkeitserkrankungen vorzubeugen.
Zielgruppen
Verschiedene Zielgruppen der Allgemeinbevölkerung und Institutionen
Jugendliche und junge Erwachsene
Personen mit hohem Risiko der Entwicklung von schädlichem Konsum oder einer
Abhängigkeit
Personen in problematischen Lebenslagen
Multiplikatoren/Multiplikatorinnen
Ziele
Schaffung von Problembewusstsein und Interesse an Themen der
Gesundheitserziehung und -förderung
Motivierung zur aktiven Mitarbeit
Abstinenz von bestimmten psychotropen Substanzen.
Bezugspersonen zu unterstützen, Personen mit substanzbezogenen
Störungen zu erkennen und auf das problematische Verhalten adäquat zu reagieren
(z. B. Schulung in Gesprächsführungstechniken)
Vernetzung (mit anderen Personen, Gruppen oder Institutionen)
Umfang/Dauer
Je nach Ort, Konzept, Ziel
und Inhalt: eine Stunde bis mehrere Stunden.
Orte
Beratungsstelle,
Kindergärten, Schulen, Jugendzentren, Discotheken, Betriebe, Gemeinden,
Bildungsstätten, Einrichtungen der Jugendhilfe und andere psychosoziale
Versorgungsbereiche
Fachliche Voraussetzungen/Ressourcen
Fachpersonal
Sachliche Ressourcen
Entsprechende
Informationsmaterialien, technische Ausstattung, spezifische Ausrüstung
1.2
Projektangebote
Beschreibung
Bei der Durchführung von
Projektangeboten lenkt man das Augenmerk auf die Förderung und Entwicklung von
Interessen und Lebenskompetenzen der Zielgruppen. Es werden Themen mit
substanzspezifischen und -unspezifischen Inhalten ausgesucht, die im Leben der
Zielgruppe eine Rolle spielen. Die Auseinandersetzung mit diesen Inhalten
erfolgt unter Einsatz vielfältiger Medien, oft mit einem künstlerischen
und/oder sportlichen Ansatz (z. B. Theaterspielen, Aktionswochen, Zeitung
selber erstellen).
Zielgruppe
verschiedene Zielgruppen der Allgemeinbevölkerung
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Eltern, Lehrer, Betriebsangehörige
Personen mit riskantem Konsum
an Prävention Interessierte
Ziele
Schaffung von Problembewusstsein und Interesse an Themen
Motivierung zur aktiven Mitarbeit
Abstinenz von und kritischer Umgang mit psychotropen Substanzen
Vermittlung allgemeiner Lebenskompetenzen
Erlernen alternativer Lebenskonzepte
Gesundheitserziehung und -förderung
Bezugspersonen zu unterstützen, Personen mit substanzbezogenen Störungen zu
erkennen und auf das problematische Verhalten adäquat zu reagieren (z. B. Schulung
und Gesprächsführungstechniken)
Vernetzung (mit anderen Personen, Gruppen oder Institutionen)
Umfang/Dauer
Je
nach Ort, Konzept, Ziel und Inhalt: einige Tage bis eine Woche
Orte
Beratungsstelle,
Kindergärten, Schulen, Jugendzentrum, Discotheken, Betriebe, Gemeinden, Bildungsstätten,
Einrichtungen der Jugendhilfe und anderer psychosozialer Versorgungsbereiche
Fachliche Voraussetzungen/Ressourcen
Fachpersonal
Sachliche Ressourcen
Entsprechende
Informationsmaterialien, technische Ausstattung, spezifische Ausrüstung
1.3 Schulung und Beratung von
Multiplikatoren/Multiplikatorinnen
Beschreibung
Multiplikatoren/Multiplikatorinnen
werden mit substanzspezifischen und -unspezifischen Inhalten meist nach
bestehenden Curricula in Gruppen geschult und trainiert oder einzelne Multiplikatoren/Multiplikatorinnen
und Mediatoren/Mediatorinnen werden den individuellen Bedürfnissen entsprechend
beraten.
Zielgruppe
Menschen, die in ihrem
beruflichen bzw. persönlichen Umfeld mit potentiell gefährdeten Personen
zusammenkommen. Dies sind z. B.:
Peers
Eltern
Erzieher/-innen
Jugendarbeiter/-innen
Jugendgruppenleiter/-innen in
Vereinen
Lehrer/-innen
Vorgesetzte
Betriebsräte/Betriebsrätinnen
Ziele
Informationsvermittlung, Aufklärung
und Schaffung von Problembewusstsein
Vermittlung von Strategien, sodass
Zielpersonen in ihrem Arbeits- und Wirkungskreis
Prävention betreiben können
Umfang/Dauer
Je nach Ort, Konzept, Ziel
und Inhalt: eine Stunde bis über mehrere Wochen.
Orte
Beratungsstelle oder im
jeweiligen Arbeitskontext der Multiplikatoren/Multiplikatorinnen
Fachliche
Voraussetzungen
Fachpersonal
Sachliche Ressourcen
Entsprechende
Informationsmaterialien, technische Ausstattung, spezifische Ausrüstung
1.4 Präventionsberatung von Organisationen, Institutionen
und Betrieben
Beschreibung
Diese Leistung bezieht sich
auf die Durchführung von Einzelberatung oder Gruppenseminaren mit
substanzspezifischen und -unspezifischen Inhalten (Bedingungsfaktoren der
Abhängigkeit, Verlauf, Symptome, Präventions- und Interventionsstrategien) mit
pädagogischen Methoden (Gespräche, Vorträge, Seminare und Gruppenarbeit) sowie
Methoden der Selbsterfahrung der Zielgruppe in Form von Übungen und
Rollenspielen. Auch die Durchführung von Präventionsangeboten in Betrieben, z.
B. Seminare zum Thema “Früherkennung am Arbeitsplatz” werden zu
dieser Leistung gezählt.
Zielgruppe
Menschen, die in ihrem
beruflichen bzw. persönlichen Umfeld mit potentiell gefährdeten Personen
zusammenkommen. Dies sind z. B.:
Erzieher/-innen
Lehrer/-innen
Mitarbeiter/-innen in
Jugendeinrichtungen
Mitarbeiter/-innen von Betrieben,
Krankenhäusern, Seniorenheimen etc.
Ziele
Informationsvermittlung,
Aufklärung, Schaffung eines Problembewusstseins, Motivierung
zur aktiven Mitarbeit
Zielgruppe
darin unterstützen, Personen mit substanzbezogenen Störungen zu erkennen
und auf das Problemverhalten
adäquat zu reagieren (z. B. Schulung in Gesprächs-
führungstechniken oder
Frühinterventionsstrategien).
Zielgruppe unterstützen,
co-abhängiges Verhalten zu erkennen und zu vermeiden
Institutionen auf suchtfördernde
oder suchtprotektive Aspekte hin untersuchen bzw.
sie darin sensibilisieren
Schaffung persönlicher Kontakte,
Vernetzung
Umfang/Dauer
Je nach Ort, Konzept, Ziel
und Inhalt: eine Stunde bis mehrere Sitzungen über Wochen.
Orte
Extern in den jeweiligen
Organisationen, Institutionen, Betrieben.
Fachliche
Voraussetzungen/Ressourcen
Fachpersonal
Sachliche Ressourcen
Entsprechende Informationsmaterialien,
technische Ausstattung, spezifische Ausrüstung.
1.5 Erstellung/Bereitstellung von Informationsangeboten
Beschreibung
Diese Leistung fasst die
Erstellung und Verbreitung von zielgruppenspezifischem schriftlichem, visuellem
oder audiovisuellem Material mit substanzspezifischen und ‑unspezifischen
Inhalten (Bedingungsfaktoren der Abhängigkeit, Verlauf, Symptome, Präventions-
und Interventionsstrategien) über Bibliotheken, Mediotheken, Internet ,
Informationsstände oder Informationsbusse zusammen, so dass größere
Bevölkerungsgruppen angesprochen werden.
Zielgruppe
Verschiedene Zielgruppen in
der Bevölkerung
Ziele
h Möglichkeiten der professionellen Suchtkrankenhilfe
darstellen
h Informationsvermittlung, Aufklärung, Schaffung eines
Problembewusstseins
h Motivierung zur aktiven Teilnahme
h Kritischer Umgang mit psychotropen Substanzen
h Zielgruppe unterstützen, Personen mit
substanzbezogenen Störungen zu erkennen
Umfang/Dauer
Je nach Ort, Konzept, Ziel
und Inhalt: Eine Stunde bis mehrere Stunden.
Orte:
Keine besonderen Erfordernisse.
Fachliche
Voraussetzungen/Ressourcen
h Fachpersonal
h Für bestimmte Aktivitäten können spezielle
Voraussetzungen notwendig sein wie z. B. Erfahrungen im Umgang mit dem
Internet.
Sachliche Ressourcen
Entsprechende
Informationsmaterialien, technische Ausstattung, spezifische Ausrüstung.
1.6 Qualitätsmerkmale
Suchtprävention
Strukturqualität
Suchtprophylaxe auf der Grundlage
eines fixierten Einrichtungskonzeptes
Fort- und Weiterbildung der
Mitarbeiter/-innen auf der Basis eines jährlichen
Schulungsplanes
Kooperation mit örtlichen und
regionalen Einrichtungen.
Prozessqualität
h Anwendung des Qualitätsmanagementsystems ISO 9001
h Angebotsgestaltung in enger Absprache mit den
jeweiligen Nachfragern
h Planung orientiert sich an den Kenntnissen,
Fähigkeiten und Kompetenzen der jeweiligen Zielgruppe
h bedarfsgerechte Arbeitszeiten
h fach- und bedarfsgerechte Fortschreibung der Konzeption
h flexible Reaktion auf auftretende
zielgruppenspezifische, Sozialplanerische und gesellschaftliche Veränderungen
h regelmäßige, protokollierte Teamsitzungen
h regelmäßige Supervision
Ergebnisqualität
h Regelmäßige Überprüfung und Reflexion der Zielerreichung
anhand von Rückmeldebögen der Kooperationspartner/-innen
h regelmäßige Erhebung der Effekte von
Prophylaxeangeboten bei Teilnehmern
Dokumentation
Die Leistungsdokumentation
wird jährlich vorgelegt
2.
Schadensminimierung
Schadensminimierung (harm
reduction) stellt ein Konzept dar, das die Reduzierung der mit dem
Substanzkonsum verbundenen Risiken zum Ziel hat. Das Konzept geht davon aus,
dass ein fortgesetzter Konsum große Risiken für Erkrankungen auf der
somatischen und psychischen Ebene sowie für Probleme auf der sozialen Ebene mit
sich bringt.
Unter den Begriff der
Schadensminimierung fallen Maßnahmen, die diese Risiken senken, ohne dass sie
unmittelbar bzw. unbedingt zur Substanzfreiheit beitragen müssen oder diese als
Voraussetzung für den Beginn der Maßnahme festlegen. Die langfristige
Zielsetzung der Einrichtungen, die Schadensminimierung anbieten, liegt darin,
durch Vernetzung mit anderen Einrichtungen und der Suchthilfe, die Zielgruppe
zu weiterführenden Maßnahmen zu motivieren.
2.1 Krisenintervention und Notfallhilfe
Beschreibung
Krisenintervention ist
kurzfristiges professionelles Handeln, das der Schadensbegrenzung bei
akuten/aktuellen Krisen von Personen mit substanzbezogenen Störungen dient.
Krisenintervention kann notwendig sein bei eskalierenden sozialen Konflikten
und besonderen individuellen Notlagen. Notfallhilfe bezieht sich auf
kurzfristige medizinische Akutversorgung wie z. B. Notfall- und Erste-Hilfe zur
Sicherung des Überlebens. Beratungen, die Organisation von Notarzteinsätzen,
Rettungsdiensten sowie Veranlassung von Einweisungen, Ad-hoc-Vermittlungen in
adäquate Institutionen wie Noteinweisungen und Entgiftungs- oder psychiatrische
Stationen von Krankenhäusern können unter Umständen erste
Interventionsmaßnahmen darstellen.
Zielgruppe
Personen mit
substanzbezogenen Störungen in akuten Krisensituationen bzw. in akuten
Notfallsituationen mit vitaler Gefährdung.
Ziele
h Akute Fremd- oder Eigengefährdung reduzieren bzw. ausschließen
h Rückfallprophylaxe
h Lebensrettung bzw. Verhinderung von Todesfällen bis
zum Eintreffen des Rettungsdienstes (Notfallhilfe)
h Unterbringung in einer Versorgungsinstitution
Umfang/Dauer
Umfang und Dauer variieren
abhängig von den konkreten Interventionen. Teilweise handelt es sich um die
Bereitstellung und das Vorhalten von Angeboten.
Ort
In Einrichtungen oder
extern, z. B. während der aufsuchenden Arbeit, z. B. Hausbesuche
Fachliche
Voraussetzungen/Ressourcen
Fachpersonal
Für Notfallhilfe: In
Notfallhilfe fortgebildetes Fachpersonal (z. B. Erste Hilfe)
Sachliche Ressourcen
Erste-Hilfe-Koffer
3.
Aufsuchende
Maßnahmen
Aufsuchende Maßnahmen in
der Suchthilfe beruhen auf der Grundidee, nicht darauf zu warten, bis gefährdete
Personen oder Personen mit substanzbezogenen Störungen mit einer Institution
der Suchthilfe Kontakt aufnehmen, sondern unmittelbar auf sie zugehen. Auf
diese Weise sollen Substanzabhängige zu einem möglichst frühen Zeitpunkt
erreicht werden. Aufgesucht werden sie an den bekannten Treffpunkten in ihrem
Lebensumfeld wie der Drogenszene, zu Hause sowie in Institutionen wie
Haftanstalten, psychiatrischen Kliniken und Krankenhäusern.
3.1 Hausbesuche
Beschreibung
Aufsuchende Form der
Sozialarbeit, bei der Klienten/Klientinnen in ihren Wohnungen/ihrer
Lebensumwelt aufgesucht werden, weil sie aufgrund ihrer gesundheitlichen oder
sozialen Situation nicht oder zeitweise nicht in der Lage sind, in die
Beratungsstelle zu kommen oder bei denen alltägliche Lebensbezüge in der
Beratung aufgegriffen werden sollen.
Zielgruppe
Personen mit
substanzbezogenen Störungen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen oder sozialen
oder räumlichen Situationen (vorübergehend) nicht in der Lage sind, in die
Beratungsstelle zu kommen oder bei denen alltägliche Bezüge in der Beratung
aufgegriffen werden sollen.
Ziele
h Kontakt(wieder-)aufnahme
h individuellen Handlungsbedarf feststellen
h Suchthilfesystem vorstellen
h Information und Beratung
h Krisenintervention
Umfang/Dauer
Zurzeit keine
Quantifizierung möglich.
Orte
Wohnungen der
Klienten/Klientinnen, Wohnraum nach ordnungsrechtlicher Unterbringung
(Pensionen, Hotels), Einrichtungen für Wohnungslose.
Fachliche
Voraussetzungen/Ressourcen
Fachpersonal
Sachliche Ressourcen
PKW
3.2 Beratung in Justizvollzugsanstalten bzw.
Jugendjustizanstalten
Beschreibung
Die Beratung in
Justizvollzugsanstalten (JVA) und Jugendjustizanstalten (JJA) ist eine Form der
aufsuchenden Sozialarbeit, bei der eine Kontaktaufnahme durch Fachkräfte der
PSBB mit der Zielgruppe stattfindet. Hier werden Gespräche zur Erleichterung
der Haftsituation oder eine Beratung zur Vermittlung weiterführender Hilfen
durchgeführt. Die Vermittlung wird vorbereitet und initiiert. Bei Bedarf werden
ehemalige Klienten/Klientinnen aus dem Vollzug in der Einrichtung weiter
betreut.
Zielgruppe
h
Personen mit
substanzbezogenen Störungen, die vor ihrer Inhaftierung die Beratungsstelle
kontaktiert haben (kontinuierliche Weiterbetreuung)
h
Inhaftierte, die
zur Zielgruppe der PSBB zählen (Erstkontakt)
Ziele
Vorbereitung von und
Vermittlung weiterführenden Hilfen ( vor
allem Rehabilitations-
maßnahmen) außerhalb der JVA oder
der JJA anstelle von Strafverbüßung innerhalb
des Vollzuges
Kontaktaufnahme und
Motivationsentwicklung zur Anbahnung einer kontinuierlichen
Weiterbetreuung in der
Beratungsstelle (Zugang zum Hilfesystem)
Fortführung der ambulanten
Beratungsarbeit (kontinuierliche Weiterbetreuung)
Begleitende Hilfe zur Erleichterung
der Haftsituation
Wechselseitiger Wissenstransfer
zwischen dem Fachpersonal und der JVA bzw. JJA
Umfang/Dauer
Zurzeit keine
Quantifizierung möglich. Die Anzahl und Dauer der Kontakte der
Klienten/Klientinnen sind als Messeinheit denkbar.
Ort
Justizvollzugsanstalten/Jugendjustizanstalten
Fachliche
Voraussetzungen/Ressourcen
Fachpersonal mit
h Kenntnissen der spezifischen Bestimmungen des BtmG
h Kenntnissen über die Zuständigkeiten der Organe der
Rechtspflege sowie
h Kenntnissen über formelle und informelle
Organisationsstrukturen der JVA/JJA
Sachliche Ressourcen
PKW
3.3 Beratung in Krankenhäusern, Arztpraxen, Altenheimen
und Sozialstationen
Beschreibung
Die Beratung in
psychiatrischen und allgemeinen Krankenhäusern, bei Ärzten/Ärztinnen sowie in
Altenheimen und Sozialstationen ist eine Form der aufsuchenden Sozialarbeit,
bei der eine
unbürokratische Kontaktaufnahme mit der Zielgruppe oder ihre Weiterbetreuung
durch Fachkräfte der Drogen- und Suchtarbeit stattfindet.
Zielgruppe
Personen mit
substanzbezogenen Störungen, die sich in ärztlicher Behandlung oder Pflege
befinden und bisher keinen Kontakt zum Hilfesystem haben.
Ziele
h Verschaffung des Zugangs zur Klientel, die bisher
keinen Kontakt zur ambulanten Suchthilfe hatte
h Kontaktaufnahme und Motivationsentwicklung zur
Anbahnung einer kontinuierlichen Weiterbetreuung in der Beratungsstelle (Zugang
zum Hilfesystem)
h Fortführung der ambulanten Beratung (kontinuierliche
Weiterbetreuung)
h Vermittlung und Vorbereitung von weiteren Hilfemaßnahmen
h begleitende Hilfe
h wechselseitiger Wissenstransfer zwischen dem
Fachpersonal der PSBB und Krankenhäusern bzw. den Arztpraxen
Umfang/Dauer
Zurzeit keine
Quantifizierung möglich. Die Anzahl und Dauer der Kontakte pro Klient/Klientin
sind als Messeinheit denkbar.
Orte
Krankenhäuser, Arztpraxen,
Altenheime, Sozialstationen
Fachliche
Voraussetzungen/Ressourcen
Fachpersonal
Sachliche Ressourcen
PKW
3.4 Beratung in Einrichtungen anderer psychosozialer
Versorgungsbereiche, z. B. der Jugend- und Wohnungslosenhilfe
Beschreibung
Die Beratung in
Einrichtungen der Jugend- und Wohnungslosenhilfe ist eine Form der aufsuchenden
Sozialarbeit, bei der eine mobile Beratung der Zielgruppe erfolgt. Die
inhaltlichen Angebote der mobilen Beratung richten sich nach den konkreten
Bedürfnissen vor Ort. Die Beratung umfasst präventive, beraterische und
betreuerische Leistungen. Darüber hinaus werden durch die Fachkräfte
Freizeitbeschäftigungen und Projektarbeiten angeboten.
Zielgruppe
h Jugendliche (mit einer Substanzabhängigkeit oder einem
schädlichen Substanzgebrauch) in Einrichtungen der Jugendhilfe
h Wohnungslose (mit einer Substanzabhängigkeit oder
einem schädlichen Substanzgebrauch) in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe
h Bezugspersonen der Jugendlichen
Ziele
h Kontaktaufnahme und Erleichterung eines Zugangs zum
Hilfesystem
h Information, Aufklärung über Entstehung, Verlauf und
Behandlung von Abhängigkeiten und über den Umgang mit Abhängigkeiten
h Motivationsentwicklung
h Abstimmung und Organisation der Hilfemaßnahmen
(Kooperation, Case-Management)
h wechselseitiger Wissenstransfer zwischen dem
Fachpersonal der PSBB und Einrichtungen in andere psychosozialen
Versorgungsbereichen
Umfang/Dauer
Zurzeit keine
Quantifizierung möglich. Die Anzahl und Dauer der Kontakte pro Klient/Klientin
sind als Messeinheit denkbar.
Orte
Einrichtungen der Jugend-
und Wohnungslosenhilfe
Fachliche
Voraussetzungen/Ressourcen
Fachpersonal mit Erfahrung
oder Kenntnissen in der Jugend-und Wohnungslosenarbeit
Sachliche Ressourcen
Keine besonderen.
3.5 Qualitätsmerkmale
aufsuchende Maßnahmen
Strukturqualität
h Dienstleistungen auf der Grundlage einer
Einrichtungskonzeption
h Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen auf der
Basis eines jährlichen Schulungsplanes
h Kooperation mit örtlichen und regionalen Einrichtungen
Prozessqualität
h Anwendung der Qualitätsmanagementsysteme ISO 9000:2000
und EFQM
h flexible Reaktion auf sich verändernde Bedarfe
h regelmäßige, protokollierte Teamsitzungen sowie
regelmäßige Fallbesprechungen
Ergebnisqualität
h regelmäßige Erhebung der Zufriedenheit von
Kooperationspartnern
h regelmäßige Erhebung der Klientenzufriedenheit
h regelmäßige Evaluation der quantitativen und
qualitativen Daten
Dokumentation
Die Leistungsdokumentation
wird jährlich vorgelegt.
4.
Beratung
Professionelle Beratung in
Abgrenzung zur alltäglichen Beratung ist eine wissenschaftlich fundierte
konkrete Entwicklungs- und Lebenshilfe.
Beratung wird in der
Fachliteratur als eine soziale Interaktion definiert, in der eine/ein
kompetente/r Berater/‑in die Klienten/Klientinnen dabei unterstützen, ein
aktuelles oder zukünftiges Problem zu lösen. Freiwilligkeit und
Eigenverantwortlichkeit der Klienten/Klientinnen sowie die Formulierung von
Beratungszielen werden als charakteristische Merkmale der Beratung
herausgestellt.
Beratung in dieser
Definition bezieht sowohl die kurzfristige informationsorientierte Beratung als
auch die mittel- bis längerfristig angelegte problemorientierte Beratung mit
ein.
Die Aufgabe des
Beraters/der Beraterin beschränkt sich dabei nicht nur auf die Vermittlung von
Sachinformationen, sondern sie versucht auch, den Problemlöseprozess durch
Reflexion der Lösungsalternativen zu strukturieren und zu steuern.
Das Beratungsangebot der
Drogen- und Suchthilfe sollte einen möglichst voraussetzungslosen Erstkontakt
ohne Wartezeiten ermöglichen. Die Beratungstätigkeit erfordert eine sehr
flexible, an dem individuellen Bedarf der Klienten/Klientinnen orientierte
Vorgehensweise und lässt sich durch folgende Elemente charakterisieren:
h Kontaktaufnahme
h Erstgespräch
h Informationsbeschaffung
h Anamnese und Diagnostik
h Erstellung eines Hilfeplanes
h Beratungsgespräch, beraterische Unterstützung und
Intervention
h Motivationsarbeit
h Orientierungshilfe
h je nach Indikation Vermittlung anderer Hilfemaßnahmen
4.1 Informationsvermittlung
Beschreibung
In der
Informationsorientierten Beratung geht es meist um kurzfristige, d. h. wenige
Minuten bis wenige Stunden dauernde Beratungen und Informationsvermittlungen an
Ratsuchende zu unterschiedlichen Themen wie:
h Schädlicher Konsum von und Abhängigkeiten durch
psychotrope Substanzen
h Entstehung, Ursachen und Verlauf der Abhängigkeit
h Unterschiedliche Konsumformen
h Körperliche und psychische Folgen von schädlichem
Konsum oder einer Abhängigkeit
h Co-Abhängigkeiten und Lebensumfeld
h Verbund der Suchtkrankenhilfe
h Zugangsmöglichkeiten zu den Hilfeangeboten
Diese Art der Beratung kann
sowohl im persönlichen Gespräch, im Einzel- oder Gruppenkontakt als auch anonym
über Telefon, Brief, Fax oder online über E-Mail erfolgen.
Zielgruppe
h
Persönliche
Beratung: Alle Personen mit Informations- und/oder Beratungsbedarf
h
Anonyme Beratung:
Alle Personen, die (zunächst) eine anonyme Form der Beratung suchen
Ziele
h Vermittlung an weitere Stellen
h Sensibilisierung gegenüber dem Thema Abhängigkeiten,
schädlicher Konsum
h Kontaktschwelle zu Angeboten der Suchthilfe senken
(bei anonymer Beratung)
h Aufzeigen von Hilfemöglichkeiten.
Umfang/Dauer
In der Regel 1 - 5 Kontakte
á 30 - 60 Minuten.
Orte
Innerhalb oder außerhalb
der Beratungsstelle, z. B. bei Hausbesuchen, in Einrichtungen der Jugendhilfe,
Krankenhäusern, JVA u. Ä.
Fachliche
Voraussetzungen/Ressourcen
Fachpersonal (bei
Onlineberatung über Internet: Vertrautheit mit der Technik und den veränderten
Beratungsbedingungen)
Sachliche Ressourcen
Schriftliches
Informationsmaterial, Broschüren usw., Zugang zum Internet
4.2 Problemorientierte Beratung
Beschreibung
Bei der problemorientierten
Beratung werden in einem mittel- bis längerfristigen Beratungsprozess
Ratsuchende bei der Lösung von suchtbezogenen körperlichen, psychischen und
sozialen Problemen unterstützt. Die Beratungstätigkeit kann in Form von
Einzel-, Paar- oder Familiengesprächen durchgeführt werden. Nach einer
eingehenden Anamnese und Diagnostik und einer Motivierungsphase kann ein
Beratungsziel die Vermittlung in weiterführende Hilfemaßnahmen sein. Darüber
hinaus stellt die Beratung eine unabdingbare Voraussetzung für jede Behandlung
im Sinne einer Clearingfunktion dar.
Zielgruppe
h Ratsuchende, die bei der Bearbeitung ihrer
Suchtprobleme Hilfe benötigen
h Bezugspersonen und Angehörige
h Personen des sozialen und beruflichen Umfeldes
Ziele
h
Informationsvermittlung
h
Aufzeigen von
Hilfemöglichkeiten
h
Anamnese und
Diagnostik
h
Hilfeplanung
h
Motivation
h
Beratungsgespräch,
beraterische Unterstützung und Intervention
h
Krisenintervention
h
Unterstützung bei
der Lösung von Problemen
h
Vermittlung in
weiterführende Hilfen (Entgiftung, Entwöhnung, etc.)
Umfang/Dauer
In
der Regel 5 - 20 Kontakte á 50 Minuten.
Orte
Innerhalb
oder außerhalb der Beratungsstelle, z. B. bei Hausbesuchen, in Einrichtungen
der Jugendhilfe, Krankenhäusern, JVA u. Ä.
Fachliche
Voraussetzungen/Ressourcen
Fachpersonal
mit Fortbildung.
Sachliche
Ressourcen
Keine
besonderen.
4.3 Vermittlung
Beschreibung
Wenn die Möglichkeiten der
Einrichtung nicht geeignet sind und/oder nicht ausreichen, um bei Personen mit
substanzbezogenen Störungen deren vielschichtigen Hilfebedarf vollständig zu
decken, kann in Absprache mit dem Klienten/der Klientin die Weitervermittlung
in folgende Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe erfolgen:
h
Niedrigschwellige
Einrichtungen
h
Beratungs- und
Behandlungsstelle mit anderer Schwerpunktsetzung/Institutsambulanz/Fachambulanz
h
Ambulantes
Betreutes Wohnen
h
Arbeits- und
Beschäftigungsprojekte
h
Arzt- oder
psychotherapeutische Praxis
h
Krankenhaus/-abteilung
h
Rehabilitationseinrichtung
h
Heim/stationär
Betreutes Wohnen/Übergangseinrichtung
Zudem kann in komplementäre
Dienste und Einrichtungen vermittelt werden (z. B. Erziehungsberatung,
Schuldnerberatung u. Ä.).
Die Vermittlungstätigkeit
erfordert häufig eine intensive Vorbereitung und schließt je nach
Vermittlungsgrund und -ort die Motivierungsphase, die Erstellung des
Sozialberichtes mit Anamnese, Diagnose, Behandlungsplan und Prognose, die
Antragsstellung, die Verhandlung mit Kostenträgern und Behandlungsvorgespräche
ein.
Zielgruppe
Personen mit
substanzbezogenen Störungen, die über die Leistungen der Beratungsstelle
hinausgehende Hilfen benötigen.
Ziele
h Motivation und Vorbereitung auf die weitergehende
Beratung und/oder Behandlung
h Vorbereitung und Veranlassung der notwendigen
administrativen Schritte
h Vermittlung zu Krankenhäusern und niedergelassenen
Ärzten/Ärztinnen
h Unterbringung in oder Anbindung an eine andere
Einrichtung
Umfang/Dauer
In der Regel 1 - 10
Kontakte á 30 - 60 Minuten. In Einzelfällen häufigere Kontakte.
Orte
Vorwiegend in der
Beratungsstelle, aber auch im Bereich der aufsuchenden Arbeit.
Fachliche
Voraussetzungen/Ressourcen
Fachpersonal mit
administrativen, sozialrechtlichen Kenntnissen und Kenntnissen über Konzepte
und Angebote von Einrichtungen und Suchtkrankenhilfe und Einrichtungen zur
sozialen, beruflichen und schulischen Integration.
Sachliche Ressourcen
Keine besonderen.
4.4 Qualitätsmerkmale
Beratung
Strukturqualität
h Dienstleistungen auf der Grundlage einer
Einrichtungskonzeption
h Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen auf der
Basis eines jährlichen Schulungsplanes
h Kooperation mit örtlichen und regionalen Einrichtungen
Prozessqualität
h Anwendung der Qualitätsmanagementsysteme ISO 9000:2000
und EFQM
h Flexible Reaktion auf sich verändernde Bedarfe
h Regelmäßige, protokollierte Teamsitzungen sowie
regelmäßige Fallbesprechungen
Ergebnisqualität
h Regelmäßige Erhebung der Zufriedenheit von
Kooperationspartnern
h Regelmäßige Erhebung der Klientenzufriedenheit
h Regelmäßige Evaluation der quantitativen Daten
Dokumentation
Die Leistungsdokumentation
wird jährlich vorgelegt.
5.
Psychosoziale
Begleitung
In diesem Abschnitt werden
komplexe Angebote für chronische beeinträchtigte substanzabhängige
Klienten/Klientinnen beschrieben. Die durchgeführten Tätigkeiten betreffen
sowohl den sozialen, psychischen und somatischen Bereich und erfordern mittel-
bis langfristig Interventionen, die an den Zielsetzungen, Möglichkeiten und
Ressourcen der Klienten/Klientinnen orientiert sind und die eine Veränderung
sowohl im sozialen Umfeld der Klienten/Klientinnen (Beziehungen, Wohnung,
Arbeit, Finanzen) als auch im psychischen Bereich (Abstinenzstabilisierung,
Bearbeitung von Problemen) abstreben.
Die psychosoziale
Begleitung erfordert intensive Informations- und Kooperationsarbeit mit allen
am Hilfesystem beteiligten Einrichtungen, die dabei auch im Sinne eines
Case-Managements durchgeführt wird.
5.1 Allgemeine psychosoziale Begleitung
Beschreibung
Allgemeine psychosoziale
Begleitung bezeichnet alle komplexen Angebote für eine bestimmte Gruppe von
Klienten/Klientinnen, bei denen eine Kombination von ausgeprägten körperlichen
Beeinträchtigungen, psychischen und sozialen Folgeproblemen im Zusammenhang mit
dem Konsum von psychotropen Substanzen eingetreten ist und die durch die
Bündelung unterschiedlichster Problembereiche eine eigenverantwortliche
Lebensführung nicht mehr oder nur eingeschränkt selbständig regeln können.
Kann eine Abstinenz nicht
erreicht werden, hat dieses Angebot den Charakter einer suchtbegleitenden
Hilfe.
Zielgruppe
h Klienten/Klientinnen mit einer Kombination von
ausgeprägten körperlichen Beeinträchtigungen und psychischen und sozialen
Folgeerscheinungen.
h Substituierte
h Angehörige und Lebenspartner/-innen
Ziele
h
Unterstützung und
Hilfen, die eine eigenständige Lebensführung ermöglichen
h
Integration in
normale Lebensverhältnisse
h
Sicherung und
Ausbau des sozialen, psychischen und somatischen Status, der ein
selbstbestimmtes und eigenständiges Leben ermöglicht, dem Verlust von Wohnung
vorbeugt und auf Normalität im Sinne einer weitgehend eigenständigen
Lebensführung unter Einbeziehung aller notwendigen Unterstützungsleistungen
abzielt
h
Organisation von
ergänzenden Hilfen zur Unterstützung in der alltäglichen Lebensgestaltung
Umfang/Dauer
In der Regel 10 - 50 Kontakte
á 30 - 60 Minuten.
Ort
Je nach Bedarf.
Fachliche
Voraussetzungen/Ressourcen
Fachpersonal
Sachliche Ressourcen
Keine besonderen.
5.2 Nachsorge
Beschreibung
Professionelle Nachsorge
ist ein von Fachkräften unterstütztes Angebot im Verbundsystem der
Suchtkrankenhilfe, das nach Abschluss einer intensiven, zeitlich begrenzten
therapeutischen Arbeit zum Tragen kommt. Es umfasst die relevanten Bereiche
stützenden Maßnahmen zur (Re-)Integration in die Gesellschaft. Zu den
Bestandteilen der Nachsorge gehören auch Krisenintervention, Beratung sowie
Motivationsarbeit.
Zielgruppe
Abhängige von psychotropen
Substanzen nach einer (überwiegend) stationären therapeutischen Behandlung.
Ziele
h Unterstützung und Hilfe bei der (Re-)Integration in
das Berufsleben sowie beim Aufbau und der Gestaltung sozialer Kontakte.
h Vermeidung missbräuchlichen und abhängigen Konsums
psychotroper Substanzen.
h Stärkung des Selbsthilfepotentials.
h Ablösung von Institutionen der Suchtkrankenhilfe.
Umfang/Dauer
In der Regel 5 - 20
Kontakte á 30 - 60 Minuten.
Orte
Vorwiegend in der
Beratungsstelle.
Fachliche
Voraussetzungen/Ressourcen
Fachpersonal
Sachliche Ressourcen
Keine besonderen.
5.3 Qualitätsmerkmale
Psychosoziale Begleitung
Strukturqualität
Dienstleistungen auf der Grundlage
einer Einrichtungskonzeption
Fort- und Weiterbildung der
Mitarbeiter/-innen auf der Basis eines jährlichen
Schulungsplanes.
Kooperation mit örtlichen und
regionalen Einrichtungen.
Prozessqualität
h Anwendung der Qualitätsmanagementsysteme ISO 9000:2000
und EFQM
h Flexible Reaktion auf sich verändernde Bedarfe
h Regelmäßige, protokollierte Teamsitzungen sowie
regelmäßige Fellbesprechungen
Ergebnisqualität
h Regelmäßige Erhebung der Zufriedenheit von Kooperationspartnern
h Regelmäßige Erhebung der Klientenzufriedenheit
h regelmäßige Evaluation der quantitativen und
qualitativen Daten
Dokumentation
Die Leistungsdokumentation
wird jährlich vorgelegt.
6.
Kooperation
und Vernetzung
Um vor Ort eine umfassende,
den individuellen Problemlagen angemessene Versorgung Abhängigkeitskranker und
deren Angehöriger vorhalten zu können, ist eine Kooperation der
unterschiedlichen Dienste unabdingbar. Während die Kooperation die
Zusammenarbeit im Einzelfall beinhaltet, verstehen wir unter Vernetzung die
(Weiter-) Entwicklung von Strukturen zur Suchtkrankenversorgung vor Ort und in
der Region.
6.1 Gremienvertretung
Beschreibung
Die Teilnahme an örtlichen,
regionalen und überregionalen Gremien sichert den Informationstransfer. Dabei
handelt es sich um Gremien, die aufgrund ihrer Zusammensetzung und Zielsetzung
eine Relevanz für die örtliche Suchtkrankenversorgung haben. Die
Beratungsstellen der Suchtkrankenhilfe können hier auch eine koordinierende
Funktion einnehmen.
Zielgruppe
Ziele
h Sicherung des Informationsflusses
h (Weiter-) Entwicklung eigener Hilfeangebote.
h (Weiter-) Entwicklung von Kooperation und Vernetzung
Umfang/Dauer
Periodische Gremientermine
von unterschiedlicher Sitzungsdauer.
Orte
Unterschiedlich.
Fachliche
Voraussetzungen/Ressourcen
Fachpersonal
Sachliche
Voraussetzungen
Keine besonderen.
6.2 Gemeinwesenorientierte Kooperation und Vernetzung
Beschreibung
Die Entwicklung von
örtlichen Strukturen zur Kooperation sichert im Einzelfall ein den jeweiligen
Problemlagen der Klienten/Klientinnen angemessenes Hilfeangebot. Hierbei werden
nicht nur die Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe vor Ort einbezogen, sondern gerade
auch komplementäre Dienste und Einrichtungen.
Zielgruppe
Leiter/Leiterinnen und
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Jugend-, Sozial- und Ordnungsämter sowie von
Beratungsdiensten und -einrichtungen, Krankenhäusern, niedergelassene Ärzte u.
a.
Ziele
Verbesserung der
Versorgungssituation von Abhängigkeitskranken.
Umfang/Dauer
Eine Quantifizierung ist
nicht möglich, da sie von den unterschiedlichen regionalen Strukturen abhängig
ist.
Orte
Unterschiedlich
Fachliche
Voraussetzungen/Ressourcen
Fachpersonal
Sachliche Ressourcen
Keine besonderen.
6.3 Kooperation mit der Selbsthilfe
Beschreibung
Unter dieser Leistung
werden alle klientenbezogenen und organisationsbezogenen Tätigkeiten und Maßnahmen
verstanden, die eine Zusammenarbeit der Beratungsstelle mit Selbsthilfegruppen
charakterisieren. Zu den klientenbezogenen Tätigkeiten zählt die Kooperation
mit Selbsthilfegruppen und die Vermittlung von Klienten/Klientinnen oder ihren
Bezugspersonen in und deren Anbindung an bestehende Selbsthilfegruppen.
Die organisatorische
Unterstützung der Selbsthilfegruppen (regelmäßige gegenseitige Informationen
über den aktuellen Stand des Hilfespektrums, Verfügungsstellung von Räumen)
geht mit deren fachlicher Unterstützung (Beratungs-, Schulungs-,
Qualifizierungsangebote für Selbsthilfegruppen und/oder deren Leiter/Leiterin,
die Ausbildung zu ehrenamtlichen freiwilligen Suchtkrankenhelfern oder die
Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Gruppen und Gruppenverantwortlichen)
einher.
Zielgruppe
h Klienten/Klientinnen der Beratungsstelle
h Bezugspersonen von Klienten/Klientinnen
h Mitglieder von Selbsthilfegruppen und
Gruppenverantwortliche
Ziele
h Erleichterung der privaten und beruflichen (Wieder-)
Eingliederung
h Aufbau und Unterstützung der Abstinenzkultur
h Optimierung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit
zwischen Selbsthilfe und Beratungsstelle
h Wechselseitiger Wissenstransfer zwischen
Beratungsstelle und Selbsthilfe
Umfang/Dauer
Eine Quantifizierung ist
zurzeit nicht möglich.
Orte
Beratungsstelle,
Selbsthilfegruppe.
Fachliche
Voraussetzungen/Ressourcen
Fachpersonal als
Ansprechpartner der Selbsthilfegruppen.
Sachliche Ressourcen
Keine besonderen.
6.4 Qualitätsmerkmale
Kooperation und Vernetzung
Strukturqualität
h Dienstleistungen auf der Grundlage einer
Einrichtungskonzeption
h Fort- und Weiterbildung der
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen auf der Basis eines jährlichen Schulungsplanes
h Kooperation mit örtlichen und regionalen Einrichtungen
Prozessqualität
h Anwendung der Qualitätsmanagementsysteme ISO 9000:2000
und EFQM
h Flexible Reaktion auf sich verändernde Bedarfe
h Regelmäßige, protokollierte Teamsitzungen
Ergebnisqualität
h Regelmäßige Erhebung der Zufriedenheit von
Kooperationspartnern
Dokumentation
Die Leistungsdokumentation
wird jährlich vorgelegt
7.
Öffentlichkeitsarbeit
Vorrangiges Ziel der
Öffentlichkeitsarbeit ist es, den Bekanntheitsgrad der Beratungsstellen vor Ort
zu fördern. Hierbei wird einerseits die Öffentlichkeit über die Themen
Rauschmittel, -konsum und -abhängigkeit informiert. Gleichzeitig dient sie aber
auch dazu, die Einwohner/-innen vor Ort über die Dienstleistungsangebote der
Beratungsstelle zu informieren, um somit im Bedarfsfall eine Kontaktaufnahme
zur Beratungsstelle zu ermöglichen und zu erleichtern.
7.1 Medien/Presse
Beschreibung
Unter dieser Leistung wird
die Information der Öffentlichkeit durch Printmedien und audio-visuelle Medien
verstanden. Sie umfasst die Information über Veranstaltungen der
Beratungsstelle, das Verfassen von Pressemitteilungen sowie die Gestaltung von
Broschüren, Flyern und Plakaten.
Zielgruppe
Allgemeine Öffentlichkeit
Ziele
h Informationsstand über Rauschmittel und deren
Wirkungen zu verbessern
h Informationsstand über Abhängigkeit und
Hilfemöglichkeiten zu verbessern
h Kontaktaufnahme zur Beratungsstelle im Bedarfsfalle zu
erleichtern
Umfang/Dauer
Eine Quantifizierung ist
zurzeit nicht möglich.
Orte
Keine Angaben.
Fachliche
Voraussetzungen/Ressourcen
Fachpersonal
Sachliche Ressourcen
Keine besonderen.
7.2 Informationsstände
Beschreibung
Unter dieser Leistung wird
die Durchführung von Informationsständen (überwiegend) vor Ort verstanden.
Solche Informationsstände finden in der Regel im Rahmen von
Informationsveranstaltungen statt. Die Beratungsstellen organisieren
Informationsstände und stellen Informationsmaterialen zur Verfügung, stehen
aber auch zu Informationsgesprächen über die Themen Rauschmittel und
Abhängigkeit sowie Hilfeangebote der Beratungsstelle zur Verfügung.
Zielgruppe
Allgemeine Öffentlichkeit
Ziele
h Wissensstand über Rauschmittel und deren Wirkungen zu
verbessern
h Wissensstand über Abhängigkeit und Hilfemöglichkeiten
zu verbessern
h Kontaktaufnahme zur Beratungsstelle im Bedarfsfalle zu
erleichtern
Umfang/Dauer
Eine Quantifizierung ist
zurzeit nicht möglich.
Orte
Je nach Veranstalter und
Veranstaltungsort unterschiedlich.
Fachliche
Voraussetzungen/Ressourcen
Fachpersonal
Sachliche Ressourcen
Keine besonderen.
Qualitätsmerkmale
Öffentlichkeitsarbeit
Regelmäßige quantitative und
qualitative Evaluation der Öffentlichkeitsarbeit
Dokumentation
Die Leistungsdokumentation
wird jährlich vorgelegt.
8.
Ergänzende
Angebote/Sonstige Angebote/Modellprojekte
Über die hier beschriebenen
Leistungen hinaus können zusätzliche Leistungen innerhalb von Modellprojekten
und/oder sonstigen Leistungen angeboten werden, die sehr spezifische
Charakteristika aufweisen und dementsprechend unterschiedlichste Anforderungen
an die Einrichtungen und die Mitarbeiter/-innen stellen.
Deshalb können diese hier
nicht beschrieben werden.
Anlage
3
Leistungen des Trägers
über die Drogen- und Suchtberatung
für den Personenkreis der SGB II-Leistungsbezieher
1.
Personenkreis
Für die Zielgruppe der SGB II - Leistungsbezieher mit suchtbedingten Vermittlungshemmnissen wird die Sucht- oder Drogenberatung als weitere Leistung zur Eingliederung in das Erwerbsleben gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 SGB II gewährt.
2.
Aufgabe und Ziel
Ziel ist die beruflich-soziale Integration sucht- und drogenkranker bzw. gefährdeter Personen.
Aufgabe der Sucht- oder Drogenberatung ist es, die Hilfebedürftigen unter Berücksichtigung ihrer Sucht- und Drogenproblematik zu beraten, zu stabilisieren und schrittweise bei der Überwindung ihrer Schwierigkeiten zu betreuen und / oder sie an weitergehende Hilfeinstanzen anzubinden.
3.
Leistungsinhalt der Sucht- und
Drogenberatung
Die Inhalte der Sucht- und Drogenberatung
für die SGB II-Leistungsbezieher orientieren sich an der allgemeinen
Leistungsbeschreibung der Drogen- und Suchtberatung im Ennepe-Ruhr-Kreis.
4. Schulung und Beratung der Fachberaterinnen und Fachberater der
Regionalstellen der JobAgentur EN
Der Träger verpflichtet sich in seinem Versorgungsbereich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regionalstellen der JobAgentur EN je nach Bedarf Schulungen in Gruppen und durchgängig Beratungen durchzuführen. Die Gruppenschulung sollte pro Jahr mindestens ein bis zweimal erfolgen bzw. angeboten werden. Der zeitliche Umfang der Schulung soll mindestens 16 bis 20 Stunden pro Gruppe umfassen.
Die Schulung soll folgende Themen beinhalten:
· Informationen über Drogen und Suchtmittel
· Grundkenntnisse von Drogen- und Suchterkrankung
· Erkennen von Auffälligkeiten und Sensibilisierung
· Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten
· Grundkenntnisse der Motivation von Sucht- und Drogenkranken
· Möglichkeiten von Zielvereinbarungen mit Sucht- und Drogenkranken
5.
Verfahrensweise bei der Beratung von
SGB II-Leistungsbeziehern
5.1 Die Notwendigkeit einer weitergehenden Sucht- oder
Drogenberatung wird von der Fachberaterin / dem Fachberater der Regionalstelle
der JobAgentur EN im Rahmen der individuellen Eingliederungsvereinbarung
festgestellt. Kann die Abhängigkeitserkrankung nicht zweifelsfrei festgestellt
werden, ist ein fachärztliches Gutachten beim Fachbereich V des
Ennepe-Ruhr-Kreises in Auftrag zu geben.
5.2 Die / der
Hilfebedürftige erhält von der Fachberaterin / dem Fachberater mit einem
einheitlichen Zuweisungsformular der JobAgentur EN eine Aufforderung sich durch
eine Sucht- und Drogenberatungsstelle beraten und unterstützen zu lassen.
5.3 Die / der Hilfebedürftige nimmt Kontakt zu der
beratenden Stelle auf und legt dort das Zuweisungsformular vor und
unterschreibt eine Einverständniserklärung zur Weitergabe von Daten (z.B. Name,
Geburtsdatum, Wohnort, Datum der Kontaktaufnahme bzw. Beendigung sowie
Hilfeplan). Eine Erstberatung erfolgt durch die Sucht- und
Drogenberatungsstelle innerhalb von 14 Tagen nach persönlicher oder
telefonischer Vorsprache des Klienten.
5.4Die beratende Stelle klärt in der Basisberatung (i.d.R. 5 Std.) die Problemsituation, erhebt eine Anamnese und erarbeitet gemeinsam mit dem Hilfesuchenden einen Hilfeplan (siehe unten) mit einer genauen Beschreibung der einzuleitenden Hilfsmaßnahmen und / oder der Weitervermittlung in ergänzende und weiterführende Angebote.
5.5 Die Kontaktaufnahme mit der Sucht- oder Drogenberatungsstelle wird gegenüber der Fachberaterin / dem Fachberater nachgewiesen:
Ø vom Klienten durch die Vorlage des von der Sucht- und Drogenberaterin / dem Sucht- und Drogenberater unterschriebenen Zuweisungsformulars (Anlage 4) innerhalb von 4 Wochen,
Ø von der Sucht- oder Drogenberatungsstelle durch die Zusendung eines ausgefüllten einheitlichen Hilfeplanformulars (Anlage 5) innerhalb von 12 Wochen mit den darin vereinbarten Zielen bzw. Maßnahmen an die Regionalstelle.
5.6 Die Überprüfung und Einhaltung / Fortschreibung des Hilfeplans erfolgt durch die Sucht- und Drogenberatungsstelle in einvernehmlicher Zusammenarbeit (z.B. per Beratung oder Fallkonferenz) mit der Fachberaterin / dem Fachberater der jeweiligen Regionalstelle der JobAgentur EN.
6. Inhalt
der Hilfeplanmitteilung an die Regionalstellen der JobAgentur EN :
Der Hilfeplan in Form eines standardisierten Formulars
soll mindestens folgende Inhalte umfassen:
6.1 Vor- und Zuname des Klienten
6.2 Abschluss der Basisberatung (bis zu 5 Stunden)
6.3 Art der vereinbarten Maßnahmen:
· Ambulante Beratungen (Einzel-/ Paar-/ Gruppen-/ Familiengespräche, Krisenintervention, Nachsorge, Rückfallbehandlung)
· Vermittlung in stationäre Einrichtungen (Adaption, Entgiftung, Entwöhnung, Wohnheim)
· Vermittlung in teilstationäre Einrichtungen (Intervallbehandlung, Rückfallbehandlung, Tagesklinik)
· Sonstige Vermittlung (Ambulant Betreutes Wohnen, Ambulante Rehabilitation, Führerscheinwiedererlangung, Selbsthilfegruppe)
6.4 Voraussichtlicher Zeitplan der o.g. Maßnahmen
6.5 Empfehlungen weiterer sozialer Dienstleistungen
7. Dokumentation
Die zu beratenden SGB II-Leistungsbezieher sind als Personengruppe in der allgemeinen Dokumentation des Berichtsjahres der Sucht- und Drogenberatungsstelle gesondert zu erfassen.
