Vorschlag zur Tagesordnung - 0503/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister stellt dar, wie es trotz geänderter Gesetzgebung zu dem Verbot des Verkaufsoffenen Sonntages am 6. Mai aus formalen Gründen kommen konnte. Insbesondere soll erläutert werden, warum auch die Beschwerde gegen das Arnsberger Urteil vom OVG Münster wegen eines Verfahrensfehlers der Verwaltung abgewiesen wurde.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

siehe Anlage

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.05.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen