Beschlussvorlage - 0409/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Bereitstellungen nach § 83 Absatz 2 Satz 2 zur Kenntnis.
  2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Anlage 3 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bedarfe nach § 83 Absatz 2 Satz 1 und ermächtigt den Kämmerer, die entsprechenden Verfügungen vorzunehmen.
  3. Der Rat nimmt gem.l § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) die in der Anlage dargestellten Übertragungen von Aufwands-, Auszahlungs- und Kreditermächtigungen in das Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Kenntnisnahme der in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen für 2017.

Beschlussfassung der in der Anlage 3 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen.

Kenntnisnahme der in der Anlage 4 aufgeführten Ermächtigungsübertragungen.

 

Begründung:

 

Die für das Haushaltsjahr 2017 verfügten Bereitstellungen des Kämmerers werden mit dem Abschluss des Haushaltsjahres gesammelt zur Kenntnis gegeben.

 

Anlage 1- Über- und außerplanmäßige Bereitstellungen – konsumtiv -:

Durch die Bildung von Ämterbudgets erfolgt die unterjährige Bewirtschaftung weitgehend ohne Bereitstellung zusätzlicher Mittelbedarfe. Die Überwachung der Budgets wird durch das Berichtswesen sichergestellt und im Rahmen der Berichtspflichten nach dem Stärkungspaktgesetz veröffentlicht.

 

Anlage 2- Über- und außerplanmäßige Bereitstellungen – investiv -:

Durch die unterschiedlichen Förderprogramme, Verzögerungen durch die späte Genehmigung des Doppelhaushalts 2016/2017 und Kapazitätsauslastungen ergaben sich im Zeitablauf und in der Kostenkalkulation im Jahr 2017 bei den Baumaßnahmen diverse Veränderungen der ursprünglichen Planung, die mit über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen angepasst wurden.

Im laufenden Haushaltsjahr 2017 wurden die in der Anlage 1 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) nach der Zuständigkeitsregelung vom Stadtkämmerer ohne vorherige Zustimmung durch den Rat verfügt. Diese werden dem Rat zur Kenntnis gegeben.

Der über-/außerplanmäßige Bedarf (Anlagen 1 und 2) wird entsprechend der gesetzlichen Regelung durch Einsparungen und Mehrerträge/-einzahlungen (jeweils abweichend von den Ansätzen des Haushaltsplanes 2017) gedeckt.

Die Verwaltung bittet, die in der Nachweisung aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis zu nehmen.

Anlage 3 – Über- und außerplanmäßige Bereitstellungen durch Ratsbeschluss - investiv

Im Haushaltsjahr 2017 sind vermehrt Auszahlungen für Investitionen angefallen, denen keine formalen Auszahlungsermächtigungen aus laufenden Ansätzen oder aus Ansätzen der Vorjahre (Ermächtigungsübertragungen) gegenüberstehen. Dies

 

ist darauf zurückzuführen, dass der Doppelhaushalt 2016/2017 zunächst nicht genehmigungsfähig war und erst nach dem Änderungsbeschluss des Rates vom 24.11.2016 im Jahr 2017 genehmigt wurde. Für das Jahr 2016 wurden daher nur in 3 Ausnahmefällen Ermächtigungsübertragungen vorgenommen.

 

Projekt

Betrag

Bahnhofshinterfahrung

3.521.038 €

Stadtteil Wehringhausen Projekt Soz. Stadt

1.211.300 €

Reaktivierung von Gewerbeflächen

1.499.535 €

 

Durch diese Sondersituation sind für diverse Maßnahmen keine Ermächtigungsübertragungen zur Finanzierung von Schlussrechnungen mehr vorhanden gewesen, so dass erneut Auszahlungsermächtigungen zu schaffen sind.

 

Der Durchführung dieser Maßnahmen liegen politische Beschlüsse zugrunde; die Finanzierung war sichergestellt. Nachfolgend werden die einzelnen Maßnahmen beschrieben und in der Anlage 3, Ziffern 1 – 12, zusammengefasst.

Aus o.g. Gründen holt die Verwaltung die formale Bereitstellung durch den Rat hiermit nach und bittet um Zustimmung.

 

Die Maßnahmen werden nachfolgend begründet:

 

1.    Straßenerneuerung Kaiserstr.

 

Im Doppelhaushalt 2012/13 war für die Maßnahme eine Auszahlungsermächtigung von 589.000 € bei Zuwendungen von 220.000 € etatisiert. Die Maßnahme wurde 2013 begonnen; Durchführungsbeschluss der BV Hohenlimburg vom 5.9.2013. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 635.296 €.

Für in 2017 abgerechnete Kosten des WBH (93.508,15 €) und eine noch ausstehende Schlussrechnung in 2018, für die eine Ermächtigungsübertragung zu bilden ist, stellt der Rat für das Jahr 2017 einen Betrag in Höhe von 128.181 € außerplanmäßig bereit.

Deckung ist in der Anlage 3 dargestellt.

 

 

 

 

 

 

2.    Erneuerung Bahnübergang Heedfelder Str.

 

Im Doppelhaushalt 2014/15 war für die Maßnahme eine Auszahlungsermächtigung von 329.100 € eingeplant. Die Maßnahme wurde nach Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 11.11.2015 über den Abschluss einer

Kreuzungsvereinbarung begonnen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen rd. 216.300 €.

Für in 2017 entstandene Auszahlungen stellt der Rat für das Jahr 2017 einen Betrag in Höhe von 101.747 € außerplanmäßig bereit.

Deckung ist in der Anlage 3 dargestellt.

 

3.    Verbreiterung / Neubau Marktbrücke

 

Die Maßnahme ist bereits seit 2008 in Planung. Aufgrund der Diskussion um Spannungsrisskorrisionen an Brücken und Bauwerken der B 54 hat der Stadtentwicklungsausschuss (STEA) am 20.9.2016 den Beschluss gefasst, ein Gesamtkonzept für die Hauptverkehrsachse B 54 zu entwickeln. Am 14.02.2017 hat der STEA der Auftragsvergabe für das Gutachten zugestimmt. Im Doppelhaushalt 2018/2019 wurden ab 2018 für die Gesamtmaßnahme insgesamt 3.875.000 € veranschlagt.

Für in 2017 entstandene Auszahlungen stellt der Rat für das Jahr 2017 einen Betrag in Höhe von 138.120 € außerplanmäßig bereit.

Deckung ist in der Anlage 3 dargestellt.

 

 

4.    Straßenerneuerung Brusebrink/ Lerchenfeld

 

Die BV Haspe hat am 30.08.2012 den Durchführungsbeschluss gefasst. Mit der Maßnahme wurde in 2013 begonnen. In 2017 erfolgte die Schlussabrechnung. Insgesamt sind Kosten von 448.119,65 € entstanden.

Für in 2017 entstandene Auszahlungen stellt der Rat für das Jahr 2017 einen Betrag in Höhe von 137.668 € außerplanmäßig bereit.

Deckung ist in der Anlage 3 dargestellt.

 

5.    GVFG Rummenohler Str.

 

Im Doppelhaushalt 2014/15 war für die Maßnahme eine Auszahlungsermächtigung von 486.100 € bei Zuwendungen von 242.600 € etatisiert. Die Maßnahme wurde

 

2015 begonnen; die geplanten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 893.370 € bei Zuwendungen von 417.600 €.

Für in 2017 entstandene Auszahlungen stellt der Rat für das Jahr 2017 einen Betrag in Höhe von 312.126 € außerplanmäßig bereit.

Deckung ist in der Anlage 3 dargestellt.

 

6.    Erschließung Bredelle

 

Die BV Mitte (23.11.2010) und der STEA (14.12.2010) haben den Durchführungsbeschluss gefasst. Mit der Maßnahme wurde in 2010 begonnen, die geplanten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 513.000 €, insgesamt sind bisher 570.978,70 € entstanden. In 2017 erfolgten abschließende Beleuchtungseinrichtungen und Bepflanzungsarbeiten sowie Abrechnung von WBH-Leistungen.

Für in 2017 entstandene Auszahlungen und die Bildung einer Ermächtigungsübertragung für die Schlussrechnungen stellt der Rat für das Jahr 2017 einen Betrag in Höhe von 132.300 € außerplanmäßig bereit.

Deckung ist in der Anlage 3 dargestellt.

 

7.    Straßenerneuerung Schlössersbusch

 

Die BV Eilpe/Dahl hat am 2.9.2015 den Durchführungsbeschluss gefasst, die Gesamtkosten waren mit 484.775 € vorgesehen. Die Maßnahme war im Doppelhaushalt 2014/15 für die Jahre 2015 und 2016 eingeplant; es werden 90 % KAG-Beiträge erwartet. In 2017 erfolgte die Durchführung.

Für in 2017 entstandene Auszahlungen und die Bildung einer Ermächtigungsübertragung für die Abwicklung in 2018 stellt der Rat für das Jahr 2017 einen Betrag in Höhe von 426.000 € außerplanmäßig bereit.

Deckung ist in der Anlage 3 dargestellt.

 

8.    Straßenerneuerung Ruhrstr./

9.    Straßenerneuerung Hönnestr.

Die BV Mitte hat am 16.9.2015 den Durchführungsbeschluss zu beiden Maßnahmen gefasst, die Gesamtkosten waren mit 587.000 € im Haushalt 2015 eingeplant. Der Baubeginn erfolgte 2015. Die Maßnahmen wurden ab 2016 auf 2 Finanzstellen aufgeteilt; dabei wurden die nicht verbrauchten Mittel 2015 im Rahmen der Bildung der Ermächtigungsübertragungen gesplittet. Die Beauftragung erfolgte im Rahmen

 

der Ermächtigungen am 6.4.2016. Die Hauptarbeiten erfolgten in 2017. Die Kosten der Maßnahme Ruhrstr. (Kostenschätzung aus 2013) werden voraussichtlich um 69.891 €, der Maßnahme Hönnestr. um 28.221 € überschritten.

Für in 2017 entstandene Auszahlungen und die Bildung einer Ermächtigungsübertragung für die Abwicklung in 2018 stellt der Rat für das Jahr 2017 einen Betrag in Höhe von 426.536 und 161.873 € außerplanmäßig bereit.

Deckung ist in der Anlage 3 dargestellt.

 

10.   Herrichtung Mensa Sekundarschule Altenhagen

 

Der Rat hat am 11.12.2014 die Errichtung eines Mensabereichs beschlossen. Für das Jahr 2015 wurde ein Budget von 570.630 € zur Verfügung gestellt. Für weitere Maßnahmen im Rahmen der Errichtung der Sekundarschule war im Haushalt 2016 ein Betrag von 223.000 € vorgesehen (neues Budget: 793.630 €). Bisher sind Gesamtkosten von 831.403,13 € entstanden. Im Haushalt 2018 sind weitere Auszahlungen von 135.000 € geplant.

Für in 2017 entstandene Auszahlungen stellt der Rat für das Jahr 2017 einen Betrag in Höhe von 255.000 € außerplanmäßig bereit.

 

Deckung ist in der Anlage 3 dargestellt.

 

11.   Neubau Kita Am Bügel

 

Der Rat hat am 21.2.2013 den Neubau der Kita Am Bügel mit Gesamtkosten von 2,8 Mio. € beschlossen.  Die Finanzierung war mit 2,5 Mio. € aus der Bildungspauschale und mit 0,3 Mio. € aus dem Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe geplant. Bisher sind Gesamtkosten von 2.904.636,63 € entstanden. Es werden weitere Kosten von 43.586 € erwartet, für die eine Ermächtigungsübertragung gebildet werden soll.

Für in 2017 entstandene Auszahlungen und die Bildung einer Ermächtigungsübertragung für die Abwicklung in 2018 stellt der Rat für das Jahr 2017 einen Betrag in Höhe von 125.600 € außerplanmäßig bereit.

Deckung ist in der Anlage 3 dargestellt.

 

 

 

 

12.   Kita Eugen-Richter-Str.

 

Für die Neugestaltung der Außenspielfläche haben die BV Mitte am 9.5.2017 und der Jugendhilfeausschuss am 3.5.2017 die Durchführung bei Kosten von 200.000 € beschlossen. Neben dieser Maßnahme war die Erneuerung des Küchenbereichs erforderlich, für den weitere 86.596 € angefallen sind.

Für in 2017 entstandene Auszahlungen und die Bildung einer Ermächtigungsübertragung für die Restabwicklung in 2018 stellt der Rat für das Jahr 2017 einen Betrag in Höhe von 286.596 € außerplanmäßig bereit.

Deckung ist in der Anlage 3 dargestellt.

 

Anlage 3 – Über- und außerplanmäßige Bereitstellungen durch Ratsbeschluss - konsumtiv

 

Im Doppelhaushalt 2016/ 2017 hat sich die Planung aus dem Jahr 2015 durch mehrere Faktoren deutlich verändert: Unaufschiebbare Instandhaltungsmaßnahmen wurden zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit durchgeführt. Bei mehreren Objekten erfolgten Ertüchtigungen für Nutzungsänderungen. Der Fachbereich Gebäudewirtschaft hat noch im 3. Quartalsbericht eine Überschreitung gemeldet, die angesichts der Höhe und der Ursachen nicht als kritisch eingestuft wurde. Erst mit den im Jahresabschluss abgewickelten Rechnungen wurde ein Ausmaß erreicht, dass die Verwaltung die formale Bereitstellung durch den Rat als erforderlich ansieht und bittet um Zustimmung.

Nachfolgend werden die Maßnahmen beschrieben und in der Anlage 3, Ziffern 13 und 14, dargestellt:

 

13.   Unterhaltungsbudget Fachbereich Gebäudewirtschaft

 

Das Unterhaltungsbudget des Fachbereichs 65 wurde um rd. 1,97 Mio. € Betrag überschritten.

Folgende Maßnahmen waren im eingeplanten Budget nicht vorgesehen:

  • Belüftungsanlage im Emil-Schumacher-Museum aufgrund des Beweissicherungsverfahrens (rd. 300.000 €),
  • wegbrechende Konsolidierungsmaßnahmen, die bereits in der Fortschreibung des HSP 2017 in Höhe von rd. 360.000 € kompensiert wurden, aber noch nicht in die Haushaltsplanung 2016/2017 eingeflossen sind
  • Einbau einer Anlage für Raumlufttechnik in der Realschule Hohenlimburg (rd. 274.000 €).

 

  • Erneuerung der WC-Anlagen in der Kita Wehringhausen (rd. 93.000 €) aufgrund von Feuchtigkeitsschäden
  • Bedarf an Mitteln für externen Wachdienst (rd. 183.000 €). Davon wurden 135.000 € für die Flüchtlingsunterkunft an der Neue Str 19-21 benötigt. Die weiteren Überschreitungen beruhen auf der Notwendigkeit eines zusätzlichen Wachdienstes in der Zulassungsstelle Hohenlimburg und Tariferhöhungen im Wachdienstgewerbe.
  • Überschreitungen aufgrund von Maßnahmen an der Asylbewerberunterkunft in der Büddingstr. (rd. 103.000 €) und der ebenfalls mit der Flüchtlingsproblematik verbundenen Unterhaltung des neu angemieteten Bürogebäudes in der Martin-Luther-Straße (rd. 14.000 €).
  • In der Grundschule Volmetal war die Erneuerung des Daches, der elektrischen Alarmierungsanlage und der Rauch- und Wärmeabzugsanlage zwingend erforderlich, was zu einer Überschreitung von rd. 77.000 € führte.
  • Die Erneuerung der Rolltore in der Feuerwache Ost, der Austausch der Videoserver und der defekten Kameras sowie die Mängelbeseitigung an der Heizungsanlage führten zu Mehrkosten von rd. 100.000 €.
  • Für das Rathaus I entstanden Mehrkosten aufgrund der Sanierung des Rathausturms, um dessen Standfestigkeit zu gewährleisten (rd. 42.000 €), der Sanierung der Außenwand des Ratskellers auf Grund von Feuchtigkeit (rd. 40.000 €), Sicherheitsmaßnahmen im Bereich OB (rd. 17.000 €) und diverse Wartungen und Prüfungen (rd. 150.000 €).
  • Durch den Zuständigkeitswechsel bei der Zahlung des Winterdienstes an Feuerwehrgerätehäusern und Preissteigerungen beim Wirtschaftsbetrieb Hagen kam es in diesem Bereich zu Überschreitungen in Höhe von rd. 22.000 €.
  • Weitere Überschreitungen entstanden aufgrund des erhöhten Schädlingsvorkommens (rd. 16.000 €), des Rückbaus in der Wippermannpassage (rd. 30.000 €), des Umzuges der Führerscheinstelle und den damit verbundenen baulichen Veränderungen (rd. 55.000 €) und den Planungskosten für die Maßnahmen in der Polizeiwache im Rathaus Hohenlimburg rd. (10.000 €) sowie Mehrkosten bei zahlreichen Kleinstmaßnahmen.
  • Ende des Jahres wurden im Energiebereich diverse Nachzahlungen fällig und Vorauszahlungen angepasst, woraus weitere rd. 600.000 € Verschlechterung entstanden sind.

 

 

 

 

 

14.   Reinigung

 

Im Jahr 2017 gab es eine deutlich erhöhte Anzahl von Erkrankungen beim städtischen Reinigungspersonal. Um die Nutzung der Gebäude mit dem erforderlichen Hygienestandard sicherstellen zu können, wurden vermehrt Dienstleistungen durch Aushilfskräfte angefordert. Dabei wurden aufgrund der

Dienstvereinbarung zur Durchführung der Reinigung in Verbindung mit der Reinigungsordnung bei Fehlzeiten von städtischem Personal 75 %, bei Dauererkrankungen nach Ende der Lohnfortzahlung 100 % durch Aushilfskräfte ersetzt.

 

Anlage 4 – Ermächtigungsübertragungen:

 

Nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Die Ermächtigungsübertragungen für Aufwendungen und Auszahlungen erhöhen nach § 22 Abs. 2 GemHVO NRW die entsprechenden Ermächtigungen im Haushalt des folgenden Jahres. Sie wurden entsprechend der Dienstanweisung der Stadt Hagen vom 28.11.2013 gebildet.

Sowohl für den Finanzplan als auch für den Ergebnisplan werden zur Durchführung und Fortsetzung investiver und konsumtiver Maßnahmen Ermächtigungsübertragungen in notwendigem Umfang in das Folgejahr 2018 übertragen.

In der Anlage 4 sind die Einzelmaßnahmen dargestellt, bei denen die noch verfügbaren Auszahlungsermächtigungen zur Finanzierung eingegangener rechtlicher Verpflichtungen weiterhin zur Verfügung stehen müssen.

Zusätzlich zu den Ermächtigungsübertragungen des allgemeinen Haushaltes sind Ermächtigungsübertragungen für das Programm „Gute Schule 2020“ notwendig. Das Programm „Gute Schule 2020“ ist zu 100 % refinanziert.

Der Mittelabruf aus dem Kreditkontingent erfolgte jeweils bei Maßnahmenbeginn. Somit sind für die begonnenen Maßnahmen sowohl die Zahlungen in 2017 als auch die eingegangenen Verpflichtungen bereits im Haushaltsjahr 2017 finanziert. Daher ist zur Fortführung dieser Maßnahmen es zwingend erforderlich, die Auszahlungsermächtigungen in das Folgejahr zu übertragen.

Für die neuen Maßnahmen wird die nicht abgerufene Kreditermächtigung 2017 in Höhe von 4.450.876 € zusätzlich in das Jahr 2018 übertragen.

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen haben keine Auswirkung auf den Haushalt und das Jahresergebnis, da sie insgesamt durch Einsparungen oder Mehrerträge und Mehreinzahlungen gedeckt sind.

Die Ermächtigungsübertragungen bei den investiven Maßnahmen haben keine Auswirkungen auf den Haushalt, da die jährlichen Abschreibungsraten und die Kosten der Kreditfinanzierung in der bisherigen Planung bereits berücksichtigt wurden.

Die Ermächtigungsübertragungen bei den konsumtiven Maßnahmen haben keine Auswirkung auf den Haushalt, da sie durch die Gegenbuchung von Erträgen aus Auflösung von Verbindlichkeiten neutralisiert werden können.

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.04.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.05.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen