Beschlussvorlage - 0329/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 01.01.2019 bis 31.12.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 25 Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.05.2018
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die in der ausgelegten Liste aufgeführten Personen dem beim Amtsgericht Hagen gebildeten Wahlausschuss zur Wahl als Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht Hagen vorzuschlagen.
Die Liste ist Gegenstand der Niederschrift.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung ausgeführt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Dem Wahlausschuss beim Amtsgericht Hagen ist mindestens die doppelte Anzahl der als Haupt- und Hilfsschöffen benötigten Personen in einer Vorschlagsliste zu benennen. Wünschenswert wären somit mindestens 410 Personen.
Begründung
Gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und den dazu vom Justizministerium und dem Ministerium für Generationen, Familien, Frauen und Integration erlassenen Ausführungsvorschriften ist in jedem 5. Jahr von den Gemeinden (spätestens bis zum 30.06.2018) eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen zu erstellen.
Für die Aufnahme in diese Liste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 2 GVG).
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburts-, Familien- und Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten (§ 36 Abs. 2 GVG).
In die Vorschlagsliste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen bestimmt sind (§ 36 Abs. 4 GVG). Gemäß des Schreibens des Präsidenten des Landgerichtes Hagen vom 12.01.2018 werden 205 Personen als Haupt- und Hilfsschöffen am Amts- und Landgericht benötigt, so dass in die Vorschlagsliste somit mindestens 410 Personen aufgenommen werden sollen (es ist jedoch nicht fehlerhaft, wenn die Liste diese erforderliche doppelte Anzahl nicht erreicht).
Von der Verwaltung wurden sämtliche hier eingegangenen Bewerbungen in die Liste aufgenommen. Die einzigen Ausnahmen sind gewesen:
- Wohnort zum Zeitpunkt der Aufstellung der Liste nicht in Hagen,
- Altersbegrenzung überschritten (jeweils Ziffer 2.4.2 der Ausführungsvorschriften).
Die betroffenen Bewerber haben eine entsprechende Ablehnung erhalten.
Zusätzlich zu den o.a. gesetzlich vorgeschriebenen Angaben wurde noch der von den Bewerbern evtl. geäußerte Wunsch zum Einsatz beim Amts- oder Landgericht in die Vorschlagsliste mit aufgenommen.
Die weiteren freiwilligen Angaben, die im Bewerbungsvordruck abgefragt wurden, sind dem beiliegenden Muster des Formulars zu entnehmen. Die ausgefüllten - teilweise mit Begründungen versehenen - Bewerbungen können im zur Ratssitzung ausliegenden Ordner eingesehen werden.
Sämtliche Bewerber haben sich durch Unterschrift damit einverstanden erklärt, dass „auch die freiwilligen Daten an die Gemeindevertretung und den Schöffenwahlausschuss weiter gegeben werden. Die Übermittlung darf dabei nur zum Zweck der Schöffenwahl erfolgen“.
Die vom Rat der Stadt beschlossene Vorschlagsliste wird gem. § 37 GVG eine Woche lang für evtl. Einsprüche zur Einsichtnahme ausgelegt; danach wird sie an das Amtsgericht weiter geleitet.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die in der Liste aufgeführten Personen dem Wahlausschuss beim Amtsgericht zu benennen, damit dieser aus dem Personenkreis die erforderlichen Haupt- und Hilfsschöffen wählen kann. Aus Kostengründen wird auf den Ausdruck der umfangreichen Liste in der Vorlage verzichtet. Die Liste wurde vorab per mail den Fraktionen/Ratsgruppen zur Verfügung gestellt. Die Originalunterlagen liegen während der Ratssitzung zur Einsichtnahme aus.
Um einen entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt Hagen wird gebeten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
X | sind nicht betroffen |

17.05.2018 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die in der ausgelegten Liste aufgeführten Personen dem beim Amtsgericht Hagen gebildeten Wahlausschuss zur Wahl als Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht Hagen vorzuschlagen.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung ausgeführt.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |