Berichtsvorlage - 0234/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

 

Historie

 

Die Personenverkehrsleistungen auf den Linien 591 (Hagen – Wetter) und Linie 594 (Hagen – Schwerte) wurden als ehemalige Leistungen von Bahnbussen der Deutschen Bundesbahn bis zum 31.12.2015 von der Busverkehr Rheinland GmbH (BVR) als Tochterunternehmen des seit dem 01.01.1994 unabhängigen DB-Konzerns auf der Basis einer Betrauung durch die Stadt Hagen durchgeführt. Nach Ablauf des Betrauungszeitraumes ist die Beauftragung eines Unternehmens mit öffentlichen Personenverkehrsleistungen gemäß der seit dem 03.12.2007 geltenden Verordnung (EG) 1370/2007 nur noch über eine wettbewerbliche Vergabe (Ausschreibungsverfahren) oder unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Direktvergabe möglich.

 

Eine der möglichen Voraussetzungen für eine Direktvergabe ist in Bezug der Verkehrsleistungen der BVR auf der Grundlage des Artikels 5 Absatz 4 der Verordnung (EG) 1370/2007 gegeben. Gemäß des genannten Absatzes ist die Vergabe von Kleinaufträgen im Rahmen einer Direktvergabe möglich, wenn der Jahresdurchschnittswert von 1 Mio. Euro oder der Umfang der öffentlichen Personenverkehrsleistung weniger als 300.000 Wagenkilometer aufweist. Inwieweit diese Voraussetzungen bei den einzelnen Aufgabenträgern im Verbundgebiet des VRR erfüllt ist, hat der VRR im Rahmen einer Untersuchung geprüft. Bezüglich der Stadt Hagen kommt er zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Lediglich die BVR, als Betreiber der ÖPNV-Leistung, muss zur Erfüllung der notwendigen Selbsterbringungsquote von mindestens 25% den Anteil an Subunternehmereinsatz reduzieren.

 

In der Folge hat der Rat der Stadt Hagen gemäß Vorlage 0742/2017 die Verwaltung mit Beschluss vom 05.10.2017 beauftragt, auf der zuvor erläuterten Basis von Art.5 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die BVR GmbH erforderlichen Erklärungen abzugeben und die hierfür notwendigen Handlungen vorzunehmen. Diese umfassen die nachgenannten Punkte:

 

Erstellung der Leistungsbeschreibung

Diese gibt den öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDa) wieder, der die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung entsprechend der Finanzierungsrichtlinie des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr umfasst. Die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung gliedert sich in die vier Finanzierungsbausteine:

I Infrastrukturvorhaltung

II Verbund- und/oder aufgabenträgerbedingte Regie- und Vertriebsaufgaben

III Verbund- und/oder aufgabenträgerbedingte Fahrzeugqualitätsstandards

IV Verbund- und/oder aufgabenträgerbedingte Verkehrsmehr- oder

        Andersleistungen im Betriebsbereich

 

Umfang und räumlicher Geltungsbereich der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen entsprechen im Wesentlichen dem derzeitigen Verkehrsangebot und erfolgen in Übereinstimmung mit den derzeit geltenden Nahverkehrsplänen der betroffenen Aufgabenträgern.

 

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Unna, sowie Einholen der Zustimmung des Ennepe-Ruhr Kreises

Die die Direktvergabe betreffenden öffentlichen Personenverkehrsleistungen schließen aufgrund historisch gewachsener Verkehrsbeziehungen gebietsübergreifende Buslinien mit ein. Im Einzelnen handelt es sich um die Linie 594 Hagen – Schwerte und die Linie 591 Hagen – Wetter. Der Erhalt dieser durchgehenden Verkehrsleistung im Rahmen einer Direktvergabe setzt das Einverständnis der mitbedienten Aufgabenträger voraus.

 

Im Falle des Kreises Unna als Aufgabenträger außerhalb der Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr wurde von Seiten der Stadt Hagen eine öffentlich rechtliche Vereinbarung über die von der BVR zu erbringenden öffentlichen Personenverkehrsleistungen getroffen. In Bezug auf die Leistungen der Linie 591 im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen der Stadt Hagen und dem Ennepe-Ruhr-Kreis traten beide Gebietskörperschaften als Mitglied des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr und somit als Gruppe von Behörden mit einer vorab abgestimmten Leistungsbeschreibung an die BVR heran.

 

Abstimmung über die Verwendung der anteiligen Mittel der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 (2) ÖPNVG NRW (Revision vom 15.12.2016)

Die BVR erklärt gemäß der Absicht der Stadt Hagen die ihr zustehenden, anteiligen Mittel gemäß § 11 (2) ÖPNVG NRW (mindestens 50%) nach Variante B, im Rahmen der Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aus der Anwendung der Tarife für Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs im VRR-Gemeinschaftstarif zu beantragen. Die BVR erklärt ferner, dass mindestens 30% der auf sie entfallenden Mittel zur Finanzierung des Einsatzes neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge im ÖPNV konsumtiv eingesetzt werden.

 

Vorabbekanntmachung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Amtsblatt der Europäischen Union

Gemäß Art.7 Abs.2 der Verordnung (EG) 1370/2007 ist die zuständige Behörde verpflichtet, sicherzustellen, dass Art und Umfang des öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Diese Aufgabe wurde gemäß § 5a Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes VRR durch die Mitgliedskommunen auf den Zweckverband übertragen. Demgemäß hat der VRR die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt bzgl. der Direktvergabe der Linien 591, 592 und 595 an die BVR im Rahmen der Vorabbekanntmachung zum 20.02.2018 veranlasst.

 

Die Veröffentlichung der Direktvergabe der Linie 594 an die BVR im Rahmen der Vorabbekanntmachung soll im Mai dieses Jahres erfolgen.

 

 

Die Veröffentlichung der Direktvergaben der Linien an die BVR selbst erfolgt gemäß Artikel 7 Absatz 2 der (EG) 1370/2007 nach Ablauf eines Jahres, also im Mai 2019.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Im Rahmen der Leistungserbringung sind die Belange von Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz zu berücksichtigen.

 

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Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.05.2018 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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09.05.2018 - Stadtentwicklungsausschuss - zurückgezogen

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17.05.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen