Beschlussvorlage - 0104/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 25 Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.05.2018
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
- Herrn Dr. Wilfried Eversberg
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als Vertrauenspersonen in den Schöffenwahlausschuss zu wählen.
Im Vertretungsfall wird für Herrn Dr. Eversberg Herr Sebastian Schwarz gewählt.
Der Beschluss wurde mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gefasst.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Gem. § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 09.05.1975 und des Runderlasses des Justizministeriums und des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration zur „Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt“ vom 04.03.2009 jeweils in der aktuellen Fassung tritt beim Amtsgericht jedes 5. Jahr ein Ausschuss zusammen, der aus der Vorschlagsliste die Personen für das Schöffenamt der neuen Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 wählt.
Er besteht aus einem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden, einer „beamteten Person der Verwaltung und 7 Vertrauenspersonen in beisitzender Funktion“ (Ziffer 4.1. des Runderlasses).
Als „beamtete Person“ der Verwaltung gehört gem. Ziffer 4.2 der Hauptverwaltungsbeamte dem Ausschuss an, der sich durch eine „beamtete Person mit der Befähigung zum Richteramt“ vertreten lassen kann.
Von der Verwaltung wird in Vertretung des Oberbürgermeisters Herr Dr. Eversberg, stellvertretender Leiter des Rechtsamtes, vorgeschlagen.
Um die Beschlussfähigkeit des Ausschusses nicht zu gefährden, ist für ihn ein Vertreter zu bestellen.
Die Vertrauenspersonen müssen vom Rat der Stadt mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt werden (§ 40 Abs. 3 GVG; Ziffer 4.3 des Runderlasses).
Sie werden gem. § 40 Abs. 3 GVG aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks gewählt; es ist dabei nicht erforderlich, dass sie Mitglieder einer kommunalen Vertretung sind, sondern können z.B. auch aus gesellschaftlichen Organisationen rekrutiert werden.
Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn wenigstens der Vorsitzende, der Vertreter der Verwaltung und drei Vertrauenspersonen anwesend sind.
In den letzten Ausschuss (Amtsperiode 2014-2018) wurden durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 16.05.2013 folgende Vertrauenspersonen gewählt:
Frau Corinna Niemann,
Herr Rainer Voigt,
Herr Mark Krippner,
Herr Michael Grzeschista,
Frau Wilma Panzer,
Herr Jaques Kempkens,
Frau Liselotte Ellner.
Neben diesen Vertrauenspersonen wurde Herr Dr. Wilfried Eversberg als Vertreter der Verwaltung gewählt.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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