Anfrage - 0372/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Wie beurteilt die Verwaltung den Einfluss laufender Motoren im ruhenden Verkehr (z.B. an Taxiständen, bei Anlieferungen oder durch Stau) auf die Belastung durch Feinstaub und Stickoxide im Straßenraum?

 

  1. Wird das Laufenlassen von Motoren an Taxiständen, bei Anlieferungen oder bei haltenden oder parkenden Fahrzeugen durch Polizei und Ordnungsamt konsequent geahndet? Sind hierzu Zahlen oder Statistiken bekannt?

 

  1. Ist es rechtlich möglich und aus Sicht der Verwaltung sinnvoll stark durch Staus betroffene Straßen in der Innenstadt mit entsprechenden Schildern „Bei Stau Motor aus!“ zu versehen?

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt.

 

Begründung

Siehe Anlage.


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.05.2018 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen