Berichtsvorlage - 0377/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Planungsrechtliche und städtebauliche Beurteilung der Sportplatzanlage Klutert
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Anna Terletzki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Anhörung
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03.05.2018
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Sachverhalt
Kurzfassung
In der Bürgerdiskussionsrunde im Rahmen der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Haspe wurde auf die erheblichen Verkehrs- und Parkprobleme rund um den Sportplatz Klutert hingewiesen. Da alternative Lösungen (z.B. Erschließung des Sportplatzes über die Eugen-Richter-Straße, Erneuerung des Sportplatzes und des Umkleidegebäudes) aus finanziellen und haushalterischen Gründen ausscheiden, ist eine Lösung dieser Probleme letztlich nur durch eine Verlagerung der sportlichen Aktivitäten in die Bezirkssportanlage Haspe möglich.
Der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung wurde daher aufgefordert, die Möglichkeiten zur zukünftigen Nutzung der dann eventuell frei werdenden Fläche des Klutert-Sportplatzes für Wohnungsbau zu prüfen.
Planungsrechtliche und städtebauliche Beurteilung
Die 30.000m² große Sportanlage befindet sich an der nord-östlichen Spitze eines Wohngebietes und liegt derzeit im Eigentum der Stadt Hagen.
Für diesen Bereich ist kein rechtsgültiger Bebauungsplan vorhanden; es liegt lediglich ein Bebauungsplanentwurf Nr. 19/69 „Sportzentrum Klutert“ vor.
Das Gebiet ist planungsrechtlich als Außenbereich gemäß § 35 BauGB einzuordnen.
In dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan wird das Grundstück als Grünfläche mit dem Zusatz „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ dargestellt. Für eine Nachnutzung des Sportplatzes durch z.B. eine Wohnnutzung wären daher sowohl ein FNP-Änderungs-, als auch ein B-Planverfahren erforderlich ( Dauer mindestens 2 Jahre).
Der Sportplatz liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans.
Der Eingang der Kluterthöhle liegt nordwestlich des Sportplatzes. Sie ist als Naturdenkmal im Landschaftsplan aufgeführt (1.3.2.2.7) und genießt gemäß Landschaftsgesetz NW den Status eines „besonders zu schützenden Bestandteils von Natur und Landschaft“. Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Sicherung des wesentlichen Charakters des Naturdenkmales sind zusätzlich zu den Geboten unter 1.3.1.2 folgende § 26-Maßnahmen durchzuführen:
a) Verhinderung von Einspülungen und
b) Schaffung einer ständigen Öffnung.
Im Falle einer Wohnbebauung müsste der Sportplatz einer orientierenden Altlastenbegutachtung unterzogen werden (acht Rammkernsondierungen über die Fläche des Sportplatzes verteilt für ca. 4.000,-€). Aufgrund der besonderen Voraussetzungen sollte direkt ein Baugrundgutachten mit beauftragt werden, um die statischen Fragen der Belastungen der Höhle zu klären.
Aufgrund des benachbarten Tennisplatzes werden Lärmimmissionen verursacht, die eine Nachnutzung als Wohnbaufläche möglicherweise beeinflussen bzw. einschränken; dies war auch ein Grund, warum 2009 diese Fläche nicht weiter betrachtet wurde.
Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2009 wurde der Sportplatz Klutert nicht als Wohnbauflächenpotential gesehen und zählt, gemäß des Ratsbeschlusses vom 08.10.2009, auch nicht zu den neuen Wohnbauflächen für die Neuaufstellung des FNP’s.
Im Rahmen der Aufstellung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK), insbesondere durch die Diskussion im Rahmen der Stadtbezirkswerkstatt könnte für diese Fläche eine neue Entwicklung ermöglicht werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
| sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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525,7 kB
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