Beschlussvorlage - 0355/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Mehrkosten für den Anbau einer Mensa und eines Aufzuges in der Kindertageseinrichtung Am Gosekolk 2
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Lars Glinka
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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19.04.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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03.05.2018
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die im Jahre 2017 beschlossene An- und Ausbaumaßnahme in der Kindertageseinrichtung Am Gosekolk 2 ist durch erforderliche Planungskorrekturen und die marktbedingte Angebotssituation von Mehrkosten betroffen. Um die vom Land mit geförderte Maßnahme umsetzen zu können, sind weitere Mittel bereit zu stellen.
Begründung
Die Bezirksvertretung Haspe hat in ihrer Sitzung am 06.04.2017 beschlossen, die Kindertageseinrichtung Am Gosekolk 2 um den Anbau einer Mensa und der Installation eines Aufzuges zur Förderung und Betreuung von Kindern mit einer Behinderung (Umsetzung des inklusiven Konzeptes), zu erweitern.
Inhaltlich wird auf die Vorlage 0106/2017 verwiesen.
Basis der Entscheidung war eine von -65- erstellte Kostenschätzung vom 08.12.2016, welche letztlich Gesamtkosten in Höhe von 296.000 € prognostizierte. Die Maßnahme wird zudem finanziell mit den Fördermitteln des Landes NRW aus dem Sonderprogramm „Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf“ in Höhe von 207.000 € unterstützt.
Nach der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Haspe wurde im Anschluss -65- mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt. Im Zuge der Maßnahmenumsetzung wurde in der Leistungsphase 2 die Kostenschätzung nach DIN 276 durch -65- nach der weitergehenden Beauftragung eines Architekturbüros, korrigiert. Die bisher für die Maßnahme veranschlagten Mittel stellten sich als nicht auskömmlich heraus. Die aktualisierte Kostenschätzung von -65- vom 15.09.2017 weist neue Gesamtkosten in Höhe von 467.000 € aus. Damit entstehen Mehrkosten in Höhe von 171.000 €. Darin enthalten sind die gestiegenen Kosten für die Kostengruppen 300 (Bauwerk – Baukonstruktionen), 400 (Bauwerk – technische Anlagen) und 700 (Baunebenkosten). Der Preis je Quadratmeter Bruttogeschossfläche musste somit für die Kostengruppen 300 und 400 von 1.750 € auf 1.900 € erhöht werden.
Erstmals enthalten sind die zusätzlichen Kosten für die Umsetzung eines eventuell umzusetzenden Brandschutzkonzeptes, da mit dem Anbau und dem Einbau des Aufzugs die Erschließung des gesamten Gebäudes verändert wird. Des Weiteren sind nunmehr die möglichen Kosten für die Wiederherstellung der Feuerwehrzufahrt und der Parkanlage, welche durch den Baustellenverkehr vermutlich beschädigt werden und wieder instand gesetzt werden müssen, enthalten.
Gemäß der neuen Baukostenschätzung vom 15.09.2017 wird ein Betrag in Höhe von 467.000 € benannt. Hiervon entfallen auf die Anbaumaßnahme 421.000 € und auf den Aufzug 46.000 €.
Die teilweise wesentlich erhöhten Beträge spiegeln zudem die Kosten wider, welche insgesamt aufgrund der aktuell angespannten Marktsituation zu erwarten sind.
Die entstehenden Baukosten werden durch die Stadt Hagen getragen. Zu den Fördermitteln aus dem Sonderprogramm „Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf“ in Höhe von 207.000 € ist somit der Eigenanteil an den Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 260.000 € (bisher 89.000 €) aufzubringen. Diese Mittel stehen aus den Mitteln der Bildungspauschale hierfür zur Verfügung.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Inhaltlich wird auf die Beschlussvorlage 0106/2017 verwiesen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen
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Maßnahme | |
X | investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 3650 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Finanzstelle: | 5000169 | Bezeichnung: | Neubau und Umbau Kindertageseinrichtungen |
| Finanzpos. | Gesamt | 2018 | 2019 | 2020 |
Einzahlung(-) | 681100 | - 207.000 € | -207.000 € |
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Auszahlung (+) | 785100 | 467.000 € | 467.000 € |
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Eigenanteil |
| 260.000 € | 260.000 € |
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Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben in Höhe von insgesamt 467.000 € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Dabei entfallen 421.000 € auf den Anbau und 46.000 € auf den Aufzug. |
Die entstehenden Anlagen sind über eine Nutzungsdauer von 70 bzw. 15 Jahren abzuschreiben. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt 6.014 € für den Anbau und 3.067 € für den Aufzug (= insgesamt 9.081 €). |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Einnahmen aus dem Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zur „Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf“ in Höhe von 207.000 € und aus der Bildungspauschale in Höhe von 260.000 € sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände (9.081 €). |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 9.081 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 9.081 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0 € |
| gez. |
| Margarita Kaufmann Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
