Beschlussvorlage - 0334/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg vom 21.03.2018 wurde der Beschluss gefasst: zum Thema „Naturnahe Umgestaltung der Lenne im Bereich Halden“ über den Sachstand zu informieren und darzustellen, welche Möglichkeit die Bezirksvertretung hat, auf die Planung Einfluss zu nehmen.

 

Hierzu wird wie folgt berichtet: In der Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg vom 31.08.16 wurde die Planung zur naturnahen Umgestaltung der Lenne an Hand der Vorlage 0686/2016 bereits vorgestellt.

 

In der Vorlage selbst steht auf Seite 4 im 4. Absatz: „Die seitens des Planungsamtes gewünschte Fahrradwegbreite von 3,5 m kann nicht über die Förderung des Gewässerausbaus finanziert werden. Für den ersten Bauabschnitt ist geplant, zu einem späteren Zeitpunkt, unabhängig von der Finanzierungslinie der Lennerenaturierung, einen parallelen Fußweg anzuordnen. Für die anderen Bauabschnitte wird z.Zt. noch versucht, Fördermöglichkeiten aus anderen Bereichen zur Verbreiterung des Fahrradweges oder aber zur Anordnung eines parallel verlaufenden Fußweges zu finden.“

 

Dieser Planung wurde in der o.g. Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg einstimmig zugestimmt. Die Vorlage zur naturnahmen Umgestaltung der Lenne wurde am 22.09.16 im Rat einstimmig in der vorgestellten Form beschlossen.

 

Am 22.05.17 wurde von der Bezirksregierung Arnsberg die Plangenehmigung gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz für diese Maßnahme erteilt. Ein Zuschussantrag für die 90 %-ige Förderung wurde am 07.11.17 gestellt. Da leider der Bewilligungsbescheid für diese Zuwendung noch nicht vorliegt, wurde am 07.03.18 der Antrag zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Bezirksregierung eingereicht. Daraufhin wurde dem Umweltamt seitens des Umweltministeriums NRW mitgeteilt, dass die Fördermittel in diesem Jahr noch nicht verfügbar seien.

 

Es gab eine Zustimmung der Bezirksregierung förderunschädlich mit den Rodungsarbeiten vorab zu beginnen (vegetationsfreie Zeit). Der WBH hat im Februar 2018 den Bereich des 1. Bauabschnitts gemulcht, da aber bislang  keine Mittel durch das Umweltministerium NRW freigegeben wurde, ruht das weitere Verfahren.

 

Eine Änderung der Planung ist nicht mehr möglich, weil das wasserrechtliche Verfahren durch Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung abgeschlossen wurde. Wenn eine Verbreiterung des Fahrradweges seitens der Bezirksvertretung angestrebt werden soll, muss der in der Vorlage beschriebene Weg zur Anordnung eines parallelen Fußweges verfolgt werden. Mittel hierfür müssen aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

 

Thomas Huyeng

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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02.05.2018 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen