Beschlussvorlage - 0352/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens  Nr. 9/98 (498) 2. Änderung Gewerbliche Bauflächen Hagener Kreuz / Sudfeld gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich

Im Gewerbegebiet Sudfeld liegt das ca. 5410 m² große Plangebiet östlich der Autobahn  BAB A 45 und westlich der Straße Lange Eck im Bereich zwischen  den Straßen Unter dem Hofe und Mühlenstück.

Es umfasst in der Gemarkung Herbeck, Flur 4 teilweise die Flurstücke 303, 307, 310. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1:500 eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt

Die frühzeitige Beteiligung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

erfolgt im 3. Quartal 2018.  

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Zur Standortsicherung eines im Gewerbegebiet Sudfeld ansässigen Betriebes soll für dessen Betriebserweiterung ein Teil der für Ausgleichsmaßnahmen festgesetzten Grünfläche als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.

 

Mit Beschluss dieser Verwaltungsvorlage wird das Verfahren zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes eingeleitet.

 

 

Begründung

 

Die Fa. Werkstoffprüfung Kunze GmbH, Lange Eck 5, 58099 Hagen, beabsichtigt das Plangebiet für ihre Betriebszwecke und zur Sicherung des Firmenstandortes zu erwerben.

 

Der seit 29.04.2000 rechtskräftige Bebauungsplan 9/98 (498) Gewerbliche Bauflächen Hagener Kreuz / Sudfeld setzt hier im geplanten Änderungsbereich zurzeit noch Flächen für Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung gemäß Baugesetzbuch fest (§ 1a Abs. 3 BauGB). Der östliche Bereich wird von Hochspannungsfreileitungen überspannt, für die ein 36 m breiter Schutzstreifen festgesetzt ist. Das Plangebiet grenzt an die öffentliche Verkehrsfläche der Straße Lange Eck an.

 

Unter der Maßgabe, dass unter der Hochspannungsfreileitungen keine Betriebswohnungen oder Gebäude errichtet werden dürfen, die zum dauernden oder überwiegenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, soll der Änderungsbereich durch Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO als Gewerbebauland ausgewiesen werden.

 

Die bisher im rechtskräftigen Bebauungsplan 9/98 Gewerbliche Bauflächen Hagener Kreuz / Sudfeld vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen wurden im Änderungsbereich noch nicht umgesetzt. Es ist vorgesehen, diese Maßnahmen zusammen mit den Ausgleichsmaßnahmen zu realisieren, welche für den neuerlichen Eingriff im Zuge der Planänderung erforderlich sein werden. Eine entsprechende Ausgleichsfläche wird im anstehenden Bebauungsplanverfahren zu ermitteln und vorzuhalten sein.

 

Die Planung und die Planungskosten werden von dem Erwerber des Grundstückes bzw. vom Investor erbracht.

 

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich, da die Änderung mit der Darstellung des FNP konform ist.


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz (Oberbürgermeister)

gez. Thomas Grothe (Technischer Beigeordneter)

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.04.2018 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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02.05.2018 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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08.05.2018 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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09.05.2018 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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17.05.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen