Beschlussvorlage - 1171/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 4/15 (667) Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraßea) Beschluss über die Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahrenb) Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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25.04.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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02.05.2018
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.05.2018
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.05.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.05.2018
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Beschlussvorschlag
a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der anliegenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Bebauungsplan Nr. 4/15 (667) Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Die Begründung vom 18.12.2017 wird dem Bebauungsplan beigefügt.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet liegt westlich der Sauerlandstraße gegenüber der Einmündung der Industriestraße, nördlich der Wohnbebauung Exterweg / Rennsteigweg am Rande des Ortsteiles Halden. Es umfasst in der Gemarkung Halden, Flur 8 teilweise die Flurstücke 26, 33 und 440 und in Flur 9 teilw. die Flurstücke 343 und 344.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist der hier beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1: 500 eindeutig dargestellt. Der Bebauungsplanentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach Genehmigung der Teiländerung Nr. 104 zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen durch die Bezirksregierung Arnsberg können der Satzungsbeschluss zusammen mit der Genehmigung der Teiländerung des FNP öffentlich bekannt gemacht werden. Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Rat der Stadt Hagen hatte 2013 den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses westlich der Sauerlandstraße gegenüber der Einmündung Industriestraße am Rande des Ortsteiles Halden beschlossen.
Gemäß Brandschutzbedarfsplan soll das Feuerwehrgerätehaus der Unterbringung der Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehren Fley, Halden und Herbeck dienen.
Für die Erschließungs- und Baumaßnahmen ist die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. Im Dezember 2015 wurden die Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Mit Beschluss dieser Verwaltungsvorlage wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen, die mit der Bekanntmachung nach Abschluss des FNP-Änderungsverfahrens rechtskräftig wird.
Begründung
Zu Beschlussvorschlag a):
1. Anlass und Ziel der Planung
Der Rat der Stadt Hagen hat am 26.09.2013 den Neubau eines Feuerwehrgeräte-hauses (FGH) an der Sauerlandstraße beschlossen (Drucksachen-Nr. 0761/2013). Grundlage des Beschlusses ist der aktuelle „Brandschutzbedarfsplan der Stadt Hagen“ vom 01.01.2011. Demnach ist ein neues Feuerwehrgerätehaus (FGH) für die Löschgruppen Fley, Halden und Herbeck vorgesehen, einschließlich der Unterbringung einer Gruppe der Jugendfeuerwehr.
Da sich der Standort des Vorhabens teilweise im Außenbereich befindet, ist die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. Die Einleitung der Bauleitplanverfahren, Bebauungsplan Nr. 4/15 und Teiländerung Nr. 104 zum Flächennutzungsplan, erfolgte am 10. Dezember 2015.
2. Verfahrensablauf
2.1 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgeranhörung)
Am 25.01.2017 fand im Rathaus an der Volme die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer „Bürgeranhörung“ statt. Das Protokoll der Bürgeranhörung ist Anlage 1.1 dieser Vorlage.
Die Eingaben eines Bürgers (Bürger 1, zwei E-Mails) im Rahmen der Bürgeranhörung werden verfahrenstechnisch der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zugeordnet. (Anlage 1.2)
Die Tabelle in Anlage 2.1 enthält die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Punkt I). Dort werden die einzelnen Punkte und Fragen der Bürgerinnen und Bürger sowie die Stellungnahmen der Verwaltung aufgeführt.
Fazit:
Nach der Erörterung der Planung mit den Bürgern stellt die Verwaltung fest, dass insbesondere die Belange des Naturschutzes und die Belastung der Anwohner durch Lärm und Lichteinfall in der weiteren Planung Berücksichtigung finden sollten.
Die oben genannten Stellungnahmen und Äußerungen wurden soweit wie möglich bei der Planung berücksichtigt. So wurde z. B. die Planung dahingehend überarbeitet, dass die Stellung des Baukörpers weiter von der Wohnbebauung abrückt. Die nun geplante Stellung des Baukörpers in Ost-West-Ausrichtung orientiert sich entlang der Höhenlinien im Gelände. Dieses hat gegenüber der Vorplanung den Vorteil, dass weniger Boden bewegt werden muss (Abtrag und Auftrag), um ein Planum für das Gebäude und die Außenanlagen herzustellen. Dieses hat auch Vorteile für die Entwässerungsplanung des Parkplatzes. Auch für die Solarenergienutzung ist die Ausrichtung der Dachfläche nach Süden optimal.
2.2 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange
Von April bis Mai 2016 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.
Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind ebenfalls in der Tabelle in Anlage 2.1 enthalten (Punkt II). Dort sind alle Beteiligten mit ihren Anregungen, Hinweisen und weiteren Aussagen aufgelistet.
Kopien mit dem vollständigen Text der Eingaben (TöB) sind als Anlage 2.2 beigefügt.
2.3 Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Gemäß Ratsbeschluss vom 06.07.2017 wurde der Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung, den Gutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 31.07.2017 bis 01.09.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Zeitgleich zur öffentlichen Auslegung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, indem sie von der Auslegung benachrichtigt und um Stellungnahme im Rahmen ihrer Zuständigkeit gebeten wurden
Die Tabelle zur Anlage 3.1 enthält die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Öffentlichen Auslegung.
Während der Auslegung erfolgte eine Stellungnahme der Kaldewei Rechtsanwälte im Auftrag der Anwohnergemeinschaft Exterweg (Bürger 2) sowie eine Eingabe eines Bürgers (Bürger 3). Kopien mit dem vollständigen Text der Eingaben sind als Anlage 3.2 und Anlage 3.3 beigefügt.
Kopien mit dem vollständigen Text der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 3.4 beigefügt.
3. Abwägung
Folgt der Rat der Stadt Hagen den Stellungnahmen der Verwaltung in Anlage 2.1 und Anlage 3.1 gemäß Beschlussvorschlag zu a), wird hiermit die Abwägung über die vorgebrachten Anregungen nach § 1 Abs. 7 BauGB vollzogen.
Die Originalschreiben der Eingaben werden in den Sitzungen der Gremien bereitgehalten.
Zu Beschlussvorschlag b):
Satzungsbeschluss
Aufgrund der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren haben sich nach der öffentlichen Auslegung einige Änderungen des Entwurfes ergeben, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren. Daher wurde eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) oder der Träger öffentlicher Belange nicht erforderlich. Die Änderungen betreffen folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes:
- Der Schutzstreifen für den MW-Kanal wird bis zur Sauerlandstraße verlängert.
- Die Festsetzung 3 wird dahingehend ergänzt, dass Garagen und die Überdachung der Stellplätze (Carports) nur außerhalb des Schutzstreifens für den Mischwasserkanal (textl. Festsetzung 4) zulässig sind.
- Die textlichen Festsetzungen 7 und 8 bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen werden gemäß den Beschreibungen der Pflanzmaßnahmen des LBP präzisiert, einschließlich der botanischen Begriffe und der Pflanzschemen.
- Die textliche Festsetzung 9 zu Maßnahmen zum Artenschutz, vor und während der Bauphase, wird den gesetzlichen Regelungen entsprechend berichtigt.
- Der Bebauungsplan wird um die textliche Festsetzung 11 ergänzt:
„Das in dem Baugebiet anfallende Niederschlagswasser muss gedrosselt in den nahegelegenen Krebsbach eingeleitet werden. Die wasserrechtlich genehmigten Anlagen (§ 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)) sind in ihrer Funktionsfähigkeit dauerhaft zu unterhalten.“
- Der Bebauungsplan wird um die textliche Festsetzung 12 ergänzt: Die Pflanzmaßnahmen des Pflanzgebotes entsprechen den Maßnahmen nach Festsetzung 8. Damit wird das Pflanzgebot näher bestimmt und eindeutig (nicht relevant für die Ausgleichsbilanzierung).
Die Begründung zum Bebauungsplan (Anlage 4) wurde in den genannten Punkten angepasst.
Die Prüfung der Standortalternativen wurde in die Begründung ab Seite 6 unter Punkt 2.2 Standort / Grundstück Feuerwehrgerätehaus Fley – Halden – Herbeck eingefügt.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (Beschlussvorschlag a) wird der Bebauungsplan gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen (Beschlussvorschlag b).
Die Teiländerung Nr. 104 zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg. Anschließende können die Genehmigung und der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan öffentlich bekannt gemacht werden. Mit Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig.
Bestandteile der Vorlage
Anlage 1.1:Protokoll der Bürgeranhörung vom 25.01.2017
Anlage 1.2: Eingabe eines Bürgers im Rahmen der Bürgeranhörung (Bürger 1)
Anlage 2.1:Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
Anlage 2.2:Stellungnahmen der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange
zur frühzeitigen Beteiligung
Anlage 3.1:Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen der Öffentlichkeit,
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur öffentlichen Auslegung
Anlage 3.2:Eingabe eines Rechtsanwaltes i. A. der Anwohnergemeinschaft Exterweg im Rahmen der Auslegung (Bürger 2)
Anlage 3.3:Eingabe eines Bürgers im Rahmen der Auslegung (Bürger 3)
Anlage 3.4:Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Auslegung
Anlage 4:Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4/15 (667)
Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße
Teil A – Städtebau vom 18.12.2017
Teil B – Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4/15
(667) „Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße“, Büro Stelzig -
Landschaft | Ökologie | Planung | Soest, im Mai 2017
Anlagen zur Begründung
Folgende Gutachten, die als Anlage der Begründung zugleich Bestandteile des Bebauungsplanes sind, werden in den Sitzungen der Gremien bereitgehalten und sind zudem im Internet über das „Allris“- Informationssystem abrufbar:
- Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten
Ing.-Büro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz, Buchholz, 07.04.2017 - Artenschutzrechtliche Vorprüfung, Stelzig, Mai 2017
- Landschaftspflegerischer Begleitplan, Stelzig, Mai 2017
- Brandschutzbedarfsplan der Stadt Hagen vom 01.01.2011
- Baugrunduntersuchung zum geplanten Regenrückhaltebecken,
Halbach + Lange, 06.04.2017
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
Anlagen
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8
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960,7 kB
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9
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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10
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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11
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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12
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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13
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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14
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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15
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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(wie Dokument)
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459,4 kB
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