Vorschlag zur Tagesordnung - 0399/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen fordert die Landesregierung NRW auf, die notwendigen Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen umzusetzen und damit zentrale Punkte aus der Koalitionsvereinbarung zu realisieren.

 

Die Stadt Hagen hat, so der Kämmerer in seiner Haushaltsrede, jährlich 12 Mio. € an eigenen Mitteln trotz der Zuweisung von Bundes- und Landesmitteln für die Finanzierung der Kosten für geflüchtete Menschen aufzubringen.

 

Die Landesregierung hat in der Koalitionsvereinbarung folgende Regelungen vereinbart:

 

  • Die Kommunen haben in der Flüchtlingskrise Hervorragendes geleistet. Wir werden sie so angemessen finanzieren, dass kommunale Vorhaben und die gesamtstaatliche Aufgabe des Flüchtlingsschutzes nicht in Konkurrenz zueinander stehen
  • Kommunale Investitionen:
    Um die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Kommunen dauerhaft zu erhalten, sind nachhaltige Investitionen und verbesserte Rahmenbedingungen zur Verwendung der Investitionsmittel notwendig. Bislang investieren die nordrhein-westfälischen Kommunen im Vergleich der Bundesländer nur unterdurchschnittlich viel. Das wollen wir ändern. Daher werden wir auf Sonder-Förderprogramme verzichten und stattdessen mit verstärkten, dauerhaften Pauschalen die kommunalen Investitionen vor Ort stärken. Wir werden die Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach den Vorgaben des Bundes zielgerichtet, bedarfsorientiert und ungeschmälert an diese weiterleiten. Parallel dazu werden wir mit Hilfe der weiteren Bundeshilfen ab dem Jahr 2018 die Investitionskraft aller Kommunen weiter stärken und die allgemeine Investitionspauschale im kommunalen Finanzausgleich dauerhaft aufstocken. Dadurch ist gewährleistet, dass überall in Nordrhein-Westfalen die dringend notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur vor Ort erfolgen. Um die besonderen Investitionsbedarfe vor allem in Sportanlagen und Bildungseinrichtungen zu berücksichtigen, bleiben die bestehenden Investitionspauschalen im Gemeindefinanzierungsgesetz – wie die Sport- oder Bildungspauschale – bestehen.

 

  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen ist angesichts ihrer massiven Verschuldung von mehr als 50 Milliarden Euro enorm gefährdet. Diese „Altschulden-Problematik“ bedarf daher insbesondere vor dem Hintergrund des Zinsänderungsrisikos einer Lösung. Bislang hat das Programm „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ weder die Verschuldungssituation der Kommunen berücksichtigt noch einen Lösungsansatz für die kommunale Altschuldenproblematik geboten. Daher werden wir den bestehenden Stärkungspakt in Bezug auf eine Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik zu einer verlässlichen und nachhaltig wirkenden „Kommunalen Kredithilfe“ weiterentwickeln, ohne dass es zu einer Vergemeinschaftung kommunaler Schulden kommt. Das landesverfassungsrechtlich abgesicherte Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) als besonderer finanzieller Schutz der Kommunen muss wieder zur Selbstverständlichkeit  werden. Christdemokraten und Freie Demokraten bekennen sich zum strikten und stringenten kommunalen Konnexitätsgrundsatz.

 

Diese für die Kommunen wichtigen Festlegungen sind bisher nicht umgesetzt.

Es ist dringend geboten, dass hier entsprechende verbindliche Regelungen zeitnah erfolgen.

 

Ohne diese Maßnahmen werden Städte wie insbesondere Hagen nicht in der Lage sein, die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur vorzunehmen.

Beispielhaft seien nur folgende Punkte genannt:

  • Ausbau der OGS Plätze
  • Sicherung und Erhalt der Straßen und Brücken
  • Sicherung und Ausbau des ÖPNV

 

Es gilt sicherzustellen, dass die Städte, die besondere Aufwendungen für die Flüchtlingsbetreuung und –integration aufbringen, ihre sonstige kommunale Daseinsvorsorge auch weiterhin in dem erforderlichen Umfang gewährleisten können.

 

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Sachverhalt

 

 

 

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Beschlüsse

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12.04.2018 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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25.04.2018 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Sozialausschuss fordert die Fraktionen auf, auf der Basis der vorliegenden Informationen für den Haupt- und Finanzausschuss einen gemeinsamen Beschlussvorschlag zu erarbeiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

AfD

1

 

 

Die Linke

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

Anmerkung: Frau Keweloh hat die Sitzung entschuldigt verlassen und nicht an der Abstimmung teilgenommen.

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26.04.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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17.05.2018 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

rger, Rat und Verwaltung haben in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um die in Hagen angekommenen Flüchtlinge nicht nur angemessen zu versorgen, sondern ihnen wo möglich gute Integrationsperspektiven aufzuzeigen. Dahinter steckt neben professioneller Arbeit der Verwaltung viel ehrenamtliches Engagement der Hagener Bürgerschaft.

 

Die Stadt Hagen, so betonte der Kämmerer in seiner Haushaltsrede im November 2017, müsse aber jährlich 12 Mio. € (maximales Risiko auf Basis der maximalen Zuweisungsquote) an eigenen Mitteln trotz der Zuweisung von Bundes- und Landesmitteln für die Finanzierung der Kosten für geflüchtete Menschen aufbringen. Dabei kritisierte er, dass die Fallpauschalen einerseits zu niedrig sind und andererseits Menschen, die rechtskräftig ausreisepflichtig sind, bei denen dies aus persönlichen Gründen aber nicht durchgesetzt werden kann, nach drei Monaten allein von der Stadt zu finanzieren sind. Nach nunmehr vorliegenden konkreten Berechnungen hat Hagen für die Unterbringung und Betreuung von durchschnittlich 1027 Flüchtlingen in 2017 einen Betrag von 14.480.700 Euro aufgebracht. Erstattet wurden aber lediglich 6.734016 Euro, sodass ungedeckte Kosten von 7.746.684 Euro verbleiben. Ein solcher „Rest“ ist für eine pflichtige Stärkungspakt-Kommune mit einem Kassenkreditstand von mehr als einer Milliarde Euro eine erhebliche Belastung.

 

In diesem Betrag sind weitere Folgekosten für Schulen, Kitas etc. noch nicht enthalten. Hagens Kindertagesstätten- und Schullandschaft muss durch den nicht eingeplanten Zuwachs an Kindern deutlich angepasst werden. Darüber hinaus entwickelt die Stadt Hagen fortlaufend Konzepte zur Sprachförderung, Ausbildung und Berufsintegration, damit die Geflüchteten möglichst zügig den Weg in eine eigenständige Existenz finden.

 

Der Rat der Stadt Hagen fordert die Landesregierung NRW daher auf, die notwendigen Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen umzusetzen und damit zentrale Punkte aus der Koalitionsvereinbarung zu realisieren. Dazu gehört vorrangig die Kostenerstattung zur Versorgung von Flüchtlingen. Hierzu wird das Land aufgefordert, die Integrationspauschale des Bundes vollständig an die Kommunen weiterzugeben.

 

Das Land hat gegenüber den Kommunen zugesagt, die Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen auskömmlich zu übernehmen, so wie es das Konnexitätsprinzip (wer bestellt, bezahlt) vorsieht. Dies ist jedoch noch nicht der Fall. Der Rat der Stadt Hagen fordert deshalb Bundes- wie Landesregierung auf, kurzfristig die notwendigen Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen umzusetzen. Nur so können Städte wie Hagen dauerhaft ihre Aufgaben erfüllen und die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger wirtschaftlich, kulturell und sozial integrieren.

 

Es gilt darüber hinaus sicherzustellen, dass die Städte, die besondere Aufwendungen für die Flüchtlingsbetreuung und Integration aufbringen, ihre sonstige kommunale Daseinsvorsorge auch weiterhin in dem erforderlichen Umfang gewährleisten können.

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen