Mitteilung WBH - 0394/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

In der Sitzung der BV Eilpe/Dahl am 28.06.2017 wurde der Aufstellung der Skulptur „Verwirrung“ am Volmeblick an der Eilper Straße zugestimmt.

 

Entgegen dieser Entscheidung plant der Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR als Eigentümer der Skulptur das Kunstwerk nach erfolgter Restaurierung im Frühjahr 2018 am Betriebsstandort des Wirtschaftsbetrieb Hagen an der Eilper Str. 132 -136 aufzustellen.

 

Ein Grund hierfür ist u.a., dass die Stadt Hagen das instandgesetzte Kunstwerk nicht in Ihr Eigentum übernehmen möchte, damit zukünftig für die Stadt Hagen keine Unterhaltungskosten, wie Graffitibeseitigung oder Reparaturen durch Sachbeschädigung an der Skulptur, anfallen.

Erfahrungen aus der Vergangenheit haben leider gezeigt, dass Vandalismus sowie Beschädigungen auch an Kunstwerken häufig geschehen. Durch die Form der Skulptur würden ggf. auch Kinder zum Klettern am Kunstwerk animiert. Hierbei könnten schnell Beschädigungen, wenn auch unbeabsichtigt, an der Plastik erfolgen.

 

Da der Wirtschaftsbetrieb Hagen einen nicht unerheblichen finanziellen Aufwand mit der Restaurierung dieser Skulptur hatte, sieht sich der WBH allerdings nicht in der Lage, zukünftig alle möglichen Kosten zu einer angemessenen Unterhaltung dieses Kunstwerkes im öffentlichen Raum abzudecken.

Außerdem müssten am alten geplanten Standort „Volmeblick“ aufwendige Fundamentarbeiten an der bereits fertigen, sowie befestigten Platzoberfläche erfolgen, obwohl diese erst vor kurzen aufwendig fertiggestellt wurde.

Ein weiterer Grund zum neuen geplanten Standort Eilper Str. 132 -136 ist die Tatsache, dass neben dem Wirtschaftsbetrieb auch der HABIT, sowie das Stadtarchiv hier beheimatet ist und somit der Betriebshof eine weitere Attraktivität für Mitarbeiter und Besucher erhalten würde.

 

Deswegen wurde in Gesprächen mit VB5 und BBM Dahme die Idee entwickelt, die Skulptur „Verwirrung“ nach erfolgter Restaurierung beim WBH direkt im Eingangsbereich des Betriebsgeländes Eilper Str. 132 -136 zu platzieren. Ein Vorteil wäre, dass sich dieses Kunstwerk nach Beendigung der Geschäftszeiten des WBH auf einem abgeschlossenen Gelände befinden würde.

Außer an den Wochenenden wäre die Skulptur tagsüber uneingeschränkt zu besichtigen.

 

Der Wirtschaftsbetrieb Hagen bittet als Eigentümer der Skulptur „Die Verwirrung“ um Verständnis, dass aus den o.g. Gründen auf ein Aufstellen der Skulptur am Volmeblick verzichtet wird und stattdessen dieses Kunstwerk am Betriebshof des WBH an der Eilper Str. 132 -136 erfolgen soll.

 

 

gez.    gez.

 

Thomas Grothe   Hans-Joachim Bihs

Vorstand (Sprecher)  Vorstand

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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26.04.2018 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl