Beschlussvorlage - 0869/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesamtschule Haspe: Sanierung des Schulhofs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
- Beteiligt:
- WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR; FB20 - Finanzen und Controlling; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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03.05.2018
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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09.05.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.05.2018
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Sachverhalt
Begründung
Die Sanierung des Schulhofs der Gesamtschule Haspe wurde unter der laufenden Nr. 118 in der Maßnahmenliste des Förderprogramms Gute Schule 2020 bereits im Rahmen der Vorlage Nr. 0033/2017 am 14.02.2017 durch den Schulausschuss vorberatend und durch den Rat am 16.02.2017 im Grundsatz beschlossen. Mit dieser Einzelvorlage wird die konkrete Umsetzung der Maßnahme nunmehr vorgestellt.
Der zentrale Bereich des Schulhofs wird durch zwei quadratische Flächen mit jeweils vier Platanen geprägt. Um jeden der acht Stämme ist eine Rundbank montiert. Die Flächen sind in wassergebundener Decke mit querenden Pflasterwegen ausgeführt, der umgebende Schulhof ist asphaltiert bzw. gepflastert.
Durch oberflächennahes Wachstum der Platanenwurzeln sind an mehreren Stellen deutliche und im Umfang fortschreitende Anhebungen und Aufbrüche des Schulhofbelags zu erkennen. In den Asphalt- und Pflasterflächen rund um die Baumstandorte sind hierdurch auch in stark frequentierten Bereichen Stolperstellen entstanden. In den vergangenen Jahren wurde bereits versucht, schadhafte Stellen im Asphalt in Stand zu setzen. Jedoch ergeben sich durch Ausbreitung des Wurzelwerks in zunehmendem Maße Aufbrüche, die durch „Flickwerk“ nicht mehr zu beseitigen sind. Die Beseitigung von Starkwurzeln an lebenden Bäumen ist nicht möglich, da sonst die Standsicherheit der Bäume beeinträchtigt würde. Stammnahes Wurzelwachstum hat darüber hinaus dazu geführt, dass die Rundbänke aus ihrer Bodenverankerung gelöst, angehoben und beschädigt wurden.
Zur Beseitigung bzw. Reduzierung der Stolperstellen ist zum einen vorgesehen, den Asphalt aufzunehmen, wo dies möglich ist, und durch wassergebundenes Deckmaterial (= verdichtetes Splitt-/Sandgemisch) zu ersetzen, das sich flexibel an weiteres Wurzelwachstum anpassen kann. Ebenso sollen die in den Baumstandorten verlaufenden Pflasterwege in wassergebundene Flächen umgewandelt werden.
Teilweise sind jedoch auch vor den Eingangsbereichen zu den Gebäuden Aufbrüche im Asphalt- und Pflasterbelag festzustellen. Dort ist die Herstellung einer wassergebundenen Decke nicht sinnvoll, da die Art des Belags für die hohe Benutzungsfrequenz nicht geeignet ist und darüber hinaus Schmutzeintrag in die Gebäude verursacht. Für die fachgerechte Wiederherstellung der Flächen vor den Gebäude-Eingangsbereichen als Asphalt- oder Pflasterdecke müssen daher zwei Platanen (Stammdurchmesser ca. 40 bzw. 50 cm) gefällt und deren Wurzeln aus dem Schulhofbelag entfernt werden.
Der überwiegende Teil der Rundbänke ist bereits irreparabel stark beschädigt und muss entfernt werden. Der Ersatz an gleicher Stelle ist auf Grund des fortgeschrittenen Stamm- und Wurzelwachstums nicht mehr möglich. Ersatzweise sollen daher in den Flächen zwischen den Bäumen Garnituren aus fest miteinander verbundenen Tischen und Bänken aufgestellt werden, die sich in vergleichbaren Situationen gut bewährt haben (s. Anlage). Die Umsetzung der Maßnahme wird mit den Baumfällarbeiten Anfang Oktober beginnen und soll bis zum Ende des Jahres 2018 abgeschlossen werden.
Die Kosten für die Sanierungsmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 55.000,00 €. Der überwiegende Kostenanteil i.H.v. 46.400 € entfällt auf Leistungen Dritter, die aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert werden.
Die Personalkosten des WBH werden der Stadt zugerechnet, sie sind mithin nicht förderfähig. Diese Mittel i.H.v. 8.600 € gehen zu Lasten des städtischen Haushalts.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 2118 | Bezeichnung: | Gesamtschulen |
Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: | 10870 | Bezeichnung: | Gesamtschule Haspe, Kirmesplatz 2 |
| Kostenart | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Ertrag (-) | 414100 | € | -46.400,00€ | € | € |
Aufwand (+) | 521503 | € | 46.400,00€ | € | € |
Eigenanteil |
| € | 0,00€ | € | € |
Teilplan: | 5510 | Bezeichnung: | öffentliches Grün |
Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: | 1551040 | Bezeichnung: | öffentliches Grün |
| Kostenart | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) | 524201 | € | 8.600,00€ | € | € |
Eigenanteil |
| € | 8.600,00€ | € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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gez. | gez. |
(Erik O. Schulz, Oberbürgermeister) | (Margarita Kaufmann, Beigeordnete) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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139,1 kB
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