Beschlussvorlage - 0376/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verein „Kunst vor Ort e.V.“ wird gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt

 

 

Begründung

Der eingetragene und gemeinnützige Verein „Kunst vor Ort e.V.“, 58089 Hagen beantragt die öffentliche Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII.

 

Nach § 75 Abs. 1 SGB VIII können als Träger der freien Jugendhilfe juristische Personen und Personenvereinigungen der freien Jugendhilfe anerkannt werden:

 

-                      „wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,

-                      gemeinnützige Ziele verfolgen,

-                      aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und

-                      die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.“

 

Aufgabe und Ziel des Vereins  „Kunst vor Ort e.V.“ ist die aufsuchende und sozialraumorientierte Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der kulturellen Bildung.

 

Kindern aus multikulturellen Stadtteilen, insbesondere Familien mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung, wird ein niedrigschwelliger Zugang zu künstlerischer Betätigung geboten. Dieses gilt auch für andere Kinder, deren Familien ihnen kaum Möglichkeiten zu kultureller Bildung geben können.

 

So suchen regelmäßig lokale Künstlerinnen und Künstler zusammen mit pädagogischen Fachkräften in verschiedenen Stadtteilen öffentliche Plätze auf, um dort für Kinder und Jugendliche kreative Kunstaktionen anzubieten, z.B. Malen, Basteln, Upcycling, Graffiti, Naturmaterialien verarbeiten etc..

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesen Aktionen können unter pädagogischer und fachlicher Anleitung verschiedene Techniken und eigene Ideen ausprobieren und erhalten darüber hinaus einen niedrigschwelligen Zugang zu kultureller Bildung.

 

Das Angebot richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen aus Hagen und Umgebung. Dieser Zielgruppe soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, insbesondere an diversen kreativen Prozessen in Ermangelung von eigenen Besuchen eines Museums oder einer stationären kulturellen Einrichtung, ermöglicht werden. Dabei handelt es sich um ein kostenloses und offenes Mitmachangebot. Die Kinder und Jugendlichen dürfen das wöchentliche Angebot mitbestimmen und gestalten, so dass ihre Wünsche und kreativen Ideen aufgenommen und im weiteren Prozess gemeinsam umgesetzt werden.

 

Diese Form der Partizipation wird somit in heterogenen, offenen Settings mit sehr unterschiedlichen Kindern und Jugendlichen ermöglicht.

 

Eine enge Zusammenarbeit erfolgt(e) im Rahmen des vom LWL-Landesjugendamt geförderten Praxisentwicklungsprojektes „Kommunale Bildungslandschaft Hagen“ und der Programme „Kulturrucksack“ und „Demokratie leben“ mit verschiedenen Fachbereichen der Stadt Hagen.

 

Weitere Kooperationspartner sind das Quartiersmanagement Wehringhausen im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt“, Beratungsstelle Focus Altenhagen des Caritasverbandes, Jugendring Hagen e.V., BDKJ Hagen, Kulturzentrum Pelmke sowie einige Grund- und Hauptschulen in Hagen.

 

Zusammenfassend soll insgesamt eine Fortführung und Ausweitung der bestehenden Angebote im Bereich der Jugendhilfe für Mädchen und Jungen, Jugendliche und Eltern mit den nachfolgend genannten Zielen erfolgen: ganzheitliche und individuelle Lernprozesse anregen, die sich positiv auf das Verhalten der Teilnehmenden und auf deren Umwelt und den Alltag auswirken.

 

Daran orientiert können interkulturelle künstlerische Projekte, regelmäßige Freizeitangebote und mehrtägige Workshops zu bestimmten Themenbereichen als auch kreative Angebote bei Großveranstaltungen in Kooperation mit anderen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit zur Förderung der genannten Zielgruppen individuell konzipiert und angeboten werden.

 

Der Verein „Kunst vor Ort e.V.“, 58089 Hagen erfüllt, wie aus beiliegender Satzung ersichtlich wird, die Voraussetzungen für die öffentliche Anerkennung.

 

Die erforderlichen Nachweise (Auszug aus dem Vereinsregister, Liste der Vorstandsmitglieder sowie eine Bescheinigung des Finanzamtes) liegen vor.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

 

Margarita Kaufmann, Beigeordnete

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.04.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen