Beschlussvorlage - 0339/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung eines Teils des

 

Verbindungswegs zwischen

Sunderlohstraße und Franzstraße

 

(die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke

Gemarkung Hagen, Flur 7, Flst. 518 u. 186).

 

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraße) zugeordnet.

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

 

Begründung:

 

Die ha.ge.we hat auf dem Grundstück zwischen der Sunderloh- und der Franzstraße den Bau eines 4-gruppigen Kindergartens realisiert.

Um die vorgeschriebene Größe der Außenanlagen gewährleisten zu können, musste ein Teil des ehemaligen Verbindungsweges zwischen der Sunderloh- und der Franzstraße in Anspruch genommen werden. Daher hat sich die ha.ge.we bereiterklärt, auf eigene Kosten einen Teil des öffentlichen Verbindungsweges geringfügig zu verlegen. Die neue Wegeverbindung ist zwischenzeitlich hergestellt.

 

Die Verlegung erfordert nunmehr eine Neuwidmung des geänderten Wegeverlaufs und gleichzeitig eine Einziehung des alten Verlaufs.

Die Einziehung erfolgt durch gesonderte Vorlage, da es sich hierbei um ein zweistufiges Verfahren handelt.

 

Die Voraussetzungen zur Widmung gemäß § 6 Abs. 5 StrWG NW sind gegeben. Durch die Widmung erhält die Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des § 2 StrWG NW und es wird damit der Allgemeinheit der Gemeingebrauch an der Straße, d.h. die Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften, eröffnet.

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

26.04.2018 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen