Beschlussvorlage - 1008/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl eines Mitgliedes des Regionalrates des Regierungsbezirkes ArnsbergHier; Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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01.12.2005
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW
folgende Dringlichkeitsentscheidung:
Herr/ Frau______________________________
wird als Nachfolger von Frau Annekathrin Grehling als Mitglied in den
Regionalrat der Bezirksregierung Arnsberg gewählt.
Die nächste Sitzung des Regionalrates findet am 08.12.2005 statt.
Sachverhalt
Nach Ausscheiden von Frau Annekathrin Grehling, Beigeordnete und Stadtkämmerin der Stadt Hagen, aus dem Dienst der Stadt Hagen ist für sie ein Nachfolger im Regionalrat der Bezirksregierung Arnsberg zu wählen.
Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom
08.11.2004 wurden Frau Annekathrin Grehling, Beigeordnete und Stadtkämmerin der
Stadt Hagen, und Herr Michael Grzeschista, Ratsmitglied, zu Mitgliedern des
Regionalrates der Bezirksregierung Arnsberg gewählt.
Durch ihr Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Hagen zum 01.10.2005 ist für Frau Grehling ein Nachfolger zu wählen.
Als beratendes Mitglied gehört dem Regionalrat Herr Thomas Grothe, Technischer Beigeordneter, an (Beschluss des Rates vom 17.07.2003).
Begründung der Dringlichkeit:
Laut Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg vom 08.11.2005 findet die nächste Sitzung des Regionalrates am 08.12.2005 statt.
Da bis dahin keine Sitzung des Rates der Stadt Hagen mehr stattfindet, ist eine Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2005 zu fassen.
Die Entscheidung ist dem Rat der Stadt Hagen in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
