Beschlussvorlage - 1007/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der II. Nachtrag zur Satzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Hagen (Friedhofssatzung) der Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2006

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Sachverhalt

Die Satzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Hagen (Friedhofssatzung) vom 05.12.2001 in der Fassung des 1. Nachtrags vom 23.07.2004 muss aus redaktionellen Gründen angepasst werden.

 

 


 
Ursächlich für die redaktionelle Änderung der Friedhofssatzung ist die Umsatzsteuerpflicht der Krematorien in Nordrhein-Westfalen. Aufgrund einer Beihilfebeschwerde eines privaten Krematoriumsbetreibers bei der Europäischen Kommission wurden die Körperschafts- und Umsatzsteuerrichtlinien geändert. Krematorien der öffentlichen Hand sind seit dem 01.01.2005 als Betriebe gewerblicher Art zu qualifizieren und damit nicht mehr umsatz- und körperschaftssteuerfrei. Der § 36  - Gebühren - der Friedhofssatzung ist entsprechend anzupassen.

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 28.04.2005 (Drucksachennummer: 0183/2005) der Errichtung einer Waldbegräbnisstätte zugestimmt. Um die Funktion der Waldbegräbnisstätte aufnehmen zu können, ist es erforderlich, den Geltungsbereich der Friedhofssatzung um den Beerdigungswald Philippshöhe Hagen entsprechend zu erweitern.

 

Aufgrund des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW) vom 17. Juni 2003 (GV NRW 2003 S. 313) in Verbindung mit § 7 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 ( GV NRW S.498) hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am                     den folgenden II. Nachtrag zur Satzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Hagen (Friedhofssatzung) vom 05.12.01 in der Fassung des 1. Nachtrags vom 23.07.04 beschlossen:

 

Artikel I

§ 1 Geltungsbereich erhält folgende Fassung:

 

§ 1       Geltungsbereich

Diese Friedhofssatzung gilt für nachfolgende, im Gebiet der Stadt Hagen gelegene und von ihr verwaltete Friedhöfe und Friedhofsteile:

Altenhagen, Berchum, Delstern, Garenfeld, Halden, Haspe, Holthausen, Loxbaum, Vorhalle, Leichen- und Andachtshalle Boele, Leichenhalle Remberg, Krematorium Delstern.

Diese Friedhofssatzung gilt entsprechend auch für den Beerdigungswald Philippshöhe Hagen, soweit in der Beerdigungswaldsatzung Philippshöhe Hagen nichts Abweichendes geregelt ist.

 

§ 36 Gebühren erhält folgende Fassung:

 

§ 36    Gebühren

Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen einschließlich Krematorium sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe, das städtische Krematorium und die städtischen Einrichtungen auf anderen Friedhöfen zu entrichten. Für das städtische Krematorium umfassen die Gebühren zusätzlich den von der Stadt Hagen zu entrichtenden Mehrwertsteueranteil.

 

Artikel II

 

Dieser Nachtrag tritt am 01. Januar 2006 in Kraft

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

01.12.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen