Beschlussvorlage - 0815/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Beerdigungswald Philippshöhe Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 24 Forstamt
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.12.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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06.12.2005
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.12.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2005
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Satzung für den kommunalen Friedhof “Beerdigungswald Philippshöhe Hagen” der Stadt Hagen (Beerdigungswaldsatzung), wie sie als Anlage 1 Gegenstand der Niederschrift ist.
2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Entgeltordnung für den kommunalen Friedhof “Beerdigungswald Philippshöhe Hagen” der Stadt Hagen (Entgeltordnung Beerdigungswald) zur Beerdigungswaldsatzung, wie sie als Anlage 2 Gegenstand der Niederschrift ist.
3. Die Beschlüsse sind bis zum 31.12.2005 umzusetzen.
Sachverhalt
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 28.04.2005 die
Verwaltung beauftragt, die notwendigen Satzungen zu entwerfen und dem Rat zur
Beschlußfassung vorzulegen.
In dieser Vorlage werden die Beerdigungswaldsatzung und die
Entgeltordnung zum Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Beerdigungsbaum
erläutert und in der Anlage beigefügt.
Die zusätzlich erforderliche
Beerdigungswaldgebührensatzung für die eigentliche Beerdigungshandlung ist in
der Vorlage 0816/2005 dargestellt.
Zum 01.09.2003 trat
das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz NRW) in
Kraft. Im Gesetz werden neben bewährten friedhofsrechtlichen Regelungen auch
zahlreiche Neuerungen aufgegriffen. So wird unter anderem die Möglichkeit
geschaffen, die Asche von Verstorbenen in einer naturbelassenen Waldgrabstätte
beizusetzen.
Die Verwaltung hat diese Neuerung aufgegriffen und dem Rat der Stadt
Hagen mit der Vorlage 0183/2005 das Konzept eines Beerdigungswaldes
vorgestellt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.04.2005 hierzu folgenden
Beschluß gefaßt:
1.
Der
Einrichtung einer Waldbegräbnisstätte in Hagen nach dem vorgestellten Konzept
wird zugestimmt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verträge, eine Friedhofsatzung und
die Beauftragung des Werkhofes vorzubereiten und dem Rat zur Beschlußfassung
vorzulegen.
3.
Die
Verwaltung wird ebenfalls beauftragt, die notwendigen Verträge und eine Friedhofsatzung
für den Wald um das Schloß Hohenlimburg vorzubereiten und dem Rat zur
Beschlußfassung vorzulegen.
Aufgrund dieses Beschlusses hat die Verwaltung die entsprechenden
Satzungen vorbereitet und nach einem Kooperationspartner gesucht. Im einzelnen:
I. Beerdigungswaldsatzung:
Für den Betrieb des Beerdigungswaldes Philippshöhe Hagen ist eine eigene
Satzung notwendig, da es sich um eine spezielle Form der Bestattung handelt,
die von der schon bestehenden allgemeinen Friedhofsatzung der Stadt Hagen in
wichtigen Teilen abweicht. Um den Umfang der Beerdigungswaldsatzung jedoch
nicht unnötig auszuweiten, wird darin auf die Vorschriften der allgemeinen
Friedhofsatzung verwiesen, sofern sie auch auf den Beerdigungswald anwendbar
sind.
Die Beerdigungswaldsatzung ist dieser Vorlage als Anlage 1
beigefügt.
II. Beerdigungswaldgebührensatzung und Entgeltordnung:
Gemäß § 8 der Beerdigungswaldsatzung werden für die Einräumung von Nutzungsrechten und die
Anfertigung von Markierungsschildern vom Friedhofsträger Entgelte nach der
jeweils gültigen Entgeltordnung, für die Beisetzungen Gebühren nach der jeweils
gültigen Beerdigungswaldgebührensatzung erhoben.
a) Nutzungsentgelt:
Für
die Einräumung eines Nutzungsrechtes wird ein Entgelt erhoben. Dies richtet
sich nach der Wertigkeit der Grabstätte und wird in vier Stufen eingeteilt. Die
Bewertung erfolgt hierbei u. a. anhand der Lage der Ruhestätte, der Größe des
Baumes etc. und der direkten oder angrenzenden Naturelemente. Unter die Wertungsstufe
I fallen 64 Prozent der Beerdigungsbäume, unter die Wertungsstufe II 25
Prozent, unter die Wertungsstufe III 10 Prozent und unter die Wertungsstufe IV
1 Prozent. Die ausgewählten und bewerteten Beerdigungsbäume werden in einem
Kataster, welches vom Forstamt geführt wird, erfaßt.
Das Entgelt kann sich aus den Gegebenheiten des Marktes entwickeln. Da
dieses Entgelt privatrechtlicher Natur ist, zieht es die Erhebung von
Mehrwertsteuer nach sich.
Die Entgeltordnung ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
b) Beerdigungsgebühr
Die
Verwaltung hat für die eigentliche Beerdigungshandlung eine kostendeckende Gebühr
in Höhe von 182,65 Euro ermittelt. Insoweit wird auf die Vorlage 0816/2005
verwiesen.
III. Sonstiges
Die Verwaltung beabsichtigt, zunächst eine Teilfläche von 2 ha als
Beerdigungswaldfläche zu nutzen. Erfahrungen anderer Beerdigungswaldbetreiber
ergeben, daß pro Hektar ungefähr 100 Bäume als Beerdigungsplätze genutzt werden
können.
Wegen der gegebenen Erweiterungsmöglichkeit besteht jedoch die
Möglichkeit, die Fläche auf bis zu 40 ha auszudehnen und somit die Nutzung des
Beerdigungswaldes langfristig zu sichern.
Das
Waldstück wurde im Einvernehmen mit den potentiellen Kooperationspartnern unter
mehreren angebotenen Waldflächen ausgewählt. Dieser Forstort hebt sich durch
seine zentrale und dennoch ruhige Lage hervor.
Das
Gesamtgebiet (Gemarkung Vorhalle, Flur 7, Flurstück 18) umfaßt 57 ha, mit der
Option etwa 40 ha als Beerdigungswald zu nutzen. Das Gebiet liegt 240 m über
NN. Die Bestockung besteht vornehmlich aus Roteichen im Alter von 93 Jahren,
ferner kommen Buche, Bergahorn und Stieleiche in Mischung vor.
Vorkommende
Sträucher (Ilex, Holunder und Hasel) sowie besondere Gesteinansammlungen können
ebenfalls als Begräbnisstätte ausgeschrieben werden.
Für
die Infrastruktur werden vorhandene Holzabfuhrwege für das fußläufige Benutzen
instandgesetzt. Weiterhin werden außerhalb der Waldfläche in Verlängerung der
Kuhlestraße rechtsseitig der Fahrbahn Parkmöglichkeiten eingeräumt.
Weiterhin hat der Rat die Verwaltung beauftragt, eine Friedhofsatzung und
die notwendigen Verträge mit dem Fürsten zu Bentheim-Tecklemburg vorzubereiten.
Seitens des Fürsten wurde – soweit bekannt – die Einrichtung eines
Beerdigungswaldes jedoch nicht weiter verfolgt, so daß die Verwaltung hier
nicht weiter tätig werden konnte.
Die Gespräche mit dem Werkhof über die Wahrnehmung der Aufgaben laufen,
können aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen werden, da
entsprechende Vorberatungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates der Werkhof gem.
GmbH erst in der Dezembersitzung des Aufsichtsrates erfolgen werden. Eine
gesonderte Vorlage wird dem Rat zu Beginn des Jahres 2006 vorgelegt.
Im näheren Umkreis sind verschiedene Beerdigungswaldprojekte im Gespräch.
Um rechtzeitig den Hagener Beerdigungswald in der Öffentlichkeit bekannt zu
machen und bewerben zu können, ist es wichtig, noch in diesem Jahr die
Grundlagen für den Beerdigungswald Philippshöhe Hagen zu schaffen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22 kB
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2
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(wie Dokument)
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16,4 kB
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