Berichtsvorlage - 0013/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung des Lehr- und Lernstandortes "Studieninstitut" für Hagen und Südwestfalen - Beschluss der Verbandsversammlung - Sicherung der Erweiterung am Roggenkamp
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Monika Kepka
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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07.03.2018
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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08.03.2018
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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13.03.2018
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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20.03.2018
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das Südwestfälische Studieninstitut ist auf die Verwaltung mit dem Wunsch zugekommen, in der Nähe des bestehenden Gebäudes einen Erweiterungsbau zu errichten. Ein durch das Studieninstitut beauftragtes Hagener Architekturbüro hat eine Potenzialanalyse zur funktionalen und baulichen Weiterentwicklung des Südwestfälischen Studieninstitutes in Hagen sowie eine Wirtschaftlichkeitsprüfung am Standort „Am Roggenkamp“ durchgeführt. Diese Untersuchung ergab, dass aus wirtschaftlichen und zweckmäßigen Gründen die Errichtung eines Neubaus nur auf den benachbarten städtischen Flächen realisierbar ist. Um dieses zu ermöglichen sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, die unterschiedliche Auswirkungen für den Bereich Dünningsbruch haben. Der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung hat die Rahmenbedingungen definiert, die in der Verbandsversammlung des Studieninstitutes als mündlicher Vortrag mit einer PowerPoint-Präsentation vorgestellt wurden. Trotz der zusätzlichen Kostenbelastung u.a. durch die neue Erschließungsstraße, die unabdingbare Tiefgarage und die Verlegung des Bolzplatzes, hat sich das Gremium unter Vorsitz des Olper Landrates Beckehoff am 04.12.2017 einstimmig für eine Erweiterung des Standortes „Am Roggenkamp“ ausgesprochen. Hierfür müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Begründung
Anlass der Erweiterung des Studieninstituts
Hintergrund ist die sehr gute Auslastung des Studieninstitutes und der Wunsch am Standort des Studieninstitutes Hagen das Angebot deutlich auszuweiten. Bei dem derzeitigen Raumangebot ist dies am jetzigen Standort „Am Roggenkamp“ schwer möglich, Potenziale können nicht abgerufen werden, die Nachfrage ist größer als die räumlichen Ressourcen es zulassen. Es fehlt einerseits an Seminarflächen, andererseits an Flächen für ruhende Verkehre.
Planung:
Der Erweiterungsbau könnte auf dem Gelände des jetzigen Bolzplatzes errichtet werden. Der bestehende Bolzplatz soll entweder östlich des Erweiterungsbaus innerhalb der Grünfläche oder als Interimslösung außerhalb des Plangebietes verlagert werden, was den Vorteil hätte, dass die wertvollen Grünflächen erhalten werden können. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über eine neue Erschließungsstraße die im Kreuzungsbereich Feithstraße/Rosenstraße mündet.
Planerische Vorgaben
Im Entwurf des neuen Regionalplanes ist die Gesamtfläche (Flächen „Im Dünningsbruch“ und die Fläche des Studieninstitutes) als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ festgelegt. Im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen wird die Fläche Im Dünningsbruch als Sondergebiet (SO) und die Erweiterungsfläche für das Studieninstitut (STI) als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spiel- bzw. Sportplatz dargestellt. Im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans hat der Rat der Stadt Hagen den Beschluss gefasst, den Bereich „Im Dünningsbruch“ als hochwertiges Wohngebiet zu entwickeln (DS 1226/2007 und 0318/2012).
Die Entwicklungskarte des Landschaftsplanes der Stadt Hagen verfolgt für diesen Bereich die Zielsetzung einer Grünfläche (Grünzug Boloh) mit Erhaltung der vorhandenen Gehölze.
Das betroffene Plangrundstück (STI) liegt derzeit im Außenbereich gem. §35 BauGB. Baurecht kann nur durch die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens erlangt werden. Parallel dazu muss ein FNP-Teiländerungsverfahren erfolgen, da die Fläche im FNP als Grünfläche dargestellt ist.
1. Planungshistorie
Im Jahre 1994 wurde das Sanierungsgebiet „Boloh“ beschlossen. Das städtische Grundstück liegt im Geltungsbereich dieser Sanierungssatzung. Der 1. Bauabschnitt sah die Anlage eines Grünzuges, eines Bolzplatzes und einer Zuwegung zum Grünzug / Naherholungsflächen vor. Fördermaßnahmen wurden inzwischen umgesetzt, die 25-jährige Zweckbindung endet im Dezember 2021. Die Planungsüberlegungen (Überbauung des Bolzplatzes) wären derzeit förderschädlich. Die zukünftigen Planungen des Studieninstitutes müssen im Vorfeld, unter Vorlage von Plänen und Lageplänen mit der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt werden. Im Anschluss kann ggf. eine endgültige Entscheidung über die Höhe der zu leistenden Rückzahlung von Fördermitteln einschließlich Zinsen bemessen werden.
2. Herausforderungen / Zielsetzung
Gesamtkonzept „Im Dünningsbruch“
Der Bereich „Im Dünningsbruch“ soll als hochwertiges Wohngebiet entwickelt werden. Die planerische Betrachtung der Erweiterung Studieninstitut sollte auf keinen Fall unabhängig von der zukünftigen Planung „Im Dünningsbruch“ erfolgen. Erste Ideenskizzen für eine städtebauliche Entwicklung wurden bereits erarbeitet. Zielsetzung der Verwaltung ist es, eine städtebauliche Rahmenplanung mit einem abgestimmtem Erschließungskonzept für den Bereich Dünningsbruch zu erstellen. Dieses Erschließungskonzept, bzw. Rahmenplanung wird die Wünsche und Erfordernisse des STI berücksichtigen und in die Planung integrieren. Dabei sind alle Rahmenbedingungen zur Entwicklung eines Baugebietes zu berücksichtigen und in einem planerischen Prozess mit der Verwaltung und den politischen Gremien der Stadt Hagen abzustimmen.
Zur Schaffung von Planungsrecht ist es erforderlich ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Die Verfahrensart (§ 12, 13a oder 30 BauGB) kann derzeit nicht abschließend geklärt werden. Das Bebauungsplanverfahren „Im Dünningsbruch“ setzt die Verfügbarkeit eigener Personalressourcen und städtischer Eigenmittel voraus. Im Arbeitsprogramm des Fachbereiches Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauordnung sind für die Jahre 2018/19 keine finanziellen und personellen Ressourcen für das Projekt eingeplant worden, da andere wichtige Bebauungsplanverfahren (vgl. Prioritätenliste) priorisiert wurden.
Einzelkonzept Erweiterung Studieninstitut
Aufgrund des akuten Handlungsbedarfs des Studieninstitutes empfiehlt die Verwaltung zur Schaffung von Baurecht die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB.
Vorteil Vorhabenträger
•B-Plan kann sich an konkretem Projekt orientieren
•zügige Realisierung ohne Abhängigkeit vom Finanzhaushalt der Kommune
Vorteil Kommune
•Vorhabenträger trägt i.d.R. sämtliche Planungskosten
•Vorhabenträger verpflichtet sich zur fristgemäßen Durchführung des
Vorhabens; anderenfalls entschädigungslose Aufhebung des B-Plans
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB setzt trotz externer Vergabe die Verfügbarkeit eigener Personalressourcen (Begleitung und Betreuung) voraus (vgl. B-Plan Brandt). Im Arbeitsprogramm des Fachbereiches Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauordnung sind für die Jahre 2018/19 keine personellen Ressourcen für das Projekt „Erweiterung Studieninstitut“ eingeplant worden, da andere wichtige Bebauungsplanverfahren (vgl. Prioritätenliste) priorisiert wurden.
Die Erweiterung des STI muss als ein erster Baustein des übergeordneten Projektes „Im Dünningsbruch“ betrachtet werden. Bei der Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das STI, müssen alle erforderlichen Entscheidungen unter Berücksichtigung einer späteren Umsetzung des zu erarbeitenden Gesamtkonzeptes „Im Dünningsbruch“ getroffen werden. Der Vorhabenträger muss den planerischen Prozess mit der Verwaltung und mit den politischen Gremien der Stadt Hagen abstimmen, nur so kann eine Fehlentwicklung „Im Dünningsbruch“ verhindert werden.
3. Rahmenbedingungen für die Erweiterung des Studieninstitutes am Roggenkamp
Die Rahmenbedingungen seitens der Stadtentwicklung für den Erweiterungsbau:
•Berücksichtigung vorhandener, übergeordneter, bzw. überörtlicher Planungen (z.B. Gesamtkonzept Dünningsbruch)
•Integration in der Umgebung
•Planung und Kostenbeteiligung für den Ausbau der Erschließungsstraße
•Minimierung der Bodenversiegelung durch die Errichtung einer Tiefgarage
•Errichtung eines neuen Bolzplatzes (unabhängig vom Standort)
•Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB
•Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg über das geplante Vorhaben, evtl. müssen Rückzahlungen von Fördermitteln geleistet werden.
4. Fazit und weitere Vorgehensweise
Aus Sicht der Stadtentwicklung und -planung stellt sich die Frage, ob der jetzige Standort für eine Erweiterung des Studieninstituts der Richtige ist. Es wurden Überlegungen angestellt, ob im Stadtgebiet geeignetere Flächen für Bildungseinrichtungen vorhanden sind. Die Verwaltung hat unabhängig von Restriktionen alternative Standorte benannt, die aus stadtentwicklungspolitischen Zielen wichtige Bausteine für eine positive Entwicklung des Bildungsstandortes Hagen wären (z.B. Varta, Westside). Ein durch das Studieninstitut beauftragtes Hagener Architekturbüro hat eine Potenzialanalyse zur funktionalen und baulichen Weiterentwicklung des Südwestfälischen Studieninstitutes in Hagen sowie eine Wirtschaftlichkeitsprüfung am Standort „Am Roggenkamp“ durchgeführt. Diese Untersuchung ergab, dass aus wirtschaftlichen und zweckmäßigen Gründen die Errichtung eines Neubaus nur auf den benachbarten städtischen Flächen möglich ist. Das Gremium unter Vorsitz des Olper Landrates Beckehoff hat sich am 04.12.2017 trotz der o.g. Rahmenbedingungen einstimmig für eine Erweiterung des Standortes „Am Roggenkamp“ ausgesprochen.
Um eine Fehlentwicklung „Im Dünningsbruch“ auszuschließen ist es wichtig, vorhandene und überörtliche Planungen zu berücksichtigen. Für den Ausbau der neuen Erschließungsstraße, die im Kreuzungsbereich Feithstraße/Rosenstraße mündet, sind die Planungs- und Baukosten zu ermitteln und entsprechend zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Hagen vertraglich zu regeln. Im Rahmen der Erweiterung muss der ruhende Verkehr deutlich besser organisiert werden. Die derzeitige angespannte Parksituation macht ein Handeln zusätzlich erforderlich. Dabei ist die Minimierung der Bodenversiegelung zu berücksichtigen und die Errichtung einer Tiefgarage zwingend erforderlich. Der Erweiterungsbau soll auf dem Gelände des jetzigen Bolzplatzes erfolgen. Der bestehende Bolzplatz soll entweder östlich des Erweiterungsbaus innerhalb der Grünfläche oder als Interimslösung außerhalb des Plangebietes verlagert werden, was den Vorteil hätte, dass die wertvollen Grünflächen erhalten werden können.
Der Vorhabenträger hat bei der Konzepterstellung für die Erweiterung des Studieninstitutes alternative Standorte für die Verlagerung des Bolzplatzes zu benennen, die Eignung zu untersuchen und auf eigene Kosten zu realisieren.
Die Qualität des verlagerten Bolzplatzes wäre fachlich zu prüfen und zusätzlich sollte geklärt werden, ob die Bürger von Boloh einen Ersatz akzeptieren.
Aufgrund des akuten Handlungsbedarfs des Studieninstitutes empfiehlt die Verwaltung zur Schaffung von Baurecht die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB, da personelle und finanzielle Mittel für die Jahre 2018/19 für das Projekt „Im Dünningsbruch“ nicht eingeplant worden sind (vgl. Prioritätenliste)
Weitere Vorgehensweise
| Was | Wer |
1. | Erstellung eines Konzeptes für die Erweiterung Studieninstitut unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen: Errichtung eines neuen Bolzplatzes Erhalt bzw. Möglichkeit der Inanspruchnahme der wertvollen Grünstruktur Planung einer Erschließungsstraße mit Ausbau der Kreuzung ohne Signalanlage Minimierung der Bodenversiegelung durch die Errichtung einer Tiefgarage Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB | Vorhabenträger |
2. | Überprüfung des Konzeptes (städtebauliche Integration des Vorhabens) in Abstimmung mit der Politik durch die Stadt Hagen | Verwaltung |
3. | Schaffung von Planungsrecht durch die Teiländerung des FNP und Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans gem. §12 BauGB Vorteil • B-Plan kann sich an konkretem Projekt orientieren • zügige Realisierung ohne Abhängigkeit vom Finanzhaushalt der Kommune Im Rahmen dessen sind unterschiedliche Gutachten erforderlich wie u.a. der Umweltbericht und der Landespflegerische Fachbeitrag | Vorhabenträger in Zusammen-arbeit mit der Stadt Hagen
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Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
| sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |

08.03.2018 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Anmerkung: Der Naturschutzbeirat stimmt über die Beschlussvorschläge 1 und 2 getrennt ab.
Zu 1.:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 11 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Zu 2.:
Der Naturschutzbeirat lehnt den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab, weil kein schlüssiges Erschließungskonzept zu erkennen ist.
| |||
x | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 11 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
20.03.2018 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
- Die Erweiterung des Studieninstitutes am Standort „ Am Roggenkamp“ wird unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen befürwortet.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Voraussetzungen für ein bauleitplanerisches Verfahren zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 2 |
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CDU | 5 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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Hagen Aktiv |
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| 1 |
Die Linke | 1 |
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AfD |
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FDP | 1 |
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BfHo/Piraten Hagen | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 12 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 1 | ||
Herr Meier hat sich nach § 43 i. V. m. § 31 der Go NRW für befangen erklärt und weder an der Beratung noch der Abstimmung teilgenommen.