Beschlussvorlage - 1178/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußgängerüberweg Berchumer Straße im Ortskern Halden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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07.02.2018
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21.03.2018
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Sachverhalt
Begründung
Seit einiger Zeit wird in der Bezirksvertretung Hohenlimburg die Anlage eines Fußgängerüberweges (FGÜ) im Ortskern Halden diskutiert.
Die Lage dieses FGÜ war zunächst im Bereich der Bushaltestellen Dümpelstraße angedacht.
Diverse Untersuchungen zur genauen Positionierung in diesem Bereich durch die Fachverwaltung führten leider zu dem Ergebnis, dass unter Beachtung der einschlägigen Vorschrift (Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen- R-FGÜ 2001) keine Möglichkeit besteht, den FGÜ dort zu platzieren.
Daraufhin hat die Fachverwaltung einen alternativen Standort im Ortskern Halden untersucht. Hier zeigte sich eine mögliche Platzierung südwestlich („oberhalb“) der Kreuzung Berchumer Straße/ Rüggeweg/ Dümpelstraße. Hier könnte ein regelrechter Fußgängerüberweg angelegt werden einschließlich der barrierefreien Ausbildungen der Seitenbereiche. Auch der Abstand zu den bestehenden Fußgängerlichtsignalanlagen wäre an dieser Stelle ausreichend.
Der FGÜ würde in einer Breite von 4,00 m angelegt. Die Beleuchtung würde entsprechend angepasst.
Außerdem könnte in diesem Zusammenhang die Einmündung des Rüggeweges in die Berchumer Straße angepasst werden.
Im Anlageplan ist die genaue Lage des FGÜ dargestellt.
Die Kostenermittlung ergab einen finanziellen Aufwand von ca. 32.000,- €.
Diese Summe wurde bereits in die Haushaltsplanberatungen 2018/2019 eingebracht.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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sind nicht betroffen | |
X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Der Fußgängerüberweg wird barrierefrei gestaltet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Öffentliche Infrastruktur |
Auftrag: | 1541040 | Bezeichnung: | Straßen |
Kostenstelle: | 56200 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) | 524201 | 10.000 € | € | € | € |
Eigenanteil |
| 10.000 € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Öffentliche Infrastruktur |
Finanzstelle: | 5000344 | Bezeichnung: | FGÜ Berchumer Str. |
| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
Einzahlung(-) |
| € | € | € | € |
Auszahlung (+) | 785200 | 22.000 € | 22.000 € | € | € |
Eigenanteil |
| 22.000 € | 22.000 € | € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist, vorbehaltlich der Genehmigung, im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die im Zuge des Umbaus für die Einmündung Rüggeweg anfallenden Ausgaben in Gesamthöhe von 15.000 € stellen eine Investition dar und sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Hierbei entfallen die kompletten 15.000 € auf den Vermögensgegenstand Straße (Fahrbahn 7.775 € + Gehweg 7.225,00 €). Die am Fußgängerüberweg Berchumer Str. neu zu installierende Beleuchtungsanlage ist ebenfalls eine Investition. Die Kosten in Höhe von 7.000 € sind somit ebenso als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Unter Berücksichtigung der für die Aktivierung zugrunde legenden Nutzungsdauern ergibt sich für die Straße Rüggeweg ein jährlicher zusätzlicher Abschreibungsaufwand von 429 € (15.000 € / 35 Jahre Restnutzungsdauer) und für die Beleuchtungsanlage auf der Berchumer Straße von 280 € (7.000 € / 25 Jahre). Der jährliche Aufwand aus Abschreibungen beträgt für die Maßnahme somit 709 €.
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- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5 %) | 330,00 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5 % der Herstellungskosten) | 330,00 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 709,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | 1.369,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 1.369,00 € |
| gez. |
| Thomas Grothe, Technischer Beigeordneter
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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