Beschlussvorlage - 1178/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Vorbehaltlich der Haushaltsplangenehmigung beschließt die Bezirksvertretung Hohenlimburg die Anlage eines Fußgängerüberweges im Ortskern Halden gemäß Anlageplan im Bereich der Kreuzung Berchumer Straße/ Rüggeweg/ Dümpelstraße. 

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Sachverhalt

Begründung

 

Seit einiger Zeit wird in der Bezirksvertretung Hohenlimburg die Anlage eines Fußgängerüberweges (FGÜ) im Ortskern Halden diskutiert.

Die Lage dieses FGÜ war zunächst im Bereich der Bushaltestellen Dümpelstraße angedacht.

 

Diverse Untersuchungen zur genauen Positionierung in diesem Bereich durch die Fachverwaltung führten leider zu dem Ergebnis, dass unter Beachtung der einschlägigen Vorschrift (Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen- R-FGÜ 2001) keine Möglichkeit besteht, den FGÜ dort zu platzieren.

 

Daraufhin hat die Fachverwaltung einen alternativen Standort im Ortskern Halden untersucht. Hier zeigte sich eine mögliche Platzierung südwestlich („oberhalb“) der Kreuzung Berchumer Straße/ Rüggeweg/ Dümpelstraße. Hier könnte ein regelrechter Fußgängerüberweg angelegt werden einschließlich der barrierefreien Ausbildungen der Seitenbereiche. Auch der Abstand zu den bestehenden Fußgängerlichtsignalanlagen wäre an dieser Stelle ausreichend.

Der FGÜ würde in einer Breite von 4,00 m angelegt. Die Beleuchtung würde entsprechend angepasst.

Außerdem könnte in diesem Zusammenhang die Einmündung des Rüggeweges in die Berchumer Straße angepasst werden.

 

Im Anlageplan ist die genaue Lage des FGÜ dargestellt.

 

Die Kostenermittlung ergab einen finanziellen Aufwand von ca. 32.000,- €.

 

Diese Summe wurde bereits in die Haushaltsplanberatungen 2018/2019 eingebracht.

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

sind nicht betroffen

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

Der Fußgängerüberweg wird barrierefrei gestaltet.

 

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Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1. Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Auftrag:

1541040

Bezeichnung:

Straßen

Kostenstelle:

56200

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

524201

10.000

Eigenanteil

 

10.000

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1. Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5000344

Bezeichnung:

FGÜ Berchumer Str.

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

785200

22.000

22.000

Eigenanteil

 

22.000

22.000

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist, vorbehaltlich der Genehmigung, im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1. Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

Die im Zuge des Umbaus für die Einmündung Rüggeweg anfallenden Ausgaben in Gesamthöhe von 15.000 € stellen eine Investition dar und sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Hierbei entfallen die kompletten 15.000 € auf den Vermögensgegenstand Straße (Fahrbahn 7.775 € + Gehweg 7.225,00 €).

Die am Fußgängerüberweg Berchumer Str. neu zu installierende Beleuchtungsanlage ist ebenfalls eine Investition. Die Kosten in Höhe von 7.000 € sind somit ebenso als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren.

Unter Berücksichtigung der für die Aktivierung zugrunde legenden Nutzungsdauern ergibt sich für die Straße Rüggeweg ein jährlicher zusätzlicher Abschreibungsaufwand von 429 € (15.000 € / 35 Jahre Restnutzungsdauer) und für die Beleuchtungsanlage auf der Berchumer Straße von 280 € (7.000 € / 25 Jahre).

Der jährliche Aufwand aus Abschreibungen beträgt für die Maßnahme somit 709 €.

 

 

 

  1. Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5 %)

330,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5 % der Herstellungskosten)

330,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

709,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

1.369,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

1.369,00

 

 

 

 

 

gez.

 

Thomas Grothe,

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.02.2018 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - vertagt

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21.03.2018 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen