Beschlussvorlage - 1058/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Biologische Station Umweltzentrum Hagen e. V.hier: Maßnahmenpaket 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Anhörung
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06.02.2018
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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13.03.2018
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Seit dem 01.01.2006 wird die Biologische Station UMWELTZENTRUM Hagen gemäß der geänderten Förderrichtlinien für die Biologischen Stationen in NRW (FÖBS) finanziert.
Alle Biologischen Stationen in NRW arbeiten seit 2008 nach den vom MKULNV vorgegebenen Schwerpunktsetzungen, die 2011 überarbeitet wurden und zukünftig allen Biologischen Stationen mehr Gestaltungsfreiheiten einräumen.
Wie auch 2017 wurden der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen für das neue Maßnahmenpaket des Jahres 2018 insgesamt 204.942 € bewilligt, was ein Volumen von 3.598 Verrechnungseinheiten von jeweils 56,96 € entspricht. Der Landesanteil in Höhe von 80 % beträgt 163.954 €, der Anteil der Stadt Hagen verbleibt wie auch in den Vorjahren bei 20.152 €. Der Anteil des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wurde leicht erhöht auf 15.000 €. Für die Sicherstellung der Co-Finanzierung der zusätzlich beantragten Mittel hat der NABU-Stadtverband Hagen e.V. einen Betrag von 960 € bereit-gestellt; den verbleibenden Eigenanteil von 4.876 € steuert die Biologische Station Hagen aus Eigenmitteln bei.
Innerhalb des aktuell zur Verfügung stehenden Finanzierungsrahmens sind die bisherigen Arbeitsschwerpunkte gem. den Förderrichtlinien des Landes NRW für alle Biologischen Stationen (FÖBS) verbindlich umzusetzen. Die regionalen Besonderheiten der bisherigen Arbeit der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen können und sollen weiterhin berücksichtigt und ausgebaut werden.
Als wichtige Aufgabenstellung zur Wahrnehmung von Landesaufgaben wird die Betreuung der Hagener FFH-Gebiete „Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg“ des Hagener Teils des „Gevelsberger Stadtwaldes“ umgesetzt; auch 2017 werden vertiefende Untersuchungen wie das Monitoring seltener Orchideen- und Reptilienarten durchgeführt. Aus diesen Erkenntnissen heraus werden zielgerichtete Schutz- und Pflegemaßnahmen entwickelt und zeitnah umgesetzt. Ergänzend dazu wird ein Wald-Maßnahmenkonzept (MAKO) nach Standard der LANUV erarbeitet.
Für das NSG Uhlenbruch wird nach mehr als 15 Jahren eine grundlegende Kartierung durchgeführt um die zwischenzeitlich erfolgten Entwicklungen von Flora und Fauna zu belegen.
Die Überprüfung aller kleineren über den Landschaftsplan Hagen ausgewiesenen Schutzgebiete wird 2018 abgeschlossen; für diese 109 kleineren Schutzgebiete gibt es nach über 20 Jahren Geltungsdauer des Landschaftsplanes erstmals eine umfangreiche Dokumentation, Bewertung des Zustandes und Beurteilung der Schutzwürdigkeit.
Das überaus erfolgreiche Projekt zum Schutz der Gebäudebrüter wird auch in den nächsten Jahren fortgesetzt und umfasst als das größte Einzelvorhaben 350 Verrechnungseinheiten (VE).Die Erhöhung des Förderbeitrages des RVR wurde mit der Erfordernis und der regionalen Ausrichtung (Einzugsgebiet des RVR) dieses Projektes begründet, zumal seit Beginn des Projektes aufgrund der erfolgten Beratungstätigkeiten von den Wohnungsgenossenschaften über 2.500 Nisthilfen installiert werden konnten.
Die landesweit erforderliche Einschätzung des Bestandes von Streuobstwiesen wird auch in Hagen erforderlich und wurde als Dringlichkeitsprojekt kurzfristig in den AMP aufgenommen.
Ein umfangreiches Arbeitsvolumen wird auch weiterhin dem Schutz der Fledermäuse gewidmet: Ein Teil der in Hagen zahlreichen unterirdischen Stollen und Bunker mit Bedeutung als Winterquartier wird systematisch in die 2014 begonnene Datenbank aufgenommen, ihre Lage, Struktur und Größe erfasst, sowie die dort lebenden Tierarten bestimmt. Auch hierfür werden mehrere Jahre für die umfassenden Kartierungsarbeiten benötigt.
Wie in jedem Jahr werden auch wieder eine Vielzahl von Pflege- und Entwicklungsmaß-nahmen auf über 50 Einzelflächen umgesetzt, so z.B. als einem der Schwerpunkte in einem aufgelassenen Steinbruch im NSG „Hardt“. Für besonders bedrohte Arten wie der Schlingnatter werden begleitend zu den Kartierungsarbeiten konkrete Maßnahmen zu ihrem Schutz umgesetzt. Stadtweite Erfassungen werden auch für den Feuersalamander, die Haselmaus und den Steinkauz durchgeführt.
Die für Stadt und Region bedeutenden Arbeitsfelder sollen, wie auch 2017, innerhalb des Aufgabenbereiches „Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit“ umgesetzt werden, z.B. bei mehreren größeren Veranstaltungen am Standort Haus Busch im Rahmen eines Sommer- und/oder Herbstfestes mit saisonalen Schwerpunktthemen (z.B. E-Mobil-Tag, Obsttag).
Weitere Maßnahmen ergeben sich aus dem Entwurf des Maßnahmenpaketes (s. Anlage), das mit der Bezirksregierung, dem RVR und der Stadt Hagen am 27.09.2017 abgestimmt wurde. Die Jahreshauptversammlung des Trägervereins der Biologischen Station hat dem Entwurf am 13.10.2017 zugestimmt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5520 | Bezeichnung: | Natur und Landschaft |
Produkt: | 1.55.20.40 | Bezeichnung: | Biologische Station |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) | 531 800 | 20.152 € | 20.152 € | 20.152 € | 20.152 € |
Eigenanteil |
| 20.152 € | 20.152 € | 20.152 € | 20.152 € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
Thomas Huyeng Beigeordneter | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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79,4 kB
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