Beschlussvorlage - 0264/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Familienzentren in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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07.03.2018
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Beschlussvorschlag
1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag zur Verwendung der vier
Kontingente wie in der Vorlage dargestellt zu.
2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung die erforderliche Meldung bis zum 15.03.2018 in KiBiz.web einzupflegen und dem Ministerium den Beschluss bis zum 15.06.2018 einzureichen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
In der Anlage zum Erlass vom 16.02.2018 teilt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass der Stadt Hagen zur Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 zwei weitere Kontingente zur Verfügung gestellt werden. Die Antragsfrist für die neuen Familienzentren nach § 21 Abs. 7 KiBiz für das kommende Kindergartenjahr ist der 15. Juni 2018.
Zu diesen zwei neuen Kontingenten kommen die beiden Kontingente, die im letzten Jahr kurzfristig zur Verfügung gestellt wurden und mit Genehmigung des Ministeriums auf das kommende Kindergartenjahr übertragen werden konnten. Für eines dieser Kontingente ist bereits im letzten Jahr beschlossen worden, die Kindertageseinrichtung in der Yorkstraße ab 01.08.2018 als neues Familienzentrum zu melden.
Das weitere im letzten Jahr zugewiesene Kontingent führte zur Gründung des Familienzentrums in Eppenhausen.
Damit bestehen in Hagen nun 24 Familienzentren, die größtenteils als Verbünde mehrerer Kindertageseinrichtungen geführt werden.
Laut der mit der AG 3 nach § 78 SGB VIII entwickelten Prioritätenliste ist der Ausbau der Familienzentren in Hagen nunmehr abgeschlossen.
Im o.g. Erlass wird erstmals die Möglichkeit eröffnet, Verbund-Familienzentren, die sich in benachteiligten Gebieten befinden und aus drei Verbundeinrichtungen bestehen, einen zweiten Zuschuss zu gewähren. Bisher war dies nur bei Verbünden mit mehr als vier Einrichtungen möglich. Entsprechend wurde in Hagen den beiden Verbünden in Wehringhausen und Eilpe bereits ein zweiter Zuschuss zugewiesen.
Diese neue Möglichkeit, die von Hagen schon länger gefordert wurde, birgt jedoch nach Hinweis des Landesjugendamtes vom 26.02.2018 die Problematik, dass die entsprechenden Verbünde bereits zum 15.03. mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses in KiBiz. web eingepflegt werden müssen.
Da eine Sitzung der AG 3 nach § 78 SGB VIII so kurzfristig nicht anzuberaumen ist, macht die Verwaltung nachfolgende Vorschläge, die per Mail mit den Trägern bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses kommuniziert werden.
Die nachfolgenden Vorschläge wurden zunächst mit den in den Sozialräumen betroffenen Trägern abgestimmt.
1. Familienzentrum Altenhagen II
Das Familienzentrum Altenhagen II befindet sich in dem durch Zuwanderung besonders betroffenen Bereich von Altenhagen. Das Familienzentrum besteht bisher aus den Kindertageseinrichtungen in der Altenhagener Straße 60A (Hegemann gGmbH) und der Boeler Straße 39 (Stadt Hagen). Ab dem neuen Kindergartenjahr wird dort die Johanniter-Kindertageseinrichtung in der Kochstraße den Sozialraum mit Kinderbetreuungsplätzen verstärken. Die Kindertageseinrichtung Kochstraße würde dem Verbund beitreten und somit die Voraussetzungen für die Zuweisung eines weiteren Zuschusses für den Sozialraum Altenhagen ermöglichen.
2. Familienzentrum Eckesey
Das Familienzentrum Eckesey besteht derzeit aus den Kindertageseinrichtungen Schillerstraße 27 (ev. Kirche) und Droste- Hülshoff-Straße 43 (Stadt Hagen). Um für diesen Sozialraum ein weiteres Kontingent zuweisen zu können, wird die katholische Kindertageseinrichtung in der Schiller Straße 14 dem Verbund beitreten. Durch die Familienbegleitung im Rahmen des Kinderschutzes, die dem Familienzentrum Eckesey zugeordnet ist, bestehen durch den weiteren Zuschuss verbesserte Vernetzungsmöglichkeiten und eine Ausweitung der Angebote für den Sozialraum.
3. Haspe-Zentrum
Das Zentrum von Haspe zählt zu den besonders durch Zuwanderung betroffenen Sozialräumen. Das Familienzentrum Haspe am Hüttenplatz (Hegemann gGmbH) war bisher als Einzeleinrichtung zertifiziert. Bei der Gründung des Familienzentrums bestand damals die Absicht einen Verbund mit der städtischen Kindertageseinrichtung Am Gosekolk einzugehen. Dies war jedoch aufgrund von vielfältigen Veränderungen in der städtischen Kindertageseinrichtung damals nicht möglich. Dieser Schritt soll nun nachgeholt werden. Als dritter Partner ist analog zum Familienzentrum auf Emst eine Kooperation mit der Jugendeinrichtung Haspe und dem dazugehörigen Abenteuerspielplatz vorgesehen. Durch die derzeit laufende Ausbaumaßnahme beim Kinder- und Jugendpark Haspe eröffnet sich für das Familienzentrum eine verbesserte Raumsituation und damit auch ein größeres Angebotsspektrum für die Zielgruppe der Familien mit Kindern.
Ein Votum der Arbeitsgemeinschaft 3 (Kindertagesbetreuung) nach § 78 SGB VIII zu den Vorschlägen zur Vergabe der neuen Kontingente kann erst in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses mitgeteilt werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Alle Familienzentren arbeiten inklusiv.

07.03.2018 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag zur Verwendung der vier
Kontingente wie in der Vorlage dargestellt zu.
2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung die erforderliche Meldung bis
zum 15.03.2018 in KiBiz.web einzupflegen und dem Ministerium den Beschluss
bis zum 15.06.2018 einzureichen.
3. Für das Kontingent Haspe-Zentrum soll beim Ministerium eine Übertragung
auf das nächste Jahr beantragt werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 2 |
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CDU | 2 |
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Die Linke | 1 |
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Vertreter der Jugendhilfe | 7 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 12 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||