Beschlussvorlage - 0235/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Zaunes auf dem Stadtplatz Altenhagen / Altenhagener Straße gem. Beschluss Vorlage 0969/2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Stephanie Roth
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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07.03.2018
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Sachverhalt
Kurzfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 07.11.2017 (BMV/06/2017) wurde die Verwaltung gem. Beschluss zur Vorlage 0969/2917 Verwaltung gebeten:
- die Kosten für die Erstellung eines Schutz-/Fangzauns zu ermitteln, und
- Auskunft zu erteilen, ob Haushaltsmittel für eine solche Maßnahme zur Verfügung stehen.
Die Kosten für einen ca. 10 m langen Zaun mit einer Höhe von 1,20m einschließlich aller Arbeits- und Nebenkosten würde sich auf ca. 1.500 Euro belaufen.
Für die Durchführung der o. g. Maßnahme stehen im städtischen Haushalt keine finanziellen Mittel zur Verfügung.
Die Umsetzung könnte daher nur aus bezirksbezogenen Mitteln erfolgen.
Begründung
Der Stadtplatz Altenhagen an der Altenhagener Straße ist zum allgemeinen Aufenthalt unter der Pergola und für die fußläufige Querung dieses Bereichs gestaltet worden. Der eigentliche Kinderspielbereich liegt im Gelände tiefer und eignet sich durch eingebaute Geräte und Bodenmodellierung nicht für Ballspiele. D.h. es ist kein ausgewiesener Ballspielplatz, demensprechend gibt es keine Ausstattungsgegenstände, die darauf verweisen, dass dieser Platz zum Ballspielen eingerichtet worden ist, d.h. Tore, Körbe oder ähnliches fehlen.
Das Ballspielen findet dennoch auf der Platzfläche, die auch gleichzeitig den Fußgängerbereich darstellt und damit auf der gleichen Ebenen wie die Altenhagener Straße statt. Die Gestaltung des Platzes und die Anordnung der Vegetation ist so gewählt worden, dass der Platz vom fließenden Verkehr durch einen ca. 4 Meter breiten Pflanzstreifen abgeschirmt ist. Die vorhandene Vegetation ist i.d.R. ausreichend, um zu unterbindet dass ein Ball auf die Fahrbahn rollt und durch eine entsprechende Pflanzenauswahl sollte dieser ebenso als ‚Personenbremse‘ hinreichend Wirkung entfalten. Der Personen- und Verkehrssicherheit wäre eigentlich damit genüge getan. Fehlgelenkte Schüsse hält das Grün jedoch ebenso wenig ab, wie unvernünftige Menschen, dazu zählen im Zweifelsfall auch spielende Kinder.
Der mit Lichtsignalanlage versehene Fußgängerüberweg ist bereits mit Rückhaltebügeln versehen. Der straßenseitig angeordnete Parkstreifen kann nicht durch einen Zaun vom Platz abgetrennt werden, da es den Insassen der parkenden Fahrzeuge ebenso ermöglicht werden muss, diese gefahrlos zu verlassen und auf kürzestem Weg den Gehweg, hier den Platzbereich, zu erreichen.
Zwischen dem Fußgängerüberweg und dem mit einer Sitzmauer eingefassten Pflanzbeet könnte in die Pflanzung ein ca. 10 Meter langer Stabgitterzaun mit einer Höhe von 1,20m integriert und die Pflanzung ergänzt werden, so dass das spontane Durchlaufen der Pflanzfläche für Kinder unterbunden werden könnte. Eine höhere Zaunanlage oder gar ein Ballfangzaun ist nicht empfehlenswert.
Die Kosten für einen ca. 10 m langen Zaun mit einer Höhe von 1,20m einschließlich aller Arbeits- und Nebenkosten würde sich auf ca. 1.500 Euro belaufen.
Für die Durchführung dieser Maßnahme stehen im städtischen Haushalt keine finanziellen Mittel zur Verfügung.
Die Umsetzung könnte daher nur aus bezirksbezogenen Mitteln erfolgen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
