Beschlussvorlage - 0243/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

1. die in der Anlage aufgeführte Belegung der Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2018/2019

2. die in der Vorlage genannten Plätze in Tagespflege für das Kindergartenjahr 2018/2019

3. die in der Vorlage genannten  zusätzlichen Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren.

 

Alle Maßnahmen werden mit Beginn des neuen Kindergartenjahres zum 01.08.2018 umgesetzt.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Voraussetzung für die Meldung der Betreuungsplätze zum Kindergartenjahr 2018/2019 ist ein entsprechender Beschluss des Jugendhilfeausschusses. Die Belegung der Kindertageseinrichtungen bewegt sich im Rahmen des vom Rat beschlossenen Kontingents. Für die bisher nicht versorgten U3-Kinder werden Mehrplätze in der Kindertagespflege eingerichtet. Für die Versorgung der drei bis sechs jährigen Kinder werden 200 zusätzliche Plätze beim Landesjugendamt gemeldet. 

 

 

Begründung

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein- Westfalen hat am 09. April 2014 per Erlass verfügt, das die Jugendhilfeplanung gemäß § 18 Abs. 2 KiBiz unabdingbare Voraussetzung für die Förderung des laufenden Betriebes von Einrichtungen ist.

„Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird nach § 19 Abs. 3 KiBiz entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Nach Absatz 4 S. 1 ergeben sich aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung nach Absatz 3 bis zum 15. März Höhe und Anzahl der auf die Einrichtungen entfallenden Kindpauschalen.“

 

Vor diesem Hintergrund fordert das Ministerium eine vom Jugendhilfeausschuss beschlossene einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung, die bei Abgabe der verbindlichen Mitteilung zum 15.03. vorliegen und seitens des Jugendamtes im elektronischen Antragsverfahren (KiBiz.web) bestätigt werden muss.

 

Die in der Anlage beigefügte einrichtungsscharfe Darstellung der Belegung der Kindertageseinrichtungen in Hagen für das nächste Kindergartenjahr (2018/2019) bewegt sich im Rahmen des bereits am 14.12.2017 vom Rat der Stadt Hagen beschlossenen Platzkontingents.

Aufgrund der angestiegenen Kinderzahlen konnten nach Abstimmung in der Arbeitsgemeinschaft 3 (Kindertagesbetreuung) gem. § 78 SGB VIII durch Überbelegungen in einzelnen Gruppen wie in der Dezember-Sitzung angekündigt,  zusätzliche 145 Betreuungsplätze geschaffen werden. Die Finanzierung dieser Mehrplätze ist im laufenden Haushalt gesichert.

 

Mit Rundschreiben vom 23.01.2018 weist der LWL darauf hin, dass nach Prüfung der Zuschüsse zur Kindertagespflege durch den Landesrechnungshof NRW die Erfordernis eines formellen Beschlusses zur Jugendhilfeplanung nach § 22 i. V. m. § 19 Abs. 4 S. 1 KiBiz auch für die zum 15.03. beantragten Plätze in Kindertagespflege gilt. 

Im Bereich der Kindertagespflege werden für das nächste Kindergartenjahr 420 Plätze U3 zzgl. zwei Plätze für Kinder mit Behinderung und  53 Plätze Ü3 zzgl. ein Platz für ein Kind mit Behinderung beantragt.

 

Die Auswertung der Regionalkonferenzen aller Kindertageseinrichtungen zeigt, dass 667 Kinder, davon 364 U3- Kinder für das Kindergartenjahr 2018/2019 keinen Platz in der angegebenen Wunsch-Kindertageseinrichtung erhalten haben. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage wurde für 322 Kinder, die eine entsprechende Absage erhalten haben, ein Antrag nach § 24 SGB VIII (Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege) gestellt. Es ist damit zu rechnen, dass sich diese Zahl noch erhöhen wird.

 

Mit Abschluss der Regionalkonferenzen waren 190 Plätze noch nicht belegt, darunter 63 U3-Plätze. Den bisher nicht-versorgten U3 Kindern wird in den nächsten Wochen sozialräumlich orientiert ein freier Platz in einer Kindertageseinrichtung oder ein  Betreuungsplatz in Kindertagespflege angeboten werden. Zur umfassenden Deckung der U3-Bedarfe wird das Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertagespflege um 50 Plätze ausgeweitet. Darüber hinaus stehen ab Beginn des neuen Kindergartenjahres 54 Betreuungsplätze in  Großtagespflege zur Verfügung.

 

Für die Kinder der Altersgruppe drei bis sechs Jahre werden nach Belegung der noch freien Plätze in den bestehenden Kindertageseinrichtungen zusätzliche 200 Betreuungsplätze beim Landesjugendamt beantragt. Die Meldung zusätzlicher Plätze zum Stichtag 15.03. ohne konkrete Standortangabe ist nur bei einer Trägerschaft durch die Kommune möglich.

 

Der Fachbereich Jugend und Soziales ist aktuell mit der Ermittlung von geeigneten Standorten/Gebäuden zur Einrichtung dieser zusätzlichen Kinderbetreuungsplätze befasst. Die Betreuung der Kinder wird ebenso durch pädagogisches Personal und unter den gleichen Qualitätsstandards erfolgen wie in allen Hagener Kindertageseinrichtungen.

 

Die Betriebskosten für die zusätzlichen Plätze sind bereits im Budget enthalten, da sich die Kalkulation der erforderlichen Mittel an der Fortschreibung der Bedarfsquoten (38% Versorgung U3, 98% Versorgung Ü3) orientiert. 

 

 

Die finanziellen Auswirkungen wurden bereits in der Vorlage 0976/2017 dargestellt

und vom Rat am 14.12.2017 beschlossen.

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Gemäß § 8 SGB VIII betreuen alle Kindertageseinrichtungen inklusiv.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Die finanziellen Auswirkungen wurden bereits in der Vorlage 0976/2017 dargestellt

und vom Rat am 14.12.2017 beschlossen.

 

 

 

gez.

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.03.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen