Berichtsvorlage - 0526/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Arbeitsprogramm des Fachbereichs 61 für den Zeitraum 2018/19
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Monika Kepka
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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04.07.2017
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13.02.2018
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20.03.2018
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Beschlussvorschlag
- Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Arbeitsprogramm des Fachbereichs 61 zustimmend zur Kenntnis.
- Die Verwaltung wird zukünftig alle Beschlüsse der Ratsgremien mit erheblichen Auswirkungen auf das Arbeitsprogramm des Fachbereiches dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis bringen und die Auswirkungen auf das Arbeitsprogramm darlegen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand des Programms zu berichten, insbesondere über
- Erhebliche Zeitverzögerungen bei eingeplanten Projekten
- Neu aufzunehmende Projekte aufgrund besonderer Dringlichkeit und /oder durch die Beschlussfassung der verschiedenen Ratsgremien sowie die Auswirkungen auf das Arbeitsprogramm
- Abgeschlossene Projekte
Sachverhalt
Begründung
- Vorlauf
Die Verwaltung hat zuletzt im November 2016 über den Stand des Arbeitsprogrammes berichtet und darauf verwiesen, dass die Priorisierung der Aufgaben des Fachbereiches nur in Abstimmung mit vielen anderen Teilen der Verwaltung möglich ist. Zu diesem Zweck hat im Februar dieses Jahres eine ganztägige Klausurtagung des Verwaltungsvorstandes mit ausgewählten Vertretern verschiedener Vorstandsbereiche und Fachbereiche stattgefunden.
Im gemeinsamen Gespräch wurde bestätigt, dass die Vernetzung vieler Projekte über mehrere Fach- und sogar Vorstandsbereiche eine gesamtstädtische Priorisierung erfordert und auch die finanziellen und personellen Auswirkungen im Zusammenhang betrachtet werden müssen.
Die Diskussion wurde durch die Themen:
- Förderprojekte
- Schwerpunktthemen
- Planungsgrundlagen
strukturiert. Eine abgestimmte Prioritätenliste über alle eingebrachten Projekte konnte aus Zeitgründen nicht erstellt werden. Insofern beschränkte sich die Priorisierung auf die Förderprojekte und die Schwerpunktthemen.
Die Förderprojekte wurden wie folgt priorisiert:
- Regionale 2022/2025
- Starke Quartiere – starke Menschen (Schwerpunkt Wehringhausen mit gewünschter Ausdehnung in Richtung Westen und Osten entlang der B7)
- Soziale Stadt Wehringhausen
Zwischenzeitlich haben sich folgende Änderungen ergeben: Nachdem die Bewerbung leider keine Berücksichtigung gefunden hat, müssen die damit verfolgten Themenschwerpunkte Ruhrtal und Problemlagen entlang der B7 durch andere Förderzugänge bearbeitet oder aufgegeben werden.
In einer Erklärung des Ministeriums heißt es, dass die Stadt Hagen für die besonderen Problemlagen entlang der B7 und der Entwicklungsmöglichkeiten des Ruhrtals zukunftsweisende Lösungen finden soll. Die Landesregierung werde prüfen, wie sie diesen Prozess unterstützen könne.
Der thematische Schwerpunkt Ruhrtal und die Entwicklung an Harkort-/Hengsteysee werden zeitlich prioritär über den Förderzugang „Grüne Infrastruktur“ bearbeitet. Themen, die durch diesen Förderzugang nicht bedient werden können, sollen für andere Förderzugänge aufbereitet werden. Entscheidend bleibt weiterhin die Unterstützung durch den RVR durch Ankauf der Bahnflächen und Beteiligung an der Planung und Umsetzung der Maßnahmen, die Unterstützung des Ruhrverbandes bei der Erhaltung der Seen sowie die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Entwidmung der Bahnfläche, Schaffung von Planungsrecht für eine öffentliche Grünfläche).
Als zweite Priorität wurde der Förderzugang Starke Quartiere – starke Menschen (Schwerpunkt Wehringhausen mit gewünschter Ausdehnung in Richtung Westen und Osten entlang der B7) als wichtigste Maßnahme der Stadterneuerung festgelegt. Auch hier haben sich mittlerweile Änderungen in der Beurteilung ergeben. Aufgrund der inhaltlichen Anforderungen (das integrierte Handlungskonzept für Wehringhausen müsste für das Programm aktualisiert und erweitert werden) und der zeitlichen Anforderungen (Maßnahmen müssen bis zum Jahr 2020/22 umgesetzt sein) soll auf eine Bewerbung für dieses Förderprogramm verzichtet werden und stattdessen das Projekt „Soziale Stadt Wehringhausen“ aufgestockt werden.
Als dritte Priorität wurde in der VV-Klausur das Projekt „Soziale Stadt Wehringhausen“ gesetzt. Hier soll eine Projektverlängerung und Ergänzung der Maßnahmen erfolgen. Zusätzlich kann das Thema Problemimmobilien aufgrund der mittlerweile durch den Minister übermittelten Förderzusage mit bearbeitet werden. Die in der VV-Klausur beabsichtigte Ausweitung der Stadterneuerungsaktiviäten entlang der B7 in Richtung Haspe und Altenhagen kann jedoch zurzeit nicht umgesetzt werden, da die Fördermaßnahmen bis auf wenige Ausnahmen bei den Problemimmobilien auf das festgesetzte Gebiet „Soziale Stadt Wehringhausen“ beschränkt bleiben müssen.
Die Schwerpunktthemen wurden wie folgt priorisiert:
- Westside
- Varta
- Dolomit/Herbeck/Hamacher
Die gewerbliche Flächenentwicklung steht damit eindeutig im Fokus der Stadtentwicklung. Die Prioritäten aller Fachbereiche sollen darauf ausgerichtet werden.
Es wurde festgelegt, die Veranstaltung in dieser Form zwei Mal im Jahr als Informations- und Wissenstransfer sowie zur kontinuierlichen Fortschreibung der Liste durchzuführen. Die Qualität der Kommunikation soll in Zukunft weiter gestärkt werden. Vereinbarungen, die nicht eingehalten werden können, sollen frühzeitig kommuniziert werden.
- Aktuelles Arbeitsprogramm
Finanzielle Ressourcen
Der Fachbereich 61 hat nun unter Berücksichtigung der in der VV-Klausur vorgenommenen Prioritätensetzungen ein Arbeitsprogramm erarbeitet, das den Zeithorizont des nächsten Haushaltsplanes 2018/19 abdeckt. Damit soll sichergestellt werden, dass die benötigten finanziellen Ressourcen für die priorisierten Projekte auch zur Verfügung gestellt werden.
Personelle Ressourcen
Wie in einem Vortrag des Fachbereiches im Mai 2016 bereits ausführlich dargestellt wurde, können aus dem Personalbestand aufgrund der dargestellten Rahmenbedingungen (Tagesgeschäft, sonstige Aufgaben außerhalb dieses Programms) für die hier vorgesehenen Aufgaben 15 Ingenieurstellen bereitgestellt werden.
Auf dieser Grundlage wurde das vorgestellte Arbeitsprogramm weiter ausgearbeitet und priorisiert. Die in grün markierten Projekte decken die zur Verfügung stehende Personalkapazität für Projekte zu 100 % ab, d.h. zusätzliche Aufgaben bedingen zusätzliches Personal bzw. eine neue Prioritätensetzung. Letzteres bedeutet, dass neue Projekte in den grünen Bereich aufgenommen werden und bisher grün markierte Projekte in vergleichbarem Umfang aus der aktuellen Bearbeitung herausrutschen.
Inhaltliche Schwerpunkte
Die Prioritätenliste im Anhang wurde nach den Hauptaufgaben des Fachbereiches strukturiert:
- Stadtentwicklung
- Bauleitplanung
- Freiraumprojekte
- Verkehrsprojekte
Die prioritär zu bearbeitenden und mit ausreichenden Personalkapazitäten ausgestatteten Projekte sind in grün markiert. Die Gründe für die Priorisierung sind angegeben, ebenso wie zusätzliche Erläuterungen zu dem Projekt.
Lesebeispiel:
In der Rubrik Strategische Planung wurde das Projekt A1 „ISEK/Neuaufstellung FNP“ als prioritär zu bearbeitendes und daher grünes Projekt gelistet. Das V markiert die vorhandenen Personalkapazitäten für diese Aufgabe. Grundlage für die Priorisierung sind die gefassten politischen Beschlüsse sowie die Bedeutung des Projekts als Grundlage für Fachplanungen, teilräumliche Planungen und Förderanträge. Alle weiteren grünen Projekte bis einschließlich A9 sind ebenfalls mit Personalkapazitäten hinterlegt. Das Projekt A10 „Handlungskonzept Wohnen“ steht unterhalb der markierten Linie und ist in Weiß dargestellt, d.h. hierfür stehen im Fachbereich 61 momentan keine Personalkapazitäten zur Verfügung. Dieses Projekt kann daher erst dann begonnen werden, wenn durch Abschluss eines der grünen Projekte Personalressourcen frei werden. Dann würde eine Fortschreibung des Programms erfolgen. Mit der gleichen Systematik wurden alle Aufgabenbereiche des Fachbereiches gelistet.
Kriterien der Priorisierung:
- Pflichtaufgaben und Fristen
hierzu zählen Aufgaben wie z.B. die Mitwirkung an der Regionalplanung, die Einhaltung von Fristen durch Zeitablauf z.B. bei Veränderungssperren, die Umsetzung von bereits bewilligten Fördermitteln und andere Vorgaben oder Rahmenbedingungen, die zu einer zwingenden Priorisierung führen
- Räumliche und thematische Schwerpunkte der Stadtentwicklung
Hier sind bereits gefasste politische Beschlüsse eingeflossen als auch die Prioritätensetzungen der VV-Klausur vom 17.2.2017
Die dort priorisierten Schwerpunkthemen
- Westside
- Varta
- Dolomit/Herbeck/Hamacher
wurden in der Rubrik „Strategische Planungen“ (A3 – A5) in das Arbeitsprogramm aufgenommen und stellen die erforderlichen vorbereitenden Untersuchungen und Planungen im Rahmen der Stadtentwicklung dar. Sobald die wesentlichen Rahmenbedingungen geklärt sind und die Bauleitplanverfahren vorangetrieben werden können, werden die Arbeitskapazitäten in der Rubrik „Bauleitplanung“ benötigt. Parallel dazu erforderlich sind entsprechende Prioritätenfestsetzungen in den beteiligten Fachbereichen und Gesellschaften insbesondere bei der HIG (Federführung) und bei 69 (Altlastenproblematik). Außerdem sind die erforderlichen finanziellen Ressourcen sowie die Personalkapazitäten bereit zu stellen.
Zu den in der VV-Klausur im Februar festgelegten Prioritäten für Förderprojekte
- Regionale 2022/2025
- Starke Quartiere – starke Menschen (Schwerpunkt Wehringhausen mit gewünschter Ausdehnung in Richtung Westen und Osten entlang der B7)
- Soziale Stadt Wehringhausen
wurden die zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen bereits oben beschrieben:
Das Arbeitsprogramm des FB 61 verfolgt hierzu folgende Prioritäten:
Die Zielvorstellungen des Programms „Starke Menschen – starke Quartiere“ können teilweise aufgefangen werden durch die Aufstockung des Förderprojekts „Soziale Stadt Wehringhausen“. Die Vorbereitung dieses Förderantrages wird derzeit prioritär bearbeitet, mit der Zielsetzung einer Antragstellung Ende 2017. Hierzu gibt es entsprechende Beschlüsse des Lenkungskreises. Eine Beschlussvorlage für die Ratsgremien ist in Vorbereitung. In der Konsequenz würden bei einer Bewilligung die Personalkapazitäten weiter (auch über 2019 hinaus) in Wehringhausen gebunden. Durch die zwischenzeitliche Bewilligung des Förderprogramms „Problemimmobilien“ werden weitere Personalkapazitäten zur planerischen Betreuung dieses Projekts in Wehringhausen vorgehalten. Die in der Klausurtagung gewünschte räumliche Ausdehnung der Stadterneuerungsaktivitäten in Richtung westliche Innenstadt bis Altenhagen und in der anderen Richtung entlang der B7 bis Haspe können mit dem vorhandenen Personal nicht umgesetzt werden. Die vom Ministerium in Aussicht gestellte Unterstützung für die Erneuerung des Stadtraumes entlang der B7 kann somit nicht aufgegriffen werden.
Das Thema Ruhrtal wird nach der erfolglosen Regionale-Bewerbung nun über das Projekt „IHK Grüne Infrastruktur“ weiter verfolgt. Hierzu wurde fristgerecht zum 01.06.17 entsprechend des Ratsbeschlusses die Bewerbung der Stadt Hagen eingereicht. Parallel dazu wird die regionale Kooperation mit den Anrainerstädten und den Projektpartnern aus der Regionale zu diesem Thema fortgesetzt. Außerdem werden kontinuierlich die Voraussetzungen für die Umsetzung des Projekts „Seepark Hengsteysee“ geschaffen: Entwidmung der Fläche, Vorkaufsrechtsatzung, Ankauf der Fläche durch den RVR, Durchführung des Bebauungsplanverfahrens.
Diese Schwerpunktsetzungen führen in der Konsequenz dazu, dass für weitere wichtige Projekte in den anderen Stadtbezirken nicht genügend Personalkapazitäten zur Verfügung stehen.
In der Konsequenz werden die für eine Förderung angedachten Projekte
- IHK Innenstadt
- IHK Hohenlimburg
- IHK Haspe
- IHK Nahmertal
als derzeit nicht umsetzbar und damit in weiß gelistet.
Die Prioritätenfestsetzungen in den übrigen Themenbereichen erfolgten entsprechend den in der Tabelle enthaltenen Erläuterungen.
3. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird auf der Grundlage des zu beschließenden Arbeitsprogramms die vorhandenen Personalkapazitäten einsetzen und die benötigten Haushaltsmittel soweit vorhersehbar in die Haushaltsplanberatungen für den Haushalt 2018/19 einbringen. Die Verwaltung wird ferner regelmäßig über wesentliche Änderungen des Arbeitsprogramms berichten, insbesondere über
- Erhebliche Zeitverzögerungen bei eingeplanten Projekten
- Neu aufzunehmende Projekte aufgrund besonderer Dringlichkeit und /oder durch die Beschlussfassung der verschiedenen Ratsgremien sowie die Auswirkungen auf das Arbeitsprogramm
- Abgeschlossene Projekte
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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551,6 kB
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