Beschlussvorlage - 0855-1/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stellenpläne für die Jahre 2018 und 2019 in der Fassung der Vorlage 0855/2017 werden beschlossen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

In der Sitzung der Kommission für Beteiligungen und Personal am 01.02.2018 wurde der Stellenplan für die Jahre 2018/2019 beraten.

 

Es ergaben sich noch inhaltliche Fragestellungen, deren Beantwortung die Verwaltung zugesichert hat. Konkret wurden folgende Fragen gestellt:

 

 

Frage 1:

 

Wo finden sich die Konsequenzen im Stellenplan aus dem Ratsbeschluss vom 05.10.2017(DS 0870/2017) zum Gesamtkonzept für die Bürgerämter?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Im Bereich der Bürgerämter ist es in den Jahren 2016 und 2017 zu einer sehr hohen personellen Fluktuation gekommen. Es mussten 15 neue Mitarbeiter/-innen eingearbeitet werden. Die Gründe der Fluktuation waren vielfältig und überwiegend nicht vorhersehbar, so dass die Personalwirtschaft nur zeitlich verzögert reagieren konnte. Die Einarbeitungszeit ist aufgrund der daraus resultierenden Vielzahl notwendiger externer Einstellungen höher und benötigt intensivere Begleitung durch die erfahrenen MitarbeiterInnen.

 

Der Fachbereich für Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen (32) hat für Personalausfälle einige MitarbeiterInnen auf rotierenden Positionen eingesetzt. Auch sind die Aufgaben so verteilt, dass bei Personalausfall im Frontoffice das Personal aus dem Backoffice aushelfen kann. Dies wurde auch so praktiziert.

 

Der Fachbereich 32 hat in Abstimmung mit dem zuständigen Beigeordneten die Entscheidung getroffen, die Bürgerämter tageweise zu schließen. Um künftige Schließungen zu vermeiden, wird in Abstimmung zwischen dem Fachbereich Personal und Organisation (11) und 32 zusätzliches Personal im Backoffice eingesetzt und qualifiziert, um bei solchen extremen Vertretungssituationen noch besser reagieren zu können. Der Fachbereich 32 erarbeitet dafür federführend ein Konzept, das kurzfristig mit dem Fachbereich 11 abgestimmt und dann umgesetzt wird.

 

 

 

 

 

 

Frage 2:

 

Wo finden sich die vom Oberbürgermeister im Dezember 2017 in einem Interview der Westfalenpost angekündigten verstärkten Kontrollmaßnahmen im Bereich der Stadtsauberkeit? Offensichtlich sind keine Auswirkungen auf den Stellenplan erkennbar.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Es finden diesbezüglich bereits Abstimmungsgespräche zwischen 32, dem Umweltamt (69) und dem Hagener Entsorgungsbetrieb GmbH (HEB) statt. Die Federführung ist beim Umweltamt verortet.

 

 

Frage 3:

 

Vorlage Seite 4 Fachbereich 11, 18 NN-Stellen für Auszubildende:

Wie sind diese neuen Stellen zahlenmäßig auf die genannten Berufe aufgeteilt? Aus der Anlage 1 b ist dies nicht erkennbar.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Stellen für die Ausbildungsplätze teilen sich insgesamt wie folgt auf die einzelnen Berufsgruppen auf:

 

Allgemeine Verwaltung43

Brandmeisteranwärter19

Brandoberinspektoranwärter.1

Mechatronik4

Bibliothek3

Hygienekontrolleur1

Erzieher/in6 + 3 in 2019

Bauoberinspektoranwärter. 2

Vermessungsoberinspektoranwärter2

Vermessungstechnik4

Anlagemechaniker1

Bauzeichner1

Elektroniker1

Tierpflege1

 

Frage 4:

 

Vorlage Seite 5 Fachbereich 11, Wegfall von 7 Ausbildungsplätzen im Beamtenbereich:

Warum werden die Stellen nicht für Ausbildung im Angestelltenbereich (Verwaltungsfachangestellte) genutzt? Der Personalbedarf würde bestehen.

 

 

Antwort der Verwaltung:

 

Wie in der Stellenplanvorlage dargelegt, wird das „Bruttoprinzip“ zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass jeweils sowohl alle Fortfälle als auch alle neuen Stellen benannt sind, ohne dass vorab eine Verrechnung erfolgt ist. Durch diese Trennung lässt sich gegenüber der Aufsichtsbehörde darstellen, dass den Konsolidierungsbemühungen Rechnung getragen wird gleichzeitig aber, aufgrund neuer Aufgaben bzw. einer Erweiterung des Ausbildungsplatzangebotes, die Einrichtung neuer Stellen erforderlich ist.

 

 

Frage 5:

 

Vorlage Seite 6 Fachbereich 20, Einrichtung von 26 neuen Stellen in der Kämmerei:

Wurde eine Bedarfsermittlung durchgeführt? Wurde bei Entscheidungen in anderen Bereichen der gleiche Maßstab angelegt?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Einrichtung der genannten Stellen basiert auf unterschiedlichen Grundlagen:

Der größte Anteil des Stellenbedarfs war bereits seit einiger Zeit durch überplanmäßige Stellen gedeckt. Die damit verbundenen Aufgaben haben sich zwischenzeitlich zu Daueraufgaben entwickelt, so dass eine Umwandlung in Planstellen erforderlich wurde. Weitere Stelleneinrichtungen basieren auf Organisationsuntersuchungen, die bereits einen höheren Stellenbedarf im Ergebnis zur Folge hatten, der nun final umgesetzt wurde. Weiterhin haben sich zusätzliche Bedarfe aufgrund rechtlicher Änderungen ergeben (z. B. Umsatzsteuerrecht), die ebenfalls organisatorisch ermittelt wurden.

 

Für Stellenbemessungen werden in allen Bereichen die gleichen Parameter zugrunde gelegt.

 

 

Frage 6:

 

Vorlage Seite 6 Fachbereich 20, Wegfall einer Stelle im Vollstreckungsdienst:

Sind die bestehenden Außenstände zurückgegangen? Bisher seien andere Informationen bekannt.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Es handelt sich um 1 Stelle im Vollstreckungsaußendienst, die seit längerer Zeit nicht besetzt ist. Alle 6 Stellen, die bedarfsmäßig vorzuhalten sind, sind derzeit besetzt.

 

 

 

 

 

Frage 7:

 

Vorlage Seite 7 Fachbereich 55, 9 NN-Stellen:

Tatsächlich handelt es sich lediglich um 5 Stellen, da 4 Stellen bereits vorhanden sind. Für welche Aufgaben und Bereiche werden die Stellen eingerichtet?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Aufgrund erweiterter Förderung des Landes konnten im Kommunalen Integrationszentrum 2 neue Stellen eingerichtet werden.

Im Bereich „Ambulante Dienste“ erfolgte die Einrichtung 1 Stelle, da zusätzliche Pflichtaufgaben entstanden sind.

r die Fachberatung OGS erfolgte ebenfalls bedarfsgerecht die Einrichtung 1 Stelle.

r den Bereich Kinderschutz war ebenfalls die Einrichtung 1 Stelle erforderlich.

 

 

Frage 8:

 

Vorlage Seite 7 Fachbereich 55, 6 Stellen befristet bis 2021 (Hilfen zur Erziehung, ambulante Hilfe fachbereichsintern anbieten):

Warum werden die Stellen nur befristet eingerichtet? Ist die Aufgabe nach 2021 nicht mehr erforderlich?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Es handelt sich um eine Konsolidierungsmaßnahme, die zunächst bis 2021 befristet ist. Dann wird ermittelt, inwiefern durch diese Maßnahme tatsächlich Kosten gesenkt werden konnten. Auf dieser Basis kann dann eine neue Diskussion z. B. über die weitere Befristung oder Entfristung geführt werden.

 

 

Frage 9:

 

Vorlage Seite 7 Fachbereich 55, 10 Stellenfortfälle:

Aus der Begründung ist nicht erkennbar, welche Aufgaben und Bereiche betroffen sind.

 

Antwort der Verwaltung:

 

55/Kischu: 1x Kompensation für eine zusätzliche Verwaltungsstelle im Kinderschutz

55/1: 2 x Kompensation für einen geplanten Fortfall einer Psychologenstelle

55/4: 4 x Fortfall aufgrund Bemessung gemäß Landesjugendamt

55/0: 1 x Fortfall einer Stenotypisten-Stelle

55/3: 2 x Stellen waren nie besetzt, fehlerhafte Einrichtung bei SAP-Datenübernahme im Stellenplanverfahren

 

 

 

Frage 10:

 

Vorlage Seite 8 Fachbereich 32, 3 NN-Stellen

r welche Aufgaben werden die bisherigen üpl-Stellen in Planstellen umgewandelt?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Es handelt sich um 3 Stellen für die Sachbearbeitung Ausländer- und Einbürgerungsangelegenheiten, die zunächst überplanmäßig eingerichtet waren.

 

 

Frage 11:

 

Vorlage Seite 9 Amt 69:

In der Vergangenheit sind 5 Stellen im Bereich „illegale Müllablagerungen“ weggefallen (3 im Außendienst, 2 im Innendienst).Diese Aufgabe ist mit Verweis auf das o. g. Interview des Oberbürgermeisters jedoch dringend erforderlich. Warum wurden diese Stellen nicht eingerichtet?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Derzeit läuft eine Abstimmung zwischen 32, 69 und HEB, wer welche Rolle übernehmen wird. Die Federführung liegt bei 69, ein Konzept liegt 11 noch nicht vor.

 

 

Frage 12:

 

Vorlage Seite 9 Fachbereich 61, 9 NN-Stellen:

Tatsächlich handelt es sich lediglich um 4 Stellen, da 5 Stellen bereits schon vorhanden sind. Ob dies richtig ist, kann nur im Zusammenhang mit der Beratung der Prioritätenliste des Fachbereiches im nächsten StEA geklärt werden. Ist es geplant den Stellenplan im StEA zu beraten?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Einrichtung der Stellen bzw. die Umwandlung von überplanmäßigen Stellen in Planstellen erfolgte auf Grund einer Bedarfsberechnung aufgrund vorliegender Daten. Inwiefern sich zusätzliche Bedarfe ergeben könnten, ist aktuell nicht zu beziffern, bei Bedarf erfolgt eine weitere organisatorische Prüfung. Eine Beratung im StEA ist nicht vorgesehen, da es sich bei der Ausgestaltung des Stellenplans um eine Angelegenheit der Organisationshoheit des Oberbürgermeisters handelt und für den StEA keine eigenen Entscheidungsrechte vorgesehen sind.

 

 

 

 

 

 

Frage 13:

 

Vorlage Seite 10 Fachbereich 61, 8 NN-Stellen:

Auch dies kann nur im Zusammenhang mit der Beratung der Prioritätenliste des Fachbereiches im nächsten StEA bewertet werden.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Verwaltung verweist auf die Antwort unter Frage 12.

 

 

Frage 14:

 

Vorlage Seite 10 Fachbereich 65, 4 NN-Stellen:

Sowohl diese 4, als auch die 8 NN-Stellen beim Fachbereich 61 werden alle nur befristet eingerichtet. Angesichts der Arbeitsmarktlage ist das nicht zielführend um qualifizierte und erfahrene Kräfte zu gewinnen. Hier sollten unbefristete Beschäftigungen erfolgen.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Dem Fachbereich Gebäudewirtschaft (65) stehen Fördermittelpakete zur Verfügung, die bis zu einem definierten Termin verbaut sein müssen. Danach ist aus heutiger Sicht kein zusätzlicher Bedarf erkennbar. Insoweit wird hier befristetet eingestellt. Aufgrund altersbedingter Fluktuation in den Planstellen wurden aber auch bereits MitarbeiterInnen unbefristet eingestellt, um hier die stetige  Aufgabenerledigung sicherzustellen.

 

 

Frage 15:

 

Forderung der Einrichtung zusätzlicher Ausbildungsplätze im Verwaltungsbereich und im Sozial- und Erziehungsdienst.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Wie unter der Antwort auf Frage 3 dargestellt, wurde die Anzahl der Ausbildungsplätze ausgeweitet. Im Bereich der ErzieherInnen werden in einer Probephase Ausbildungsplätze für eine praxisintegrierte Ausbildung angeboten. Die Erfahrungen aus diesem Pilotprojekt müssen ausgewertet werden, Ergebnisse werden zum Stellenplan 2020/2021 dargestellt.

 

Möglichkeiten eines dualen Studiengangs in diesem Bereich werden aktuell ausgelotet und dann umgesetzt. Hier sind frühestens 2019 Ergebnisse zu erwarten.

 

Zur Frage der befristeten Arbeitsverträge im KiTa-Bereich sowie der Gesamtsituation 55 wird in der Sitzung der Kommission für Beteiligungen und Personal im März ausführlich berichtet.


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen s. Vorlage 0855/2017 Teil C

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

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