Beschlussvorlage - 0207/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verein „East-West-East Germany e.V.“ wird gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

Der Verein „East-West-East Germany e.V.“, 58119 Hagen beantragt die öffentliche Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII.

 

Nach § 75 Abs. 1 SGB VIII können als Träger der freien Jugendhilfe juristische Personen und Personenvereinigungen der freien Jugendhilfe anerkannt werden:

 

-                      „wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,

-                      gemeinnützige Ziele verfolgen,

-                      aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und

-                      die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.“

 

Aufgabe und Ziel des Vereins  „East-West-East Germany e.V.“ ist das Angebot von Förderung interkultureller Projekte der Jugendarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen von EU-Förderprogrammen (ERASMUS+ u. ä.). Der Verein will vor allem Jugendliche aus Ost- und Westeuropa miteinander vernetzen.

 

Die bereits installierten Förderbereiche für junge Menschen sind u.a. die Durchführung von internationalen Begegnungen gefördert aus dem EU-Programm ERASMUS+, die Entsendung und Aufnahme von Jugendlichen für den Europäischen Freiwilligendienst, die interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit sowie die Bildungsarbeit im Kinderbereich.

 

Eine weitere enge Zusammenarbeit erfolgt mit dem Verein „Hagener Friedens-zeichen“  insbesondere bei der Koordination der Organisation im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes und bei Seminaren und Projekten, die gezielt auf die Bedürfnisse der Teilnehmer_innen zugeschnitten sind.

Ein weiterer Kooperationspartner ist das „Europe Direct“-Büro in Hagen, mit dem Projekte zu dem Themenbereich „Schaffen von Frieden in Europa“ zur Entwicklung von Demokratie und Menschenrechten in den europäischen Staaten realisiert werden sollen. Bei diesen siebentägigen Veranstaltungen ist mit einer Teilnahme von ca. 80 Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 15 bis 25 Jahren zu rechnen.

 

Für den Bereich der Bildungsarbeit für die Zielgruppe der Kinder sind ganzjährig mehrere Wochenendveranstaltungen geplant, die von ehrenamtlichen Mitgliedern des Vereins „East-West-East Germany e.V.“ durchgeführt werden sollen, die bereits mit Projekten der europäischen Bildungsarbeit vertraut sind.

 

Zusammenfassend soll insgesamt eine Fortführung und Ausweitung der bestehenden Angebote im Bereich der Jugendhilfe für Mädchen und Jungen, Jugendliche und Ehrenamtliche mit den nachfolgend genannten Zielen erfolgen: ganzheitliche und individuelle Lernprozesse anregen, die sich positiv auf das Verhalten der Teilnehmenden und auf deren Umwelt und den Alltag auswirken.

Daran orientiert können interkulturelle Projekte, Vorträge und Bildungs- und Diskussionsveranstaltungen zur Förderung der genannten Zielgruppen individuell konzipiert und angeboten werden.

 

Der Verein „East-West-East Germany e.V.“, 58119 Hagen erfüllt, wie aus beiliegender Satzung ersichtlich wird, die Voraussetzungen für die öffentliche Anerkennung.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

 

Margarita Kaufmann, Beigeordnete

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.03.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen