Beschlussvorlage - 0696/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den geänderten Gesellschaftsvertrag der HVG GmbH in der dieser DS 0696/2017 als Anlage 3 beigefügten Fassung. Dieser Beschluss umfasst auch die im Zuge des kommunalrechtlich erforderlichen Anzeigeverfahrens sowie die sich vor oder während der notariellen Beurkundung möglicherweise noch ergebenen Anpassungen im Vertrag, sofern diese nicht wesentlich sind.

 

  1. Vorbehaltlich einer entsprechenden Zustimmung durch die Kommunalaufsicht wird der Oberbürgermeister zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses rechtlich notwendig oder sachgerecht sind.

 

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Sachverhalt

Begründung

Insbesondere in der Kommission für Beteiligungen und Personal, aber auch im Rat der Stadt Hagen wird seit 2015 auf einen Antrag der SPD (vgl. DS 0890/2015 und DS 0908/2015) hin erörtert, ob und ggf. inwieweit Rechte des Rates durch den Übergang von Anteilen an städtischen Beteiligungen von der Stadt in den HVG-Konzern geschmälert sind.

 

In der Sitzung der Kommission für Beteiligungen und Personal am 30.08.2016 hat die SPD der Verwaltung einen konkreten Textvorschlag für eine Anpassung der HVG-Satzung zur Wahrung der ursprünglichen Rechte des Rates übergeben (sh. Anlage 1). Gemeinsam mit der HVG hat die Verwaltung diesen SPD-Vorschlag mit den Ergebnissen geprüft, dass

 

a)     die Rechte des Rates - entgegen der seitens der Verwaltung in der DS 0908/2015 geäußerten Ansicht - ohne eine Anpassung im Gesellschaftsvertrag der HVG durch die Übertragung von Anteilen an städtischen Beteiligungen auf die HVG in einigen Punkten nicht hinreichend konkret gesichert werden,

 

b)     die Vorschläge der SPD im Kern sachgerecht sind, um die Rechtsposition und die Einflussmöglichkeit des Rates zu sichern,

 

c)     zur Vermeidung von auch seitens der SPD ungewollten Auswirkungen allerdings noch Anpassungen bzw. Konkretisierungen zu den Änderungsvorschlägen erforderlich sind.

 

In der beigefügten Synopse des HVG-Gesellschaftsvertrages (Anlage 2) sind sowohl der Wortlaut des Vorschlages als auch gemeinsame alternative Positionen von Verwaltung und HVG erkennbar. Zur Vermeidung von Missverständnissen haben HVG und Verwaltung die vom Vorschlag abweichenden Formulierungen mit der Antragstellerin mit dem Ergebnis besprochen, dass die SPD die seitens der HVG und der Verwaltung vorgeschlagenen Alternativtexte mit trägt. Der sich hieraus ergebende Gesellschaftsvertragstext ist der Anlage 3 zu entnehmen.

 

Es ist vorgesehen, nach einer Befassung in der Kommission für Beteiligungen und Personal zunächst den Aufsichtsrat der HVG in seiner Sitzung am 04.12.2017 über die beabsichtigte Änderung des Gesellschaftsvertrages beraten zu lassen. Aus diesem Grund sind die Befassungen in HFA und Rat erst Anfang 2018 geplant.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.02.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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22.02.2018 - Rat der Stadt Hagen