Beschlussvorlage - 0173/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der öffentlichen Ausschreibung von technischen und juristischen Consulting-leistungen zur Durchführung eines Vergabeverfahrens zum geförderten Breitband-ausbau in Hagen sowie der entsprechenden Begleitung des Förder- und Abrechnungsverfahrens wird, vorbehaltlich des Landesförderbescheides zur Kofinanzierung des Breitbandausbaus, zugestimmt.

 

Die kalkulierten Beraterkosten in Höhe von 200.000,00 EUR werden im Haushalt 2018 bis 2020 eingeplant.

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Siehe beigefügte Anlage des Breitbandkoordinators der Stadt Hagen

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000284

Bezeichnung:

Breitbandausbau

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2018

2019

2020

Einzahlung (-)

681000

-10.750.000 €

-375.000

-5.375.000

-5.000.000

Einzahlung (-)

681100

-10.750.000 €

-375.000 €

-5.375.000 €

-5.000.000 €

Auszahlung (+)

785200

21.700.000 €

800.000

10.850.000

10.050.000

Eigenanteil

 

200.000 €

50.000

100.000

50.000

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert. Der Eigenanteil wird in der Planung 2018 bis 2020 noch berücksichtigt.

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Bei dem Betrag von 21,5 Mio. EUR handelt es sich um einen Investitionskostenzuschuss an Dritte. Die 200.000 EUR externe Beraterkosten dienen zur Durchführung der Maßnahme und werden entsprechend behandelt. Es wird kein eigenes Vermögen generiert.

In der Bilanz ist auf der Aktivseite ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, der über die Zweckbindungsdauer der Maßnahme aufgelöst wird. Die Zweckbindung beträgt lt. Bescheid 7 Jahre, sodass der Investitionszuschuss mit jährlich 21,5 Mio EUR + 0,2 Mio EUR / 7 Jahre = 3.100.000 EUR aufgelöst wird.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da für diese Maßnahme in Höhe, in der die Stadt Hagen einen Investitionskostenzuschuss an Dritte leistet, auch Landes- und Bundeszuschüsse an die Stadt fließen, wird auf der Passivseite der Bilanz ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 21,5 Mio. EUR gebildet, der ebenfalls über 7 Jahre, also in Höhe von 21,5 Mio. EUR / 7 Jahre = 3.071.429 EUR aufgelöst wird.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

3.000,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

Auflösung aktiv. Rechnungsabgrenzungsposten

3.100.000,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

3.103.000,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Auflösung pass. Rechnungsabgrenzungsposten

-3.071.429,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

31.571,00 €

 

 

 

gez.

 

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.02.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen