Beschlussvorlage - 0173/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentliche Ausschreibung von technischen und juristischen Consultingleistungen zur Durchführung eines Vergabe- und Förderverfahrens zum Breitbandausbau in Hagen im Rahmen der Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) und der Richtlinie des Landes NRW zur entsprechenden Kofinanzierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Jutta Beuth
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 25 Fachbereich Zentrale Dienste; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.02.2018
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Beschlussvorschlag
Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der öffentlichen Ausschreibung von technischen und juristischen Consulting-leistungen zur Durchführung eines Vergabeverfahrens zum geförderten Breitband-ausbau in Hagen sowie der entsprechenden Begleitung des Förder- und Abrechnungsverfahrens wird, vorbehaltlich des Landesförderbescheides zur Kofinanzierung des Breitbandausbaus, zugestimmt.
Die kalkulierten Beraterkosten in Höhe von 200.000,00 EUR werden im Haushalt 2018 bis 2020 eingeplant.
Sachverhalt
Begründung
Siehe beigefügte Anlage des Breitbandkoordinators der Stadt Hagen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
| sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
X | investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
Finanzstelle: | 5000284 | Bezeichnung: | Breitbandausbau |
| Finanzpos. | Gesamt | 2018 | 2019 | 2020 |
Einzahlung (-) | 681000 | -10.750.000 € | -375.000 € | -5.375.000 € | -5.000.000 € |
Einzahlung (-) | 681100 | -10.750.000 € | -375.000 € | -5.375.000 € | -5.000.000 € |
Auszahlung (+) | 785200 | 21.700.000 € | 800.000 € | 10.850.000 € | 10.050.000 € |
Eigenanteil |
| 200.000 € | 50.000 € | 100.000 € | 50.000 € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert. Der Eigenanteil wird in der Planung 2018 bis 2020 noch berücksichtigt. |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Bei dem Betrag von 21,5 Mio. EUR handelt es sich um einen Investitionskostenzuschuss an Dritte. Die 200.000 EUR externe Beraterkosten dienen zur Durchführung der Maßnahme und werden entsprechend behandelt. Es wird kein eigenes Vermögen generiert. In der Bilanz ist auf der Aktivseite ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, der über die Zweckbindungsdauer der Maßnahme aufgelöst wird. Die Zweckbindung beträgt lt. Bescheid 7 Jahre, sodass der Investitionszuschuss mit jährlich 21,5 Mio EUR + 0,2 Mio EUR / 7 Jahre = 3.100.000 EUR aufgelöst wird. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Da für diese Maßnahme in Höhe, in der die Stadt Hagen einen Investitionskostenzuschuss an Dritte leistet, auch Landes- und Bundeszuschüsse an die Stadt fließen, wird auf der Passivseite der Bilanz ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 21,5 Mio. EUR gebildet, der ebenfalls über 7 Jahre, also in Höhe von 21,5 Mio. EUR / 7 Jahre = 3.071.429 EUR aufgelöst wird. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%) | 3.000,00 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | 0,00 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) Auflösung aktiv. Rechnungsabgrenzungsposten | 3.100.000,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | 3.103.000,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr Auflösung pass. Rechnungsabgrenzungsposten | -3.071.429,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 31.571,00 € |
gez. |
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Erik O. Schulz Oberbürgermeister |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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995,8 kB
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