Beschlussvorlage - 0135/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 81 Abs. 2 sowie § 22 Abs. 4 des Schulgesetzes NRW (SchulG) vom 15.02.2005 in der Fassung vom 15.12.2016 in Verbindung mit der Anlage A (2. Abschnitt) der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK) vom 26.05.1999 in der Fassung vom 10.07.2016 wird der dreijährige Bildungsgang der Berufsschule „Kaufmann / Kauffrau im E-Commerce“ (Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung) in Teilzeitform zum Schuljahr 2018/2019 am Berufskolleg Kaufmannsschule I einzügig errichtet.

 

Die Vorlage wird zum 01.08.2018 umgesetzt.

 

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Das Berufskolleg Kaufmannsschule I umfaßt als Bildungseinrichtung die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule und der Fachschule für Wirtschaft.

 

Die fünf Hagener Berufskollegs sind im Rahmen ihres Bildungsauftrages ständig darum bemüht, neue Bildungsgänge bedarfsorientiert in Hagen zu errichten und dauerhaft zu etablieren.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Schulleitung der Kaufmannsschule I dem Schulträger die Errichtung des neuen Bildungsganges „Kaufmann / Kauffrau im E-Commerce“ vorgeschlagen. Die Schulkonferenz hat der Errichtung des Bildungsganges am 20.12.2017 zugestimmt. Sofern sich der entsprechende Bedarf ergibt, soll dieser Bildungsgang in Teilzeitform zusätzlich zu den bisher bereits angebotenen Bildungsgängen im kaufmännischen Bereich hinzukommen.

 

Nähere Informationen zu dem Bildungsgang können dem von der Kaufmannsschule I vorgelegten Konzept entnommen werden, welches als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Nach § 80 des Schulgesetzes NRW (SchulG) hat bei der beabsichtigten Errichtung neuer Bildungsgänge an Berufskollegs eine regionale Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern zu erfolgen. Dazu wurden der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Märkische Kreis, der Kreis Unna sowie die Stadt Dortmund einbezogen.

 

Kosten:

Der Bildungsgang kommt als neue Alternative zu dem bereits bestehenden Angebot an Bildungsgängen im kaufmännischen Bereich hinzu. Die erforderliche Schulausstattung ist damit an der Kaufmannsschule I grundsätzlich vorhanden. Weiterhin wird in diesem Bildungsgang von einer den anderen kaufmännischen Bildungsgängen vergleichbaren Schülerschaft auszugehen sein, so daß die Lehrmittelkosten lediglich im bisherigen Umfang zu erwarten sind. Da es sich um einen Bildungsgang der Berufsschule handelt, entstehen keine Schülerfahrtkosten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

13.02.2018 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.02.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen