Beschlussvorlage - 0189/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Naturkindergarten in der Schülinghauser Straße als Dependance des “Römers Hof“ zu.

2. Die Maßnahme wird zum 01.04.2019 umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

Der Naturkindergarten in der Schülinghauser Straße wird eine Dependance der Johanniter Kindertageseinrichtung “Römers Hof“ sein. Der Ausbaugedanke entstand vor dem Hintergrund nicht gedeckter Bedarfe im Einzugsbereich der Johanniter- Kindertageseinrichtung “Römers Hof“ im letzten wie im laufenden Kindergartenjahr. Die Elternschaft des “Römers Hof“ äußerte darüber hinaus den Wunsch nach einem naturnahen Angebot. Die Johanniter, die auch Träger des Waldkindergartens “Im Deerth“ sind, griffen diesen Wunsch der Eltern auf. In der Folge wurden mehrere  Standorte geprüft worden, die jedoch insbesondere aufgrund ihrer geografischen Lage nicht in Frage kamen.

 

Bei dem Gebäude in der Schülinghauser Straße handelt es sich um das ehemalige Naturfreundehaus. Nachdem die Naturfreunde Haspe e.V. als Pächter der Immobilie zurückgetreten sind, hat der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) die Immobilie von der Stadt Hagen erworben. Der WBH, der Eigentümer der angrenzenden Waldflächen ist, verfolgte seitdem das Ziel, für das gut erhaltene Gebäude einer Folgenutzung zu finden.

Das Gebäude bietet eine Nutzfläche von 178 m², wodurch insgesamt 30 Plätze aufgeteilt in zwei Gruppen jeweils des Gruppentyps 1 und 3 ihren Platz finden. Im Gruppentyp 1 werden fünf Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stehen. Das Gebäude wird barrierefrei zugänglich sein.

Die Investitionskosten für den Umbau werden von der HEG finanziert, die auch den Mietvertrag mit den Johannitern als Träger der Dependance abschließen wird.

 

Der Naturkindergarten dient der weiteren Bedarfsdeckung im Stadtbezirk Haspe und soll zum 01. April 2019 den Betrieb aufnehmen.

Die drei weiteren Kindertageseinrichtungen im Sozialraum “Spielbrink/ Geweke/ Tücking“ sind aktuell alle belegt und verfügen auch für das nächste Kindergartenjahr über keine freien Kapazitäten mehr.

 

Die Stadt Hagen ist nach dem Kinderbildungsgesetz zur Zahlung von kommunalen Zuschüssen zu den Miet- und Betriebskosten verpflichtet, wobei sich die aufgeführten Zuschüsse zu den Betriebskosten noch um die derzeit nicht zu beziffernden Elternbeiträge reduzieren werden.

Die im Gesetz festgelegten Zuschüsse sind im laufenden Haushalt bereits eingeplant. 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

sind nicht betroffen

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Der Naturkindergarten wird barrierefrei zugänglich sein und inklusiv betreuen können.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tagesbetreuung für Kinder

Produkt:

1.36.50

Bezeichnung:

Kindertageseinrichtungen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

414200

0

     62.722,88 €

     84.709,58 €

     85.980,23 €

Aufwand (+)

531800

0

   158.549,50 €

   214.127,00 €

   217.338,90 €

Eigenanteil

 

0

     95.826,62 €

   129.417,42 €

   131.358,67 €

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

 

gez.

gez.

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

01.03.2018 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.03.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen