Beschlussvorlage - 0183/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Trägerwechsel zu.

2. Der Trägerwechsel wird zum 01.08.2018 umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

Die Kindertageseinrichtungen Schillerstraße 27 und Krambergstraße 25 sind beide in Trägerschaft der Evangelischen Melanchthon- Kirchengemeinde Hagen. Bei der Kindertageseinrichtung in der Schillerstraße handelt es sich um eine dreigruppige Einrichtung mit bis zu 65 Plätzen; die Kindertageseinrichtung in der Krambergstraße verfügt derzeit über zwei Gruppen mit 48 Betreuungsplätzen

Das Presbyterium der Melanchthon - Kirchengemeinde hat am 15.01.2018 beschlossen, die Trägerschaft über beide Kindertageseinrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 an die Kindergartengemeinschaft im evangelischen Kirchenkreis Hagen abzugeben. Dabei verbleiben die Liegenschaften gemäß des Übergabevertrages weiter im Eigentum der Gemeinde. „Zum Zwecke der Weiterführung der Tageseinrichtungen überlässt die Evangelische Melanchthon-Kirchengemeinde Hagen dem Ev. Kirchenkreis Hagen unentgeltlich die Gebäude bzw. Gebäudeteile und die Einrichtungen als wirtschaftlichem Eigentümer für die Zeit der Nutzung als Tageseinrichtung. Die Eigentumsverhältnisse bleiben unberührt.“

Hinsichtlich der Mitarbeitenden in den beiden Kindertageseinrichtungen wurde ein Personalüberleitungsvertrag im Wege eines Betriebsübergangs gemäß § 613 a BGB geschlossen.

Eine Prüfung hat ergeben, dass für die Einrichtung in der Krambergstraße keine Bindungsfrist aufgrund investiver Landesförderung vorliegt. Die Einrichtung in der Schillerstraße wurde 2012 für die U3-Betreuung mit Landesmitteln um einen Anbau vergrößert. Hier liegt eine Bindungsfrist bis 2032 vor. Daher muss zunächst das Landesjugendamt dem Trägerwechsel zustimmen. Ein diesbezüglicher Antrag wurde am 19.01.2018 gestellt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage lag noch keine Antwort vor. Da es sich jedoch lediglich um einen Trägerwechsel handelt, der für das Land keine geänderten finanziellen Auswirkungen darstellt, ist von einer Zustimmung auszugehen. Bezüglich der Einrichtung in der Krambergstraße liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung ob dem Trägerwechsel zugestimmt wird allein beim örtlichen Träger. Die erforderlichen Veränderungen im KiBiz.web. sind mit Ablauf der Meldefrist bis zum 15.03.2018 einzupflegen.

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

sind nicht betroffen

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Beide Kindertageseinrichtungen arbeiten inklusiv.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

 

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Beschlüsse

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07.03.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen