Berichtsvorlage - 1172/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität beauftragt die Verwaltung, mit der Hagener Straßenbahn in Kontakt zu treten mit der Zielsetzung, auf dem Förderprogramm fußend, die Elektrifizierung des Fahrzeugparks anzugehen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Bundesregierung und die beteiligten Bundesländer und Kommunen haben sich am 28. November 2017 auf Eckpunkte eines "Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020" zur Verbesserung der Luftqualität in Städten verständigt.

Für die einzelnen Maßnahmen des neuen Sofortprogramms wird so weit wie möglich auf bestehende Förderprogramme zurückgegriffen. Sie erhalten im Rahmen des neuen Sofortprogramms ein größeres Finanzvolumen und werden aufgestockt. Wo erforderlich, legt der Bund neue Förderprogramme auf.

Im Wochenrhythmus, teilweise sogar täglich, erreichen seitdem über die kommunalen Spitzenverbände die Kommunen Ergänzungen, Erläuterungen oder auch Richtigstellungen der Förderprogramme. Einen aktuellen Überblick zu behalten, stellt sich für die Kommunen als immer problematischer dar, was der Bund zwischenzeitlich auch erkannt hat. Es werden Lotsenstellen eingerichtet – Mitarbeiter aus den Fachbereichen 69 und 61 werden am 16.1.2018 eine entsprechende Veranstaltung in Bonn besuchen, um dort zahlreiche Fragen um die Förderprogramme zu klären.

 

Begründung

 

Der Busverkehr spielt in Bezug auf die Schadstoffreduzierung in den Städten eine wichtige Rolle. Anlage 1 zeigt den aktuellen Umrüstungsstand der Busflotte der Hagener Verkehrsbetriebe, Stand 31.12.2017.

Danach erfüllen 86 der insgesamt 138 Busse nicht die EURO 6-Norm, Elektrobusse sind keine vorhanden.

Das Sofortprogramm umfasst auf den ÖPNV bezogen folgende  Maßnahmen, durch die sowohl vorhandene Busse auf EURO 6 umgerüstet werden können als auch die Beschaffung von Elektrobussen ermöglicht wird:

-  Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen

Kurzbeschreibung:

Das Programm fördert die Nachrüstung von Dieselbussen im öffentlichen Personennahverkehr mit Systemen zur Abgasnachbehandlung. So sollen Stickoxide vermindert werden. In Frage kommen zum Beispiel SCR-Katalysatoren. Dass die Fahrzeuge wirksam und nach Vorschrift nachgerüstet sind, muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes nachweisen.

Ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn ist erst nach Vorliegen der notwendigen technischen Spezifikationen und Genehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt voraussichtlich ab Januar 2018 möglich.

Ein Förderprogramm des BMVI ist in Vorbereitung.

- Förderung von Elektrobussen (BMUB)

Das Bundesumweltministerium wird die Einführung von Elektrobussen im ÖPNV fördern. Die Notifizierung der Förderrichtlinie, die eine Förderquote von 80 Prozent der Investitionsmehrkosten vorsieht, ist bereits erfolgt; eine Genehmigung durch die Europäische Kommission ist in Kürze zu erwarten.

- Förderrichtlinie Elektromobilität (BMVI)

Mit diesem im Dezember 2017 gestarteten Förderprogramm unterstützt  das Bundesverkehrsministerium den Einsatz  von Plug-in-Hybriden über Batterieantriebe bis hin zur Brennstoffzelle u.a. im Personen- und Güterverkehr auf der Straße (z. B. für Pkw, Elektrobusse, Nutz- und Lieferfahrzeuge)

Antragsberechtigt sind nach bisherigem Stand von einer Grenzwertüberschreitung betroffene Kommunen und kommunale Unternehmen, sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft mindestens einer antragsberechtigten Kommune stehen, sofern das Einvernehmen dieser fördermittelberechtigten Kommune vorliegt.

HVG, SIHK, Kreishandwerkerschaft, Taxi-Innung und –unternehmen sowie WBH, HEB, HAGENagentur, Mark-E AG, 25  und die Verkehrsabteilung des Fachbereichs Stadtentwicklung wurden bereits über die geplanten Fördermöglichkeiten informiert und sind aufgerufen, sich im Rahmen des Luftreinhalteplanes an den Förderprogrammen zu beteiligen. Seitens der Stadt würden entsprechende Anträge auch unterstützt.

Der WBH ist bereits in der Elektrifizierung seines Fahrzeug- und Maschinenparks, wie im UWA berichtet, innovativ gut aufgestellt.

Förderaufruf - Projektskizzen für „Elektro-Mobil“ (Erneuerbar Mobil) (BMWi)

Die Förderung bezieht sich auf den schnellen Aufbau von Ladeinfrastruktur und Low-Cost-Ladeinfrastruktur und den Abbau bestehender Nutzungshemmnisse. Der Fokus sind Fahrzeugnutzer, die über keinen Ladepunkt am eigenen Parkplatz verfügen, sowie Lademöglichkeiten für betriebliche Anwendungen. Projekte, die sich mit mindestens einem der nachfolgenden Themen beschäftigen, werden gefördert:

-Demonstrationsräume (Real-Labore) zur Erprobung und zum Abbau von
          Netzausbauhemmnissen
-Low-Cost-Ladeinfrastruktur
-Ladeinfrastrukturlösungen mit intelligentem Management in nicht öffentlich
          zugänglichen Räumen (Betriebshöfe, Arbeitgeberparkplätze, etc.)
-Errichtung von intelligenten Ladesystemen für das private Parken und Laden
          (Parkhaus in Mehrfamilienhäusern, öffentlich zugängliche Parkhäuser)

Kommunen können bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert bekommen. Die kommunalen Projekte zur Ladeinfrastruktur sind allerdings in ein Forschungsprojekt einzubinden. Die Forschungsarbeiten werden dabei weder von der Kommune noch von den Betreibern der Ladeinfrastruktur erbracht, sondern von einer Forschungseinrichtung, die in das Verbundvorhaben integriert werden muss.

Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren (Wettbewerb). Projektskizzen können bis zum 31. März 2018 eingereicht werden. Die Träger der ausgewählten Projekte werden anschließend aufgefordert, förmliche Förderanträge einzureichen.

Besonderheiten des Aufrufs: Entsprechend dem Ziel des übergreifenden Sofortprogramms „Saubere Luft“ ist die Förderung auf Vorhaben beschränkt, die eine kurzfristige Wirksamkeit plausibel machen können. Dazu müssen schon konkrete Maßnahmen projektiert und mit Zeit- und Finanzierungsplänen hinterlegt sein.

Förderberatung

Zur Unterstützung bei der Einordnung kommunaler Vorhaben in Förderprogramme des Bundes wurde die "Lotsenstelle Fonds Nachhaltige Mobilität" beim Bundesministerium für Verkehr und  digitale Infrastruktur eingerichtet.

Die Verwaltung (Fb. 61 und 69) nimmt an der Informationsveranstaltung des BMVi teil und wird über die Einzelheiten der Fördermöglichkeiten berichten.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

(Thomas Huyeng

Beigeordneter)

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.01.2018 - Umweltausschuss - vertagt

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21.02.2018 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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13.03.2018 - Umweltausschuss