Beschlussvorlage - 1044/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstück Römershof (für den Bau einer Kindertageseinrichtung vorgesehene Fläche)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.12.2005
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Sachverhalt
Aufgrund der aktuellen
Betreuungssituation für die 3 bis 6 Jährigen und dem gesetzlich verpflichtenden
Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren, kann auf die im
Bebauungsplan Roderberg ausgewiesene Fläche nicht verzichtet werden. Bei zur
Verfügungstellung eines anderen geeigneten Grundstücks könnte jedoch eventuell
ein Tausch vollzogen werden.
Durch den Bebauungsplan
Roderberg, der am 5.07.1997 in Kraft getreten ist, wurde eine ca. 2000 qm große
Fläche für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte) ausgewiesen. Dies geschah, um
den Bedarf in diesem Bereich nach Betreuungsplätzen für Kinder von 3 bis 6
Jahren (Rechtsanspruch) zu decken. Zur Zeit ist dieser Bedarf aufgrund der
demographischen Entwicklung nicht mehr vorhanden bzw. wird in vorhandenen
Kindertageseinrichtungen abgedeckt. Die Kommunen wurden jetzt jedoch durch das
Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) verpflichtet bis zum Jahr 2010 stufenweise
für Kinder unter 3 Jahren Betreuungsplätze in einem Umfang von 20 %
einzurichten. Für den Stadtteil Haspe ergibt sich zur Zeit folgendes Bild:
Die demographisiche
Entwicklung im Stadtteil Haspe zeigt für das laufende Kindergartenjahr in der
Altersgruppe der 3 bis 6 Jährigen noch einen Anstieg um 36 Kinder. Aus diesem
Grund übernimmt die Stadt Hagen für das laufende, wie für das Kindergartenjahr
2006/2007 den Trägeranteil für von Seiten der Träger zur Schließung vorgesehene
Betreuungs-gruppen. Darunter auch die gesamte Einrichtung in der Voerder
Straße. Aufgrund des Anstiegs der Kinderzahlen im Kindergartenjahr 2005/2006
beläuft sich der demographische Rückgang im folgenden Kindergartenjahr nur auf
minus 13 Plätze. Zeitgleich wird in der Salzburger Straße vom Träger eine ganze
Kindergartengruppe abgebaut. Die über Bedarf abgebauten Plätze werden durch
zusätzliche Aufnahmen (§ 9 GTK) von den anderen Kindertageseinrichtungen im
Stadtteil aufgefangen. Im Kindergartenjahr 2007/2008 werden in der Altersgruppe
3 bis 6 Jahre im Stadtteil Haspe nochmal 20 Kinder weniger zu betreuen sein. Im
gleichen Jahr plant der Träger die Einrichtung Voerder Straße, in der zur Zeit
50 Kinder betreut werden, endgültig zu schließen. Sollte es bei diesen Plänen
bleiben, entsteht vorübergehend ein Fehlbedarf von ca. 30 Plätzen. Nach
heutigem Stand wird es jedoch im folgenden Kindergartenjahr 2008/2009 in Haspe
in der Altersgruppe der 3 bis 6 Jährigen 70 Kinder weniger geben.
Zur Einrichtung von
Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren, sieht die Planung bisher die
Umwandlung von zwei großen altersgemischten Gruppen (Martinstraße, Bebelstraße)
in kleine altersgemischten Gruppen für das Kindergartenjahr 2006/2007 vor. An
beiden Standorten können die Grundschulkinder zukünftig in den offenen
Ganztagsschulen betreut werden. Darüber hinaus gibt es nur noch im Bezirk
Geweke in der Einrichtung Waldecker Straße eine große altersgemischte Gruppe,
die umgewandelt werden könnte, wenn die Grundschule möglicherweise 2007 Ganztagsschule wird. 20 % Betreuungsplätze
für unter 3 jährige Kinder bedeuten für Haspe insgesamt 150 Plätze. Zur Zeit
gibt es 21 Betreuungsplätze. Bei Umwandlung der drei genannten Gruppen wären es
zum Kindergartenjahr 2007/2008 maximal 48 Plätze. Weitere Kapazitäten stehen in
Haspe nicht zur Verfügung.
Eine aktuelle Auswertung
für den Einzugsbereich Roderberg hat ergeben, dass hier derzeit 62 Kinder unter
3 Jahren und 61 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren leben.
Insgesamt zeigt die
Betreuungssituation, dass der Bau einer weiteren Kindertagesein-richtung im
Stadtteil Haspe perspektivisch in Betracht gezogen werden sollte.
Aus den genannten Gründen kann auf das Grundstück Römershof nicht verzichtet werden. Bei zur Verfügungstellung eines anderen geeigneten Grundstücks könnte jedoch eventuell ein Tausch vollzogen werden.
