Beschlussvorlage - 1044/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das im Bebauungsplan ausgewiesene Grundstück Römershof (oder im Austausch ein anderes geeignetes Grundstück) wird für den Bau einer Kindertageseinrichtung weiterhin zur Verfügung gestellt.

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Sachverhalt

Aufgrund der aktuellen Betreuungssituation für die 3 bis 6 Jährigen und dem gesetzlich verpflichtenden Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren, kann auf die im Bebauungsplan Roderberg ausgewiesene Fläche nicht verzichtet werden. Bei zur Verfügungstellung eines anderen geeigneten Grundstücks könnte jedoch eventuell ein Tausch vollzogen werden.


 
Durch den Bebauungsplan Roderberg, der am 5.07.1997 in Kraft getreten ist, wurde eine ca. 2000 qm große Fläche für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte) ausgewiesen. Dies geschah, um den Bedarf in diesem Bereich nach Betreuungsplätzen für Kinder von 3 bis 6 Jahren (Rechtsanspruch) zu decken. Zur Zeit ist dieser Bedarf aufgrund der demographischen Entwicklung nicht mehr vorhanden bzw. wird in vorhandenen Kindertageseinrichtungen abgedeckt. Die Kommunen wurden jetzt jedoch durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) verpflichtet bis zum Jahr 2010 stufenweise für Kinder unter 3 Jahren Betreuungsplätze in einem Umfang von 20 % einzurichten. Für den Stadtteil Haspe ergibt sich zur Zeit folgendes Bild:

Die demographisiche Entwicklung im Stadtteil Haspe zeigt für das laufende Kindergartenjahr in der Altersgruppe der 3 bis 6 Jährigen noch einen Anstieg um 36 Kinder. Aus diesem Grund übernimmt die Stadt Hagen für das laufende, wie für das Kindergartenjahr 2006/2007 den Trägeranteil für von Seiten der Träger zur Schließung vorgesehene Betreuungs-gruppen. Darunter auch die gesamte Einrichtung in der Voerder Straße. Aufgrund des Anstiegs der Kinderzahlen im Kindergartenjahr 2005/2006 beläuft sich der demographische Rückgang im folgenden Kindergartenjahr nur auf minus 13 Plätze. Zeitgleich wird in der Salzburger Straße vom Träger eine ganze Kindergartengruppe abgebaut. Die über Bedarf abgebauten Plätze werden durch zusätzliche Aufnahmen (§ 9 GTK) von den anderen Kindertageseinrichtungen im Stadtteil aufgefangen. Im Kindergartenjahr 2007/2008 werden in der Altersgruppe 3 bis 6 Jahre im Stadtteil Haspe nochmal 20 Kinder weniger zu betreuen sein. Im gleichen Jahr plant der Träger die Einrichtung Voerder Straße, in der zur Zeit 50 Kinder betreut werden, endgültig zu schließen. Sollte es bei diesen Plänen bleiben, entsteht vorübergehend ein Fehlbedarf von ca. 30 Plätzen. Nach heutigem Stand wird es jedoch im folgenden Kindergartenjahr 2008/2009 in Haspe in der Altersgruppe der 3 bis 6 Jährigen 70 Kinder weniger geben.

Zur Einrichtung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren, sieht die Planung bisher die Umwandlung von zwei großen altersgemischten Gruppen (Martinstraße, Bebelstraße) in kleine altersgemischten Gruppen für das Kindergartenjahr 2006/2007 vor. An beiden Standorten können die Grundschulkinder zukünftig in den offenen Ganztagsschulen betreut werden. Darüber hinaus gibt es nur noch im Bezirk Geweke in der Einrichtung Waldecker Straße eine große altersgemischte Gruppe, die umgewandelt werden könnte, wenn die Grundschule möglicherweise 2007  Ganztagsschule wird. 20 % Betreuungsplätze für unter 3 jährige Kinder bedeuten für Haspe insgesamt 150 Plätze. Zur Zeit gibt es 21 Betreuungsplätze. Bei Umwandlung der drei genannten Gruppen wären es zum Kindergartenjahr 2007/2008 maximal 48 Plätze. Weitere Kapazitäten stehen in Haspe nicht zur Verfügung.

Eine aktuelle Auswertung für den Einzugsbereich Roderberg hat ergeben, dass hier derzeit 62 Kinder unter 3 Jahren und 61 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren leben.

Insgesamt zeigt die Betreuungssituation, dass der Bau einer weiteren Kindertagesein-richtung im Stadtteil Haspe perspektivisch in Betracht gezogen werden sollte.

Aus den genannten Gründen kann auf das Grundstück Römershof nicht verzichtet werden. Bei zur Verfügungstellung eines anderen geeigneten Grundstücks könnte jedoch eventuell ein Tausch vollzogen werden.

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Auswirkungen

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

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Beschlüsse

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14.12.2005 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen