Vorschlag zur Tagesordnung - 0151/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Vorschlag zur Tagesordnung gem. § 6 Abs. 1 der GeschO von der SPD - Fraktion Hier: Beratung Arbeitsprogramm (Prioritätenliste) Fachbereich 61
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Susanne Boes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.02.2018
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20.03.2018
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19.11.2018
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Beschlussvorschlag
Im Vorfeld der Haushaltsberatung beantragt die SPD-Fraktion die Beratung des Arbeitsprogramms (Prioritätenliste) des Fachbereiches 61 für den Zeitraum des
vorgelegten Haushaltes mit einem Abgleich des Teilstellenplans und den eingestellten Kosten im Haushaltsplan (Personal und Sachkosten). Dies ist zwingend erforderlich
um beurteilen zu können, ob Personal und Sachkosten im Haushalt für die
Abarbeitung des Arbeitsprogramms im vorgesehenen Zeitraum ausreichend bereitgestellt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
In Hinblick auf die Entwicklung von Gewerbe- und Wohnbauflächen sind in den
letzten Jahren keine weiteren Flächen ausgewiesen worden. Nachfragestarke, restriktionsfreie Gewerbeflächen, die größer als 3 ha sind, aber auch vermarktungsfähige Baugrundstücke für junge Familie stehen nicht mehr zur
Verfügung. Hier muss die Frage beantwortet werden, welche Anstrengungen die Verwaltung erkennbar unternimmt, um diese Defizite abzustellen. Untätigkeit in
diesem Bereich gefährdet die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt. Von daher sieht die
SPD-Fraktion hier einen dringenden Handlungsbedarf.
Zudem ist erkennbar, dass durch zahlreiche Veränderungssperren in verschiedenen Bauleitplänen auch hier Entwicklungen stagnieren, weil an Bauleitplänen aufgrund fehlenden Personals und Sachmittel nicht kontinuierlich gearbeitet wird. Dies führt neben einer nachhaltigen Verärgerung der Bevölkerung immer häufiger auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Grundstückseigentümern, die sich gegen derartige Praktiken gegenüber der Stadt zur Wehr setzen.
Stadtentwicklung darf aber nicht durch Gerichte betrieben werden, sondern muss
im Rahmen eines geordneten Bauleitplanverfahrens erfolgen. Daher mahnen wir
auch hier eine ausreichende Ausstattung mit Personal und Sachkosten an.
Auch Projekte, die wesentlich für die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt und Grundlage
für das Einwerben von Fördermitteln sind, müssen verstärkt betrieben werden. Wir stellen fest, dass andere Städte wie z.B. Dortmund und Wuppertal aber auch Regionen wie z.B. Südwestfalen hier in der Vergangenheit bereits Grundlagen schaffen konnten, die es ihnen heute ermöglichen, Fördermittel für die Stadtentwicklung einzuwerben. Hagen hat hier aktuell den Anschluss bereits verloren. Der angestoßene Prozess um ein integriertes Stadtentwicklungskonzept in Verbindung mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, der in anderen Kommunen bereits abgeschlossen ist, muss daher in Hagen nunmehr konsequent betrieben und durch ausreichendes Personal
und Sachmittel unterstützt werden.
Anlage: Antrag der SPD - Fraktion
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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410,4 kB
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