Beschlussvorlage - 0026/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die vorhandene Seilbeleuchtung am Bodelschwinghplatz ist im Rahmen der Neugestaltung zu entfernen und durch Mastleuchten und Lichtstelen zu ersetzen..

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die vorhandene Seilbeleuchtung über dem Bodelschwinghplatz mit insgesamt vier Leuchtkörpern ist komplett zu entfernen und durch Mastleuchten zu ersetzen. Am Brunnen sind anstelle der bislang in der Planung vorgesehenen Bodeneinbaustrahlern Lichtstelen zu verwenden.

 

Begründung

Im Vergleich zur bisherigen Planung wird durch das neue Konzept eine deutlich hellere und gleichmäßigere Ausleuchtung der gesamten Platzfläche erreicht. In Hinblick auf das soziale Umfeld wird so die soziale Kontrolle verbessert und Angsträume werden minimiert. Da auch die Platzkanten mit den Gebäudezugängen besser ausgeleuchtet werden, wird auch das Sicherheitsgefühl der Anwohner, gerade in den Abendstunden, spürbar erhöht. Durch die Durchführung wird eine weitere Steigerung der Attraktivität des Quartiers erhofft, was das Ziel dem Bodelschwinghplatz und seinem Umfeld neuen Schwung zu geben weiter verstetigen würde.

 

Die zwischenzeitlich anvisierte Wiederinbetriebnahme des Dreikaiserbrunnens erhöht die Bedeutung des Denkmals als Signet deutlich. Durch die größeren technischen Möglichkeiten der  Lichtstelen im Vergleich zu Bodeneinbaustrahlern, kann dieser markanter in Szene gesetzt werden. Im gleichen Zug sollen auch die Kronen der Bestandsbäume im hinteren Bereich des Platzes angestrahlt werden, um den Raum weiter zu strukturieren.

 

Aus dendrologischen Gesichtspunkten ist zunehmend abzusehen, dass die vorhandene Beleuchtung in Konflikt mit den Bäumen stehen wird. Die Kronen wachsen mittlerweile teilweise in die Seilbeleuchtung. Eine Realisierung der Beleuchtung mittels Mastleuchten scheint daher in Zukunft wirtschaftlicher. So können spätere Pflegeschnitte im Kronenbereich vermieden werden, was den Bäumen zusätzlich dauerhaft ein natürlicheres Wachstum ermöglicht.

 

Durch die Verwendung von Stelen und Mastleuchten wird der Platz, gerade in den Abendstunden, besser als eigenständiger Raum herausgearbeitet, da sich dieser so deutlicher von der Straße abhebt.

 

Konzept

In der bestehenden Planung wurde die vorhandene Seilbeleuchtung grundsätzlich beibehalten. Zusätzlich sollte der Zugang zur Unterführung durch drei Mastleuchten ergänzt werden. Um den Brunnen in Szene zu setzen wurden vier Bodeneinbaustrahler eingeplant.

 

Das neue Konzept sieht vor, die Raumkanten zusätzlich mit je zwei Mastleuchten an den Kopfseiten und drei Mastleuchten an der Westseite zu beleuchten. Zu dem bereits geplanten Passepartout akzentuieren die Mastleuchten so die funktionalen Bereiche und den Platzspiegel markanter.

 

Zur optimierten Ausleuchtung der Platzmitte und des Brunnens soll auf die eingeplanten Bodeneinbaustrahler verzichtet werden, stattdessen sollen Lichtstelen verwendet werden. Diese haben eine Lichtpunkthöhe von 6,00 m und werden in einem ausreichenden Abstand zum Brunnen platziert, so dass diese zwar noch dem Brunnen zugeordnet werden können, aber nicht zu diesem in Konkurrenz stehen, was aus Sicht der Unteren Denkmalbehörde ein wichtiger Aspekt ist welcher berücksichtigt wurde.

 

Durch die Verwendung von Stelen anstelle von Bodeneinbaustrahlern wird auch auf die jüngsten Erfahrungen reagiert, welche aufgezeigt haben, dass Bodeneinbaustrahler generell wartungsintensiver und störungsanfälliger sind. Die Feuerwehraufstell- und bewegungsflächen wurden in der Planung berücksichtigt.

 

Zeitliche Auswirkungen für die Baumaßnahme

Das Konzept kann während der laufenden Baumaßnahme umgesetzt werden, wodurch keine gravierenden zeitlichen Auswirkungen auf die Baumaßnahme zu befürchten sind.

 

Die vorhandene Seilbeleuchtung über dem Platz mit insgesamt vier Leuchtkörpern wird erst nach Fertigstellung der neuen Beleuchtung demontiert. Somit ist auch während der Bauphase die Verkehrssicherheit in den jetzt öffentlich zugänglichen Randbereichen des Platzes so gut wie möglich sichergestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen

Im Vergleich zum ursprünglichen Beleuchtungskonzept stehen der optimierten Variante Mehrkosten von ca. 40.000,- € brutto gegenüber. Diese teilen sich auf in ca. 38.000,- € für das Liefern und Aufstellen der Beleuchtungskörper, sowie ca. 2.000,- € für den WBH.

 

Die Maßnahme soll durch Mittel außerhalb des Budgets des Förderprogramms Soziale Stadt finanziert werden und nicht zu Lasten anderer Maßnahmen in dem Projektgebiet gehen.

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

3660

Bezeichnung:

Jugendarbeit

Finanzstelle:

5.000231

Bezeichnung:

Soziale Stadt Wehringhausen

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Einzahlung(-)

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785200

40.000  €

40.000

 

 

Eigenanteil

 

40.000  €

40.000

 

 

 

Kurzbegründung:

 

X

Finanzierung wird im lfd. Haushalt über die Veränderungsliste (D3) geplant

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

Die am Bodelschwinghplatz neu zu installierende Beleuchtungsanlage ist eine Investition. Die Kosten in Höhe von 40.000 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Unter Berücksichtigung der für die Aktivierung zugrunde legenden Nutzungsdauern ergibt sich für die Beleuchtungsanlage ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 1.600 € (40.000 € / 25 Jahre). Der Restbuchwert für die Seilbeleuchtung über dem Bodelschwinghplatz beträgt 0 €.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

600,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

600,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

1.600,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

2.800,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

2.800 €

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

gez.

 

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

07.02.2018 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen