Mitteilung - 0092/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Verfügung / Unterschriften

 

 

Gesehen:

 

 

 

 

 

 

Beigeordnete/r

 

Amt/Eigenbetrieb:

 

 

 

 

Gegenzeichen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Wildschweinproblematik in der Nahmer

 

Begründung

 

Die untere Jagdbehörde erhält häufig Hinweise über die Wildschweinproblematik in naturnahen Wohngebieten. Bei telefonisch eingehenden Hinweisen werden die Kontaktdaten des in dem Bereich zuständigen Jagdausübungsberechtigten mitgeteilt, die Anfragen per Email werden an diesen weitergeleitet, damit eine direkte Beratung des Meldenden stattfinden kann.

 

Wenn es um den Schutz des Grundstückes geht, ist die Errichtung von "wilddichten" Zaunanlagen die beste Lösung. Diese sollten zum Schutz  vor Wildschweinen mindestens 20 cm  in den Boden reichen und 80 cm in der Höhe haben. Es gibt für das Schwarzwild keine Abschussvorgaben, die durch die Behörde zu kontrollieren sind. Die Hege, also auch Bestandsregulierung obliegt dem Jagdausübungsberechtigten, der in befriedeten Bezirken, also auch Wohngebieten, nicht jagen darf. In befriedeten Bezirken ruht die Jagd, deshalb besteht in diesen Bereichen auch kein Anspruch auf eine Wildschadensregulierung.

 

Es können aber durch die waldnahen Anwohner auch einige Maßnahmen getroffen werden, wie zum Beispiel die sachgerechte Entsorgung von Abfällen in kippsicheren Mülltonnen, die Anlage der Komposthaufen unzugänglich für die Wildschweine gestalten und niemals durch Fütterung anzulocken.

 

Die betroffenen Bürger sollten wissen, dass Wildschweine normalerweise die Flucht vor Menschen ergreifen und nur dann aggressiv reagieren, wenn sie sich bedrängt fühlen oder Ihre Jungen in Gefahr sehen. Sollten die Tiere nicht flüchten, wird empfohlen,  sich zügig zurückziehen.

 

Die hier betroffenen Bereiche liegen im Jagdrevier Schmittau I. Im Sommer wurde von einer Anwohnerin der Wuragstraße erhebliches Schwarzwildaufkommen angezeigt und der Kontakt zum Jagdausübungsberechtigten hergestellt. Daraufhin hatte er sich auch die Örtlichkeit angesehen und Gespräche mit den Anwohnern geführt, sah jedoch keine Möglichkeit, dort eine Bejagung durchzuführen. In diesem Revier hat sich die Abschusszahl des Schwarzwildes in den letzten beiden Jagdjahren mehr als verdoppelt.

 

Um die Schwarzwildproblematik einzudämmen wurden bereits behördliche Maßnahmen ergriffen, so wurde die Schonzeit für das Schwarzwild mit Ausnahme der Jungen führenden weiblichen Stücke  aufgehoben und ein Anreiz geschaffen, Frischlinge zu schießen, indem die Trichinengebühr bezuschusst wird. Leider lassen sich solche Probleme nicht von heute auf morgen lösen.

 

Die Verwaltung hat zudem aktuell Gespräche mit der Kreisjägerschaft Hagen e.V. geführt. Die jagdliche Problematik wurde von der Kreisjägerschaft nochmals bestätigt. Zum Schutz vor der sogenannten Afrikanischen Schweinepest, die in Deutschland noch nicht angekommen ist, besteht ein hohes Interesse der Jägerschaft, die Abschussquoten deutlich zu erhöhen.

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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07.02.2018 - Bezirksvertretung Hohenlimburg