Berichtsvorlage - 0075/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Dienstanweisung „Vorläufige Bewirtschaftungsregelungen für das Haushaltsjahr 2018“ wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt.

 

Begründung

 

Der Entwurf des Doppelhaushalts 2018/2019 wurde am 30.11.2017 in den Rat eingebracht. Das formale Haushaltsaufstellungsverfahren wird voraussichtlich im Februar/ März mit einer Beschlussfassung des Rates abgeschlossen werden. Im Anschluss daran ist die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2018 der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorzulegen. Erst nach Erteilung der Genehmigung darf die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht werden.

 

Bis zur Rechtskraft der Haushaltssatzung gelten die Bestimmungen der Übergangswirtschaft nach § 82 GO NRW. Der Stadtkämmerer der Stadt Hagen hat mit Wirkung vom 01.01.2018 die Dienstanweisung „Vorläufige Bewirtschaftungsregelungen für das Haushaltsjahr 2018“ erlassen.

Hierin wird auf die Erfordernisse in der haushaltslosen Zeit umfassend eingegangen.

 

Die Dienstanweisung (siehe Anlage) ist dem Rat der Stadt Hagen zur Kenntnis zu geben.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez. i. V. Christoph Gerbersmann

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.02.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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22.02.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen