Beschlussvorlage - 0046/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen zum Schuljahr 2018/2019 wird unter Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl (KKR) gemäß der Anlage beschlossen.

 

Die Vorlage wird zum 01.08.2018 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

 

Begründung

Das Anmeldeverfahren der Lernanfänger fand in der Zeit vom 13. bis 16.11.2017 statt. Bei der Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen sind vom Schulträger die Vorgaben über die KKR zu berücksichtigen (§ 46 Abs. 3 Schulgesetz). Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der voraussichtlichen  Gesamtschülerzahl der 1. Jahrgangsstufe, die durch die Zahl 23 geteilt wird. Der so ermittelte Wert, der auf die nächste ganze Zahl abzurunden ist, stellt die maximale Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen dar. Eine Unterschreitung der KKR ist möglich, eine Überschreitung hingegen nicht.

 

Die voraussichtliche Gesamtschülerzahl wurde auf Grundlage der erfolgten Anmeldungen (1.473 Kinder, Spalte 1 der Anlage), der noch ausstehenden Anmeldungen sowie der bis Schuljahresbeginn zu erwartenden Kinder durch Zuwanderung (zusammen 100 Kinder) auf 1.573 Kinder errechnet. Daraus ergibt sich eine auf die nächste ganze Zahl abgerundete KKR von 67 Eingangsklassen

 

Zum Vergleich die Zahlen für das Schuljahr 2016/2017: Bei Redaktionsschluss der letztjährigen Vorlage waren 1.582 Kinder angemeldet. Mit weiteren 100 Kindern wurde gerechnet. Gemäß der Schulstatistik zum 15.10.2017 befinden sich 1.614 Schülerinnen und Schüler (SuS) in der 1. Jahrgangsstufe.

 

Auf der anderen Seite ist unter Berücksichtigung der Klassenbildungswerte die Zahl der möglichen Eingangsklassen zu betrachten. Der vorgegebene Verteilschlüssel sieht dazu wie folgt aus:

 

 

  • 15 bis   29 SchülerInnen = 1 Eingangsklasse
  • 30 bis   56 SchülerInnen = 2 Eingangsklassen
  • 57 bis   81 SchülerInnen = 3 Eingangsklassen
  • 82  bis 104 SchülerInnen = 4 Eingangsklassen

 

 

Zum Schuljahr 2018/2019 könnten somit nach den derzeitigen Anmeldungen 65 Eingangsklassen gebildet werden (Spalten 2 und 3 der Anlage).

 

Demgegenüber lässt die Berechnung der KKR 67 Eingangsklassen zu. Unter der Maßgabe, dass entsprechende Räume zur Verfügung stehen, könnten bei Bedarf noch bis zu 2 zusätzliche Klassen gebildet werden. Als Platzhalter wurde die Reserveklassen der Grundschule Emil-Schumacher und Grundschule Astrid-Lindgren zugeordnet. Je nach faktischer Entwicklung der noch offenen Anmeldungen zu den einzelnen Grundschulen können bei erkennbarem Bedarf die Reserveklassen auch an anderen Grundschulen gegeben werden.  

 

Es ist zu erwarten, dass die Zuwanderung weiterhin anhält. Grundschulen mit kleineren Eingangsklassen werden vorrangig zugewanderte SuS aufnehmen müssen. Gleiches gilt im Hinblick auf die offenen Anmeldungen, die grundsätzlich nur im Rahmen freier Räume und Plätze Berücksichtigung finden können.

 

Der Verteilvorschlag (Anlage 1, Spalten 4, 5 und 7) berücksichtigt ferner, dass die SuS in der Eingangsphase (Jahrgangsstufen 1 und 2) die Möglichkeit eines dritten Besuchsjahres haben, von der zunehmend Gebrauch gemacht wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, an dem überwiegenden Teil der Schulen bei den Klassenbildungswerten unter der Höchstzahl zu bleiben, um für SuS, die ein drittes Besuchsjahr in Anspruch nehmen, einen Platz in den bestehenden Klassen anbieten zu können. Ansonsten bliebe nur eine Klassenteilung des dann betroffenen Jahrgangs. Aus Sicht des Schulträgers bestünde dannso wie rückblickend auf das Schuljahr 2017/2018 an einigen Schulen festzustellen war – das erneute raumorganisatorische Problem, dass für die zusätzliche Klasse kein Klassenraum zur Verfügung stehen würde, bzw. dieser nur durch die Reduzierung der Zahl der Eingangsklassen zur Verfügung gestellt werden könnte.

 

Nachfolgend wird mit Blick auf das Schuljahr 2018/2019 unter dem Aspekt der raumorganisatorischen Möglichkeiten auf einzelne Grundschulen eingegangen.

 

Grundschule Kuhlerkamp

Es liegen derzeit 31 Anmeldungen vor. Eine Klasse im 4. Schuljahr wird die Schule verlassen. Entsprechend kann auch nur eine Eingangsklasse neu aufgenommen werden. Eltern, deren Kinder dort keine Aufnahme finden, haben die Möglichkeit sich an einer anderen Grundschule im Bereich Wehringhausen zu orientieren.

 

 

Grundschulverbund Goldberg

Es liegen derzeit 90 Anmeldungen vor. 3 Eingangsklassen sollen gebildet werden. Um eine zukünftige Klassenteilung zu vermeiden, wird nach Erörterung mit der Schulaufsicht und Schulleitung vorgeschlagen, 23 SuS/Klasse aufzunehmen. Eltern, deren Kinder dort keine Aufnahme finden, haben die Möglichkeit sich an einer anderen Grundschule im Bereich Mitte zu orientieren.

 

 

Grundschule Hestert

Es liegen derzeit 51 Anmeldungen vor.

Nach Erörterung mit der Schulaufsicht und der Schulleitung wird eine Klassenteilung des neuen 2. Jahrgangs zum Schuljahr 2018/2019 notwendig. 

Da im Schulgebäude maximal 9 Klassen untergebracht werden können, verbleibt nur die Möglichkeit, lediglich eine Eingangsklasse zu bilden. Eltern, deren Kinder dort keine Aufnahme finden, haben die Möglichkeit sich an einer anderen Grundschule in Haspe zu orientieren. Von folgender Raumnutzung ist im Schuljahr 2018/2019 auszugehen:

 

4. Jahrgangsstufe = 2 Klassen

3. Jahrgangsstufe = 3 Klassen

2. Jahrgangsstufe = 3 Klassen

1. Jahrgangsstufe = 1 Klasse

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

 

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

13.02.2018 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.02.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen