Beschlussvorlage - 1118/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der II. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Hagen vom 23.04.2014 wird, wie in der Anlage 1 zur Vorlage  1118/2017 dargestellt, beschlossen.

 

Realisierungstermin: 01.03.2018

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Sachverhalt

Kurzfassung

Gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) sind die  Gebührensätze für Einsätze der Rettungstransportwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge und Krankentransportwagen kostendeckend zu kalkulieren.

 

Um wieder die gesetzlich vorgesehene Kostendeckung zu erreichen, ist es erforderlich, die Gebührensätze zum 01.03.2018 anzupassen.

 

Das gemäß § 14 Abs. 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vorgeschriebene Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen wurde erzielt.

 

 

Begründung

Die Stadt Hagen ist Trägerin des Rettungsdienstes. Im Rahmen dieser Pflichtaufgabe werden Benutzungsgebühren auf Grundlage der Satzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Hagen erhoben.

 

Mit der Neufassung der Gebührensatzung zum 01.03.2018 werden die Gebührentarife an die voraussichtliche Kosten- und Erlösentwicklung unter Berücksichtigung der notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Ziele angepasst. Die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes wurde vom Rat der Stadt Hagen am 05.10.2017 beschlossen (Vorlage 0661/2017). Insbesondere die Maßnahmen zur Vorhaltung von Personal und Sachmitteln sind in die Gebührenkalkulation eingeflossen.

 

Um wieder die gesetzlich vorgesehene Kostendeckung zu erreichen ist es erforderlich die Gebührensätze für Rettungstransportwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge und Krankentransportwagen zum 01.03.2018 anzupassen. Das KAG NRW sieht regelmäßige Gebührennachberechnungen (Abrechnung vergangener Gebührenjahre) und Gebührenkalkulationen (Planung zukünftiger Gebührenjahre) vor. Die letzte Gebührenänderung erfolgte zum 04.06.2016.

 

Gem. § 14 Abs. 2 RettG NRW wurden die Vertreter der Verbände der Krankenkassen beteiligt und es konnte über die Gebührenkalkulation 2018 Einvernehmen erzielt werden.

 

Als Ergebnis der Gebührenkalkulation und der Erörterungsgespräche mit den Krankenkassenverbänden schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze ab dem 01.03.2018 auf

 

• 424 € für die Nutzung von Rettungstransportwagen (RTW)

• 411 € für die Nutzung von Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF)

• 249 € für die Nutzung von Krankentransportwagen (KTW)

 

anzupassen.

 

 

Darstellung des Kalkulationsverfahrens

 

  1.         Zusammenstellung der Kosten

Personalkosten 

6.536.266 €

Sachkosten/Verrechnungen

4.796.633 €

Kalkulatorische Kosten

1.147.505 €

Summe 

12.480.404 €

 

Für das Jahr 2018 wird ein Gesamtgebührenbedarf in Höhe von 12.480.404 € prognostiziert.

 

A.1 Entwicklung der Über- /Unterdeckungen 

 

2015

2016

2017

2018[1]

Summe Kosten

lfd. Jahr

8.081.612 €

8.199.665 €

8.362.391 €

12.480.404 €

Unterdeckung aus Vorjahr/en

3.790.568 €

5.548.105 €

4.062.770 €

-- [2]

Gesamtkosten inkl.

Vorjahresunterdeckung

11.872.180 €

13.747.770 €

12.425.161 €

12.480.404 €

Gesamteinnahmen

6.324.075 €

9.685.000 €

12.458.465 €

12.480.404 €

Unterdeckung

Überdeckung

-5.548.105 €

-4.062.770 €

 

+33.304 €

 Das Jahresergebnis 2016 ff. lag bei der Vorlagenerstellung nicht vor.

2 Die prognostizierte Überdeckung i.H.v. rd. 33.000 € wird in die Kalkulation nicht einbezogen.

 

 

B. Aufteilung des Gebührenbedarfs auf die Gebührentatbestände

RTW, NEF und KTW

Zur Ermittlung der Einzelgebührenbedarfe wurden die ansatzfähigen Kosten den Gebührentatbeständen im Rahmen der Kalkulation direkt zugeordnet bzw. nach vorgeschalteten Kostenstellen verteilt. Daraus ergaben sich folgende Gebührenbedarfe je Gebührentatbestand.

 

Gebührentatbestand

Gebühren-bedarf

2018

Einsatzzahlen auf Basis Durchschnitt 2015-2017

Gebühren

je Einsatz/ gerundet

RTW

8.281.007 €

19.528

424 €

NEF

2.366.746 €

5.758

411 €

KTW

1.832.651 €

7.365

249 €

Gesamt

12.480.404 €

32.651

 

 

C. Gebührensätze im Vergleich

Der interkommunale Vergleich ist aufgrund der sehr unterschiedlichen Strukturen und Einzugsgebiete nur bedingt möglich, wird aber der Vollständigkeit halber hier dargestellt.

 

 

Hagen ab 01.03.2018

seit 04.06.2016

Umland

RTW

424 €

362 €

267 - 566 €

NEF

411 €

724 €

305 - 631 €

KTW

249 €

181 €

86 - 387 €

 

In den Gesprächen mit den Vertretern der Krankenkassenverbände bestand Einvernehmen darüber, dass die neuen Gebührensätze den tatsächlichen Erträgen und Aufwendungen anzupassen sind, um die Unter- bzw. Überdeckungen der Vorjahre zeitnah zu kompensieren sowie langfristig ein stabiles und vor allem  kostendeckendes Gebührenaufkommen zu gewährleisten.

 

Um den Anforderungen aus dem KAG NRW gerecht werden, liegt besonderer Augenmerk auf der zeitnahen Betriebskostenabrechnung und einer evtl. daraus resultierenden Neukalkulation der Gebühren für den Rettungsdienst. Auf Basis der dargelegten Kalkulation schlägt die Verwaltung die Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Hagen (Anlage 1) mit Wirkung zum 01.03.2018 vor.

 

 

 

 

 

 


[1] Das Jahresergebnis 2016ff. lag bei der Vorlagenerstellung nicht vor.

[2] Die progno

tizierte Überdeckung i.H.v. rd. 33.000 € wird in die Kalkulation nicht einbezogen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Die finanziellen und personellen Auswirkungen sind im Text erläutert.

 

 

 

 

 

gez.

 

 

 

 

gez.

i.V. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.02.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.02.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen