Beschlussvorlage - 0059/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die 2. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 1/14 (655) - Gewerbegebiet Böhfeld - in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachen-Nr. 0059/2018 ist.

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

Begründung

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 20.02.2014 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/14 (655) - Gewerbegebiet Böhfeld - beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte am 21.03.2014.

 

Mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens soll die planungsrechtliche Voraussetzung für den Einstieg in die Entwicklung gewerblicher Nutzungen im Bereich „Böhfeld“ und deren Anschluss an das überörtliche Straßennetz geschaffen werden.

 

Der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 1/14 (655) - Gewerbegebiet Böhfeld - wurde vom Rat der Stadt

am 11.12.2014 beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte am 06.03.2015.

 

Nach § 4 der Satzung tritt die Veränderungssperre am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Nach § 17 Abs.1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.

 

Die erstmalige Verlängerung der Veränderungssperre wurde am 16.02.2017 vom Rat der Stadt beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte am 24.02.2017.

 

Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde nach § 17 Abs. 2 BauGB die Frist bis zu einem weiteren Jahr verlängern. Besondere Umstände liegen nur dann vor, wenn ein Planverfahren durch eine Ungewöhnlichkeit gekennzeichnet ist, sei es wegen der Besonderheit des Umfanges oder des Schwierigkeitsgrades. Die Besonderheiten ergeben sich bei diesem Bebauungsplanverfahren durch die Größe des Plangebietes von 29,3 ha und durch die topographischen Gegebenheiten der Fläche. Darüber hinaus dauert die Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens z. Z. noch an, da die Belange des Umweltschutzes sowie die verkehrliche Erschließung/Infrastruktur sich schwieriger gestalten als geplant. 

 

Aus den o. g. Gründen kann der Bebauungsplan vor Ablauf der Veränderungssperre am 06.03.2018 nicht zum Abschluss gebracht werden.

 

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist somit um ein weiteres Jahr zu verlängern.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. i. V. Christoph Gerbersmann

gez. Thomas Grothe

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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31.01.2018 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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13.02.2018 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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22.02.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen