Beschlussvorlage - 0057/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht Förderprogramm "Gute Schule 2020" mit den Veränderungen der Maßnahmenliste sowie ein erster Ausblick auf das neue Förderprogramm "Kapitel II des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG)"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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31.01.2018
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.02.2018
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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13.02.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.02.2018
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Sachverhalt
Begründung:
Der Rat der Stadt Hagen hat am 16.02.2017 ein umfangreiches Maßnahmenpaket im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ beschlossen. Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen haben sich Veränderungen in Umfang, Art und Kosten ergeben, die in der aktuellen Liste (siehe Anlage 1) dargestellt werden.
Die folgenden Entwicklungen haben sich ergeben:
1. Neues Förderprogramm „Kapitel II des Kommunalinvestitions-förderungsgesetzes (KInvFG)“
Anfang August hat die Verwaltung erste Informationen über das „Kapitel II des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG)“ erhalten. Der Landtag hat das Gesetz zur Umsetzung nunmehr am 20.12.2017 beschlossen. Mit der Veröffentlichung wird in Kürze gerechnet.
Das künftige Förderprogramm mit der Laufzeit bis 2022 beinhaltet Investitionsmaßnahmen für Schulstandorte (mindestens 40.0000 € je Maßnahme) mit einem Fördervolumen von rund 18 Mio. € für die Stadt Hagen. Nicht förderfähig sind insbesondere Ausstattungen (Möbel und digitale Geräte). Neben der maximalen Förderung von 90% hat die Stadt einen Eigenanteil von 10 % zu erbringen. Die Gesamtsumme beläuft sich mithin auf rund 20 Mio. €.
Der Stadt stehen nunmehr zwei umfangreiche Förderprogramme mit zum Teil unterschiedlichen Förderschwerpunkten zur Verfügung. Um beide Förderprogramme größtmöglich zu nutzen, sind bereits jetzt Maßnahmenverlagerungen in das „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II“ vorzusehen. Hierdurch wird es möglich, aus dem mittlerweile vollständig überplanten Programm „Gute Schule 2020“ für zwischenzeitlich festgestellte Kostensteigerungen sowie zusätzliche Maßnahmen Mittel frei zu bekommen.
2. Maßnahmenverlagerung
Im Hinblick auf den Mindestinvestitionsbetrag von 40.000 € je Maßnahme schlägt die Verwaltung vor, die folgenden Maßnahmen, die zu einem späteren Zeitpunkt (2019/2020) vorgesehen sind, bereits jetzt aus dem Förderpaket „Gute Schule 2020“ in das neue „KInvFG Kapitel II“ zu verlagern:
Lfd. Nr. ObjektMaßnahme
Nr. 2 Grundschule Fr.Harkort Fenster- Fassaden und Dachsanierung 1.900.000 €
Nr. 9 Grundschule Wesselb.Fenstererneuerung 454.000 €
Nr. 11 Grundschule Boloh Fenster- und Fassadensanierung 870.000 €
Nr. 12 Turnhalle GS BolohDachsanierung 255.000 €
Nr. 85 Gym. Theodor Heuss Dachsanierung 655.000 €
Nr. 108 Gesamtschule EilpeTechnikräume 60.000 €
Nr. 166 Kaufm.Sch. II ( Gasstr.) Fenster- und Fassadensanierung 500.000 €
Nr. 167 Kaufm.Sch. II ( Gasstr.) Sonnen- Hitze- und Blendschutz 50.000 €
3. Ersatzmaßnahmen für abgängige Pavillons und Erweiterungen
Durch die Verlagerung in das neue „KInvFG Kapitel II“ werden Fördermittel frei, die u.a. für folgende Maßnahmen verwendet werden, deren Leistungs- und Investitionsumfänge (siehe hierzu die separaten Vorlagen) sich aufgrund der zukünftigen Anforderungen erheblich erweitert haben:
Lfd. Nr. Objekt MaßnahmeVorlage
Nr. 30 Grundschule Goethe Ersatzpavillon 1035/2017
Nr. 35 Grundschule Helfe Ersatzpavillon 1036/2017
Nr.83/84 Gymnasium Th. Heuss Anbau und Ersatzunterbringung1037/2017
Nr. 105 Gesamtschule Eilpe Erweiterung 0984/2016
Der Rat der Stadt Hagen hat am 14.12.2017 die Vorlagen für die Grundschulen Goethe und Helfe sowie für das Gymnasium Theodor Heuss mit dem jeweils erweiterten Investitionsvolumen beschlossen. Für die Gesamtschule Eilpe sind verschiedene Erweiterungsvorschläge zurzeit in Bearbeitung.
4. Zusätzliche Maßnahmen
Um das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ auszuschöpfen, sind die Maßnahmen Nr. 194ff. gemäß der beigefügten Maßnahmenliste neu aufgenommen worden. Damit ist das Gesamtvolumen von 27.715.000 € fast zu 100 % ausgeschöpft. Angesichts der guten Konjunkturlage im Baubereich ist es absehbar, dass es bei der Umsetzung der Maßnahmen im Ergebnis zu Kostensteigerungen kommen wird. In diesem Fall würde die Verwaltung zu gegebener Zeit weitere Vorschläge zur Verlagerung einzelner Maßnahmen in das neue Förderprogramm machen. Die Maßnahmenliste (Anlage 1) beinhaltet den überarbeiteten aktuellen Hochrechnungsstand sowie den Realisierungszeitraum.
5. Veränderungen
Im Zuge der Umsetzung mussten verschiedene Maßnahmen bzgl. Kosten und Termine angepasst werden. Die Veränderungen sind der Anlage 2 zu entnehmen.
6. Mittelabruf bei der NRW-Bank
In vier Anträgen wurden finanzielle Mittel in Höhe von 4.615.800 € abgerufen. Ein weiterer Mittelabruf über 969.700 € befindet sich in der Antragstellung.
7. Stand der baulichen Maßnahmenabwicklung
Zum 31.12.2017 sind für die angemeldeten Maßnahmen im Fachbereich Gebäudewirtschaft (FB 65) für Planungs- und Bauleistungen Aufträge in Höhe von knapp 3,2 Mio. € vergeben worden. Sukzessive wird sich das Auftragsvolumen nach weiteren Genehmigungen erhöhen. Aufgrund der sehr guten Auftragslage im Baubereich wird es zunehmend schwieriger, für Vergaben der einzelnen Gewerke Angebote zu erhalten, die innerhalb des geplanten Kostenrahmens liegen. Vielfach sind die Kapazitäten ausgeschöpft. Dies gilt sowohl für Planungs- als auch für Bauleistungen. Außerdem gibt es für bestimmte Baumaterialien bereits Lieferschwierigkeiten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. | gez. |
Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer | Margarita Kaufmann Beigeordnete
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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87,5 kB
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(wie Dokument)
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53,3 kB
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