Berichtsvorlage - 1161/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen..

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Sachverhalt

Sachstandsdarstellung

Am 24.09.2015 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2/15 (665) -Baumwelt Hinnenwiese- gefasst und am 23.10.2015 öffentlich bekannt gegeben.

 

 

Verlauf des Baumwipfelpfades

Der Zugang zu dem 1,3 km langen Baumwipfelpfad soll über die Fläche des neuen Babywaldes erfolgen. Am höchsten Punkt ist die Errichtung des Kassenhäuschens vorgesehen. Dann gibt es im ersten Abschnitt einen Steg in ca. 3 m Höhe, der auf ca. 10 m Höhe ansteigt. Zur Überquerung des Weges und des anschließenden „Tales“ ist eine Brückenkonstruktion angedacht, so dass man in einer Höhe von ca. 30 m einen guten Rundumblick hat. Grundsätzlich sollen alle 12 m Fundamente errichtet werden, die seitlich abgespannt werden müssen. In jedem Fall sollen die Bauarbeiten nur mit kleinem Gerät (z.B. Teleskopgabelstapler) erfolgen, damit der Wald grundsätzlich erhalten bleibt. Das Regionalforstamt hat signalisiert, das Vorhaben positiv zu begleiten.

 

 

Verfügbarkeit der Flächen

Im Vorfeld der Planung wurde gemeinsam mit der HAGENagentur und den Investoren Forest Adventures Deutschland GmbH die Örtlichkeit im Bereich der Waldflächen des Wirtschaftsbetrieb Hagen(WBH) für die mögliche Errichtung des Baumwipfelpfades abgestimmt. Zwischen dem WBH und den Investoren wird ein Vertrag über die Dauer der Pacht (angedacht ist im Moment ein Zeitrahmen von 30 Jahren) geschlossen. Darin sollen auch ein möglicher Rückbau und eine Bürgschaft geregelt werden.

 

 

Baurecht

Das zu schaffende Planungsrecht umfasst einerseits die Teiländerung des Flächennutzungsplanes, andererseits den Bebauungsplan (Einleitungsvorlage siehe Drucksachennr. 0685/2017).

 

 

FNP-Änderungsverfahren/Tourismus

Am 15.05.2017 wurde, zusammen mit der HagenAgentur, dem Regionalverband Ruhr (RVR) in Essen das Projekt der "Baumwelt Hinnenwiese" aus touristischer Sicht vorgestellt. Anhand eines Planes wurden die Örtlichkeiten erläutert und die touristischen Anknüpfungen aufgezeigt (Anm.: Der Plan kann im Ratsinformations-system ALLRIS und in der Sitzung im Original eingesehen werden):

 

1.       Anbindung an die Rad- und Mountainbikestrecken

2.       Anbindung an vorhandene Wanderwege/Premium-Wanderweg

3.       Verbindung zum Freilichtmuseum

4.       Einstiegsorte in Form von bustauglichen Parkplätzen

5.       Einbindung der denkmalgeschützten Aussichtstürme

6.       Synergien zum Waldpädagogischen Zentrum Kurk

Da das Plangebiet fast 12 ha ausmacht, wird es als „raumbedeutsam“ eingestuft. Wegen einer möglichen Erweiterung mittels Baumhotels sollte nach Ansicht des RVR eine „Worst-Case-Betrachtung“ über die damit verbundenen Auswirkungen erfolgen. Neben den geplanten 32 Baumhotels sollen in dem geplanten Empfangsgebäude ebenfalls Hotelzimmer vorgesehen werden, sowie eine Gastronomie. Die Übernachtungsgäste können ihr Gepäck an einer zentralen Stelle abgeben, von wo aus Angestellte dieses zu den Unterkünften bringen. Die Gäste gelangen über den Baumwipfelpfad zu ihren Baumhäusern.Vom Grundsatz her ist ein ganzjähriges Konzept vorgesehen.

 

Die für die Gründung der baulichen Anlagen (Stege) erforderlichen Abspannungen führen dazu, dass dafür viel Fläche benötigt wird und das Plangebiet, in welchem die Abspannungen integriert sind, entsprechend groß ausfällt.

 

 

Erschließung

Im Eingangsbereich zur Gaststätte Hinnenwiese sollen die Stellplätze angelegt werden. Es ist an zwei Flächen jeweils rechts und links der Straße Elsa-Brandström-Weg gedacht. Die Gesamtgröße der benötigten Stellplatzflächen beträgt ca. 1 ha. Von dort aus gelangen die Besucher über den Elsa-Brandström-Weg zum Kassenhäuschen.

 

 

Verkehr

Das Verkehrsgutachten empfiehlt folgende Maßnahmen zur Sicherung einer guten Verkehrsqualität in der An- und Abreise mit PKWs:

 

  • Verbreiterung des Knotenpunktes Im Kettelbach/ Zufahrt Baumwelt Hagen zur Schaffung von Aufstellbereichen für Linksabbieger
  • Sanierung des Straßenabschnittes in Richtung Breckerfeld, welcher sich in einem sehr schlechten Straßenzustand befindet

 

Das Verkehrsgutachten von Januar 2016 ist in sich schlüssig und nachvollziehbar. Die Belastungszahlen werden als realistisch angenommen. Auf Grund einer Plausibilitätsprüfung verbleibt eine Skepsis zum verkehrlichen Betrieb der Einrichtung. Eine Erreichbarkeit ausschließlich mit PKW wird seitens der Stadt Hagen als unrealistisch angesehen. Da der Investor ausdrücklich dieses Erschließungskonzept so bestätigt, muss dieses noch näher im Rahmen eines Abstimmungsgespräches, auch mit dem Gutachter, erläutert werden. Ausweich-parkplätze o.ä. stehen in der näheren Umgebung nicht zur Verfügung.

 

Im weiteren Verlauf der Planung und nach Abschluss der Umweltprüfungen werden seitens der Investoren Möglichkeiten erarbeitet, busreisenden Gruppen und Schulklassen sinnvolle Ausstiegspunkte anzubieten. Die Erreichbarkeit des Baumwipfelpfades an der Hinnenwiese mit Bussen ist ausgeschlossen.

 

 

 

Artenschutz

Das mit der Artenschutzprüfung beauftragte Fachbüro Ökoplan hat die Haselhuhnerfassung im März abgeschlossen. Dabei wurden keine Nachweise für ein Vorhandensein der geschützten Tierart erbracht. Die Kartierungen für das Arten-schutzgutachten sind noch nicht abgeschlossen. Weitere Prüfungen im Rahmen der Artenschutzprüfung (ASP II) werden fortgeführt. Die weitere Vorgehensweise muss abschließend mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) abgestimmt werden. Ein Kompensationsbedarf aus der Eingriffsregelung ergibt sich vor allem aus den Festsetzungen im Plangebiet, die zurzeit noch nicht bekannt sind.

Das Gutachterbüro hat einen ersten internen Zwischenbericht erstellt und Kompensationsmaßnahmen vorgeschlagen. Zu dem Umfang der vor Ort umsetzbaren Kompensationen finden Abstimmungsgespräche mit dem WBH statt.

Am 05.09.2017 fand auf Initiative des Büros Ökoplan ein Termin mit den Investoren, der Unteren Naturschutzbehörde, dem LANUV und der Bauleitplanung statt, in welchem ein Überblick zum Stand der artenschutzrechtlichen Überprüfung abgegeben wurde.Die Kartierungen sind zurzeit noch nicht abgeschlossen. Die für das Haselhuhn im Zeitraum von März 2016 bis Februar 2017 vorgenommene Kartierung hat keine Nachweise erbracht. Nach Information des LANUV müssen auch ohne Haselhuhnnachweis zeitlich vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden und ein maßnahmenbezogenes Monitoring stattfinden. Da Haselhuhnbeobachtungen im Ennepe-Ruhr-Kreis gemacht wurden, könnte sich die Suche nach geeigneten Flächen deshalb auf den Hagener Süden ausdehnen. In diesem Bereich besitzt der RVR Waldflächen. Aus diesem Grund sollte Kontakt zum Leiter Forst beim RVR aufgenommen werden.Die Ausgleichsflächen brauchen nicht zusammenhängen, sollten aber nach Möglichkeit im Gemeindegebiet liegen.

 

Seit Anfang 2017 läuft die Wildkatzenkartierung. Dazu müssen noch drei Proben ausgewertet werden.

 

Im Rahmen der Avifaunakartierungen (März bis Juli 2017) wurden acht planungsrelevante Arten als Brutvögel im Untersuchungsraum festgestellt. Dabei handelt es sich um Baumpieper, Grauspecht, Sperber, Sperlingskauz, Waldlaub-sänger, Waldohreule, Waldschnepfe und Waldkauz. Bei sechs Arten mit größeren Aktionsräumen stellt die Fläche einen Teil des Brutreviers dar, wobei es keinen Hinweis auf einen Brutstandort innerhalb des Untersuchungsraums gab (Schwarz-storch, Habicht, Wespenbussard, Kleinspecht, Mäusebussard und Schwarzspecht).

 

Im direkten Umfeld der Planung erfolgte ein Nachweis von zwei Brutpaaren des Baumpiepers (jeweils ein Brutpaar im Bereich der beiden „Babywaldflächen), einem Brutpaar der Waldschnepfe (im Selbecker Bachtal) und einem Brutpaar des Grauspechts, welches sehr regelmäßig während der Begehungen im Plangebiet anwesend war. Für diese Arten ist von einer projektbedingten Betroffenheit auszugehen.

 

Es wurden sechs Habitatbäume gefunden. Bis jetzt kommt man auf ca. 4 ha Ausgleichsmaßnahmen.

Auf der Suche nach Maßnahmenflächen mit optimaler Strukturvielfalt wurde ein Bereich von 1,5 km um das Plangebiet herum betrachtet. Nach Abstimmung mit den Wirtschaftsbetrieben Hagen verblieben zwei Maßnahmenflächen im näheren Umfeld des Vorhabens, die als geeignet eingestuft wurden. Die Fläche 1 wäre mit einer Größe von ca. 2 ha als Habitat für Grauspecht, Waldschnepfe und Haselhuhn geeignet. Die Fläche 2 mit einer Größe von ca. 1 ha könnte ebenfalls für Baumpieper, Haselhuhn und Grauspecht in Frage kommen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, zur Sicherung von Altholzbeständen für den Grauspecht 10 Einzelbäume in einem alten Buchenbestand westlich des Plangebietes aus der Nutzung zu nehmen.

 

Das Landesamt für Natur, Umwelt und. Verbraucherschutz (LANUV) hat darauf hingewiesen, dass der Abstand dieser Flächen zu möglichen Störquellen im Idealfall bei 300 m liegen sollte.

 

Für die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für den Grauspecht werden Altholzbestände als Habitat benötigt. Die in Frage kommenden Flächen werden vom Büro Ökoplan auf ihre Tauglichkeit untersucht. Wenn das Beleuchtungskonzept für die Hotelanlage steht, müssen die Details noch vom Büro Ökoplan erarbeitet werden.

 

 

Weitere Vorgehensweise

Nach Abschluss der artenschutzrechtlichen Untersuchungen und Erarbeitung einer mit dem RVR abgestimmten Planungsvariante wird ein Scopingtermin stattfinden, in welchem sich die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum notwendigen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung äußern können. Im Anschluss daran erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeits- und Be-hördenbeteiligung.

 

Aufgrund der zuvor genannten Rahmenbedingungen wird die Prüfung des Projektes

noch einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich ist.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

 

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.01.2018 - Umweltausschuss - vertagt

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25.01.2018 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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21.02.2018 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen