Berichtsvorlage - 0035/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Barrierefreier Ausbau der ÖPNV-Haltestellen- Kategorisierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Anhörung
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24.01.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Anhörung
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25.01.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Anhörung
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Anhörung
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07.02.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Anhörung
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07.02.2018
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.02.2018
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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13.03.2018
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Geplant
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Beirat für Menschen mit Behinderungen
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Anhörung
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14.03.2018
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Erledigt
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Seniorenbeirat
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Anhörung
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10.04.2018
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Sachverhalt
Kurzfassung
Um eine Prioritätenliste für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen zu erarbeiten, wurden die Haltestellen in Kategorien eingeteilt, die eine Grundlage für die weitere Bearbeitung darstellen sollen. Der aktuelle Stand der Arbeit wird in den Sitzungen in Form einer Präsentation vorgestellt.
Begründung
Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel und dient dazu, allen Menschen die volle Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) und der Neufassung des §8 Abs. 3 PBefG ist das Thema verstärkt in den Fokus von Öffentlichkeit und Politik gerückt. So soll mit Hilfe des Nahverkehrsplans (NVP) das Ziel verfolgt werden, bis 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.
Zur Herstellung eines barrierefreien ÖPNVs ist der Ausbau der Haltestelleninfrastruktur notwendig. Um dies zu koordinieren soll eine Prioritätenliste angefertigt werden, die den weiteren Ausbau der Haltestellen in Hagen bestimmen soll. Um dies umzusetzen werden die Haltestellen zunächst, gemessen an ihrer Nutzung und Bedeutung im Netz, in Kategorien eingeteilt werden. Im Anschluss erfolgt eine Erhebung des aktuellen Ausbaustandes. Nachdem die einzelnen Ergebnisse zusammengetragen wurden, kann eine Prioritätenliste aufgestellt werden. Eine schematische Darstellung der Vorgehensweise zeigt die folgende Abbildung 1.
Abb. 1: Vorgehensweise zur Erstellung einer Prioritätenliste

Aktueller Stand
In einem ersten Schritt wurden zunächst die benötigten Daten für eine Kategorisierung der Haltestellen gesammelt. Hier wurden sowohl von der Hagener Straßenbahn AG (HVG), als auch von der Verkehrsgesellschaft Ennepe Ruhr (VER) Daten zur Verfügung gestellt. Hierdurch konnten für den überwiegenden Teil der Haltestellen, wichtige Informationen zusammengetragen werden. Lediglich für einige Haltestellen in den Randbereichen der Stadt fehlen Zähldaten, da diese von der Märkischen Verkehrsgesellschaft (MVG) nicht erhoben wurden.
Um einen Überblick über die rund 490 Haltestellen in Hagen zu gewinnen, wurden die Haltestellen in einem nächsten Schritt in fünf Kategorien eingeteilt. Diese sind durch die Merkmale „Linienhalte pro Stunde“, „Anzahl der bedienenden Linien“ sowie die „Zahl der Ein- und Aussteiger“ bestimmt. Die fünf unterschiedlichen Kategorien spiegeln die Bedienung und Nutzung der Haltestelle abstufend wider. Während Haltestellen der Kategorie I durch eine besonders hohe Anzahl an Linien bedient werden und sehr hohe Fahrgastzahlen haben, finden sich in der Kategorie V Haltestellen mit sehr niedrigem Aufkommen und wenigen Linienhalten pro Stunde wieder. Eine Übersicht der Haltestellenkategorien bietet die folgende Abbildung 2.
Abb. 2: Übersicht der Haltestellenkategorien
Kategorie | Erklärung |
Sonderkategorie S | Die Haltestelle liegt in der Nähe einer wichtigen Einrichtung. |
Kategorie I | Eine Haltestelle mit hoher Verkehrsbedeutung durch ein besonders hohes Fahrgastaufkommen sowie eine große Anzahl an Linienhalten pro Stunde. Aufgrund einer großen Zahl an bedienenden Linien, besteht eine große Verknüpfungsfunktion. |
Kategorie II | Eine Haltestelle mit hohem Fahrgastaufkommen und vielen Linienhalten pro Stunde sowie viele bedienenden Linien. Es besteht eine Verknüpfungsfunktion und die Haltestelle wird häufig als Umsteigehaltestelle genutzt. |
Kategorie III | Eine Haltestelle mit mittlerer Verkehrsbedeutung. Die Haltestelle wird von mehreren Linien bedient. Das Fahrgastaufkommen ist durchschnittlich. |
Kategorie IV | Die Haltestelle wird i.d.R. nur von ein bis zwei Linien bedient und hat unterdurchschnittliche Ein- und Aussteigerzahlen. Es besteht eine geringe Verknüpfungsfunktion zwischen den einzelnen Linien des ÖPNV, weshalb an diesen Haltestellen i.d.R. nicht umgestiegen wird. |
Kategorie V | Haltestelle mit sehr geringer Verkehrsbedeutung durch ein sehr niedriges Fahrgastaufkommen sowie wenigen Linienhalten pro Stunde. |
Zusätzlich zur Bedienung und Nutzung der Haltestelle durch eine Betrachtung der zuvor beschriebenen Daten, spielt auch die räumliche Umgebung eine große Rolle. So wurde anschließend an die Kategorisierung der Haltestellen, auch das Erfordernis bzw. die Dringlichkeit der Herstellung von Barrierefreiheit an den Haltestellen geprüft. Hierzu wurden wichtige Einrichtungen zusammengetragen, für die ein Zugang über eine barrierefreie Haltestelle wichtig erscheint. Enthalten sind hier u. a. Einrichtungen und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Für die jeweilige Einrichtung wurde die nächstgelegene Haltestelle ermittelt. Ein Großteil der Einrichtungen ist fußläufig in unter 300 Metern zu erreichen. In Ausnahmefällen konnte den Einrichtungen jedoch keine Haltestelle zugeordnet werden, da die Entfernung zu groß oder sonstige Gegebenheiten eine fußläufige Verbindung nicht ermöglichen.
Um nun herauszustellen, für welche Einrichtung der Zugang über eine barrierefreie Haltestelle besonders wichtig ist, wurden diese im Einzelnen bewertet. Nach Rücksprache mit Behindertenbeauftragten und der AG Bauen und Verkehr wurde geprüft, ob die jeweilige Einrichtung speziell für Mobilitätseingeschränkte Menschen ausgelegt ist und von diesen genutzt wird oder nicht. Die nächstgelegene Haltestelle einer Einrichtung, die in besonderem Maße von Menschen mit Mobilitätseinschränkung genutzt wird, soll bevorzugt barrierefrei umgebaut werden. Aus diesem Grund werden sie in eine Sonderkategorie eingeordnet, die bei der endgültigen Priorisierung einen höheren Stellenwert einnehmen soll.
Die herausgearbeitete Einteilung der Haltestellen in verschiedene Kategorien soll nun als Grundlage für die weitere Arbeit dienen. Eine Darstellung der Haltestellenkategorien befindet sich im Anhang.
Weiteres Vorgehen
Nach Abschluss der Kategorisierung der Haltestellen soll in einem nächsten Schritt eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Hier sollen wichtige Informationen über die Ausstattungsmerkmale sowie die Umgebung der einzelnen Haltestellen erhoben werden. Im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen wird beispielsweise erhoben, ob bereits ein erhöhtes Busbord oder ein taktiles Leitsystem vorhanden ist. Die gesammelten Informationen sollen mit den bereits vorhandenen Zähldaten und Informationen der Verkehrsunternehmen in einem Haltestellenkataster zusammengefügt werden. Das Kataster soll stets aktualisiert werden.
Nach Abschluss der einzelnen Schritte können die Haltestellen abschließend bewertet und eine Prioritätenliste angefertigt werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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sind nicht betroffen | |
X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Die Herstellung barrierefreier Haltestellen betrifft grundsätzlich Belange von Menschen mit Behinderungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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594,2 kB
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