Beschlussvorlage - 1166/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe bestellt gemäß § 52 (1) 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit §§ 8 und 25(1) der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse (GeschO) in den zurzeit gültigen Fassungen für die Wahlzeit der Bezirksvertretung:

 

zur stellvertretenden Schriftführerin Frau Kerstin Eckhoff.

 

Die Umsetzung erfolgt am 25.01.2018.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Gemäß § 52 (1) 1 GO NRW in Verbindung mit §§ 8 und 25(1) GeschO in den zurzeit gültigen Fassungen, ist die Niederschrift der Beschlüsse und der Sitzungen der Bezirksvertretung Haspe vom Bezirksbürgermeister sowie dem zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen.

 

Aufgrund eines personellen Wechsels in der Stadtkanzlei ist die neue Bestellung der stellvertretenden Schriftführerin für die Wahlzeit der Bezirksvertretung Haspe vorzunehmen.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz

 

Oberbürgermeister

 

 

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Beschlüsse

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25.01.2018 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen