Berichtsvorlage - 1152/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

Maßnahme AS Volmarstein

 

Für den Neubau der Talbrücke Volmarstein/ A1 (Baumaßnahme des Landes, Ausführung DEGES

-Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH-) ist es geplant, ab Januar 2018 die Auffahrt in Fahrtrichtung (FR) Bremen für eine Dauer von max. 3,5 Jahren voll zu sperren.

Dadurch kann in Volmarstein (AS 89) nicht mehr auf die A1 FR Bremen aufgefahren werden.

Die Autobahnniederlassung Hamm ordnet nach Zustimmung der Bezirksregierung und der Polizei die verkehrsbehördlichen Anordnungen für die Maßnahme an, die sich aus den baulichen und verkehrlichen Notwendigkeiten ergeben.

 

Dass die Arbeiten an der AS Volmarstein im Rahmen einer Vollsperrung der Auffahrt FR Bremen durchzuführen sind, wird aufgrund der vorgesehenen Verkehrsführung von allen Beteiligten (Bezirksregierung, Autobahnpolizei, Strassen NRW, Verkehrszentrale NRW, DEGES) als unabweisbar gesehen.

 

Zudem wird die Auffahrt als Feuerwehrzufahrt freigehalten.

 

Während der Bauzeit stehen statt 6 nur vier Fahrbahnen zur Verfügung.

 

In der Vorphase 01 (Dauer 3- 4 Monate) ist die Nähe der Beschleunigungsspur zum Verschwenkungsbereich und den kreuzenden Baustellenzufahrten kritisch.

 

Die Hauptbauphasen beinhalten keine Beschleunigungsspur mehr.

 

Auch die Ministerien erkennen keine Möglichkeit für eine Öffnung der Auffahrtsrampe. Es gilt, Unfälle zu vermeiden, die durch eine Verflechtung des auffahrenden Verkehrs in die Baustellenverkehrsführung entstehen könnten, zudem sind daraus resultierende Auffahrunfälle nicht hinnehmbar. 

 

Der Zustand der Talbrücke Volmarstein ist so schlecht, dass kurzfristig und schnellstmöglich ein Ersatzneubau erstellt werden muss. Die vorbereitenden Arbeiten sind abgeschlossen und der Bauvertrag ist an Fa. DEGES vergeben.

Maßnahme AS Gevelsberg

 

Zusätzlich ist das Kreuzungsbauwerk der AS Gevelsberg (Eichholzstraße) über die A1 ebenfalls in einem schlechten Zustand. Es mussten Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden, um die Substanz des Bauwerks möglichst lange zu erhalten. Als eine Kompensationsmaßnahme wurde die Durchfahrt für LKW aus beiden FR für Fahrzeuge über 2,10m Breite und über 3,5t (tatsächliche Masse) gesperrt. Für dieses Bauwerk wurde eine Restnutzungsdauer von 5 Jahren veranschlagt. Mit der Umsetzung ist die Regionalniederlassung Südwestfalen des Landesbetriebs betraut worden. Nach Information der Bezirksregierung wird es ab Mitte 2019 auch dort für ca. 8 Wochen zu einer Vollsperrung kommen.

 

Diese Anschlussstelle ist aber aus Haspe kommend in FR Bremen nutzbar, da hierfür die Brücke nicht passiert werden muss. Eine Befahrung der A1 in FR Bremen ist daher zu jeder Zeit möglich.

 

Führung des Verkehrs

 

Der überregionale Fernverkehr soll aus Richtung Süden/ Köln kommend in Höhe AK Wuppertal über die BAB A43 bis zum AK Bochum/ Witten fahren, um dort auf die BAB A44 bis zum AK Dortmund/ Witten und anschließend über die BAB A45 zu fahren.

 

Die offizielle Umleitung (Rote- Punkt- Umleitung) führt über das Kreuz- Wuppertal- Nord mit einem Umweg von insgesamt 20 km.

 

Für PKW gilt die vorhandene U- 44 Beschilderung von der AS- Volmarstein bis nach Hagen- West über Wetter über An der Kohlenbahn, Vogelsanger Str., B 234 (Grundschötteler Str.), Friedrichstr. und zurück nach Hagen auf die Weststraße.

 

Diese ist für LKW jedoch aus baulichen Gründen nicht zu nutzen.

 

Wer als LKW- Fahrer in Volmarstein in Richtung Bremen fahren will, müsste demnach erst einmal in die Gegenrichtung fahren, um an der nächstmöglichen Abfahrt die Richtung zu wechseln oder in Gevelsberg auffahren.

 

Für LKW besteht weiterhin die Bedarfsumleitung U65a von der AS- Volmarstein über die Grundschötteler Str., die Enneper Str., die Kölner Str., die Preußer Str., Berliner Str., den Bergischen Ring, Volmestraße, Volmetalstr., Volmeabstieg, Haßleyer Str., Feithstr., Saarlandstr., Eckeseyer Str.- nach Hagen- West. Diese darf aufgrund der Sperrung zur Luftreinhaltung am Graf- von- Galen- Ring nicht direkt durch die Innenstadt geführt werden. 

 

Die Stadt Hagen hat auf die Einrichtung der o. g. Rote- Punkt- Umleitung bestanden, um so einer übermäßigen Verkehrsbelastung durch Hagen zu entgehen. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass die Enneper Str. zur Stickstoffdioxidreduzierung mit 30 km/h und einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage ausgestattet wurde und dass diese Achse bereits ausgelastet ist.

 

Zudem wurde darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die L700 von An der Wacht bis zur Stadtgrenze Gevelsberg ab Frühjahr 2018 auszubauen.

 

Die Verkehrsbelastungszahlen der Auffahrtsrampe der AS Volmarstein FR Bremen liegen in der Vormittagsspitzenstunde bei 601 Kfz/h, in der Nachmittagsspitze bei 386 Kfz/h. Unter Annahme eines Schwerverkehranteils von ca. 15% sind das 90/ 60 LKW in der Spitzenstunde. D. h. am Tag sind ca. 5000 Kfz und ca. 750 LKW betroffen. 

 

Nach einer Modellberechnung von 61 ist bei Anwendung der „Rote- Punkt- Umleitung über das AK Wuppertal- Nord insgesamt von einem geringfügig erhöhtem Verkehrsaufkommen auf der Weststraße -Weg zur Anschlussstelle Hagen- West-  (+6%), und dem Tücking (+10%) auszugehen. Die Verkehrszunahme auf der L 700 liegt angenommen sogar unter 2%, die der Nordumgehung bei 4%.

 

Der Tücking ist aufgrund der kurvigen Straßenführung für Fahrzeuge über 3,5t und über 8m Länge gesperrt.

 

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung der SIHK am 18.09.2017 kritisierten die Unternehmer die Einschränkungen aufgrund der Anschlussstellensperrung. Der Rat verabschiedete am 5.10.17 eine Resolution zur Überarbeitung des Baustellenkonzepts mit dem vorrangigen Ziel der Vermeidung der Sperrung. Es ist jedoch nicht vertretbar, den Neubau der Talbrücke Volmarstein erst nach Fertigstellung der Brücke an der AS Gevelsberg zu realisieren, es wurde jedoch die Möglichkeit einer eventuellen Verkürzung der Sperrdauer aufgezeigt:

Nach Fertigstellung der Richtungsfahrbahn Bremen etwa Mitte 2019 sind demnach fünf verengte Fahrspuren verfügbar statt vier in der ersten Bauphase. Theoretisch wäre dann die Einrichtung einer Beschleunigungsspur mit Öffnung der Auffahrtrampe möglich. Dieses kann aber erst Anfang 2019 unter Berücksichtigung der Unfall- und Stausituation auf der A1 entschieden werden (Antwort aus dem Landtag vom 23.10.2017).

 

Beschlüsse

 

Am 14.11.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, dass eine Beeinträchtigung des Umleitungsverkehrs von AS- Stelle Volmarstein bis zur AS- Stelle Gevelsberg zu vermeiden ist, unabhängig davon sind die vorbereitenden Maßnahmen des WBH für den Ausbau der L700 fortzuführen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten zur Verschiebung der Straßenbauarbeiten der Enneper Straße (L700) zu prüfen.    

 

Es handelt sich nach Auskunft des Straßenbaulastträgers um eine Zuschussmaßnahme.

Die Mittel stehen zur Verfügung und sind abzurufen, es bestehen mit der Stadt Gevelsberg vertragliche Regelungen.  

Der Ausbau schließt sich an den bereits umgebauten Teil auf Gevelsberger Stadtgebiet an.

Während der Bauzeit verbleibt -wie zuvor- jeweils 1 Fahrspur von 3,50m in jede Richtung.

Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt 800m und wird in 4 Abschnitte von jeweils 200m unterteilt, um auf eine Baustellensignalisierung zu verzichten. 

Die Bauzeit soll 24 Monate betragen.

 

Am 09.11.2017 hat der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität aus Lärmschutzgründen und der Überschreitung von europäischen Richtwerten für die Emission von Feinstaub und Stickoxiden jeglichen Schwerlastverkehr auf der Enneper Str. zwischen der Martinstraße und der Stadtgrenze Gevelsberg abgelehnt. Die Verwaltung wurde aufgefordert, mit dem Straßenbaulastträger zu erörtern, ob die L700 im Bereich von der Martinstr. bis zur Stadtgrenze Gevelsberg außer für Anlieger für sonstigen Schwerlastverkehr über 7,5t in beide Fahrtrichtungen gesperrt werden kann. Der Rat wurde um Bestätigung des Beschlusses am 30.11.2017 gebeten.

 

Dieser Beschluss wurde der Bezirksregierung Arnsberg am 20.11.2017 mit der Bitte um Prüfung der Möglichkeit der Sperrung der L700 für LKW- Verkehr übersandt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass von einer Umleitungsbeschilderung auf Hagener Stadtgebiet ausdrücklich abzusehen ist.

Darum bat auch die Bezirksvertretung Haspe in Ihrer Sitzung am 23.11.2017. Da zu diesem Zeitpunkt die Stellungnahme von der Aufsichtsbehörde noch abzuwarten war, wurde kein gesonderter Beschluss gefasst.

 

Zwischenzeitlich hat die Stadt Wetter am 16.11.2017 der Stadt Hagen mitgeteilt, dass auch dort eine Verlagerung von Schwerlastverkehren auf die Ortsdurchfahrten Volmarstein und Grundschöttel für die Stadt Wetter auf keinen Fall in Frage kommt.

 

Stellungnahme der Bezirksregierung

 

Am 27.11.2017 teilte die Bezirksregierung Arnsberg mit, dass die L700 nach ihrer gesetzlichen Definition dem weiträumigen, regionalen, bzw. überörtlichen Verkehr dient und dass dieses dem  Ausschluss bestimmter Teile des Verkehrs widerspricht. Das gilt auch für die Ortsdurchfahrten in der Baulast von Kommunen. Gemäß §16a Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW sind zudem die Träger der Straßenbaulast bei vorübergehenden Verkehrsbeschränkungen verpflichtet, die Umleitung des Verkehrs auf ihren Straßen zu dulden.

Zum Zeitpunkt der Sperrung der Brücke über die A1 im Bereich der AS Gevelsberg war zunächst auf die Ausschilderung der LKW- Bedarfsumleitung in Fahrtrichtung Bremen verzichtet worden. Durch die Sperrung der Auffahrt an der AS Volmarstein ändert sich nun die Situation.

Um zu verhindern, dass LKW, die im Bedarfsfall (Stau oder Sperrung auf der A1) die BAB an der AS- Stelle Gevelsberg verlassen, am Knotenpunkt L700/ L807 auf die L 807 (Grundschötteler Str. nach Volmarstein hoch) biegen, ist die Bezirksregierung in Abstimmung mit der Autobahnpolizei und dem Autobahnamt Hamm der Auffassung, dass zwischen Gevelsberg und Volmarstein für LKW in Fahrtrichtung Bremen neu die Bedarfsumleitung U 65 LKW über die Eichholzstr., L700 mit Anschluss an die bestehende Bedarfsumleitung U 65 a ab der Grundschötteler Str. weiterführend in die Enneper Str. auszuweisen ist. Dabei handelt es sich um eine reine Angebotsbeschilderung mit der Aufschrift U 65a in blau- weiß und nicht um eine reguläre gelb- schwarze Umleitungsbeschilderung

 

Es bleibt bei der ausgewiesenen Haupt-Umleitung mit einem „roten Punkt“ über das Kreuz Wuppertal.   

 

Das Verkehrsreferat der Bezirksregierung hat diese Entscheidung als Beteiligte im Anordnungsverfahren mit dem für die Einhaltung des Luftreinhalteplans zuständigen Referats abgestimmt. Danach ist die anzunehmende erhöhte Verkehrszunahme für die Umleitungsstrecke Grundschötteler Str./ Enneper Str./ Hagener Str. und Eichholzstr. verträglich.

 

Der „Hot- Spot“ Enneper Str. gilt inzwischen als entschärft. Seit 2012 wurden dort keine erhöhten Luftverunreinigungswerte mehr festgestellt. Es ist noch mit der Bezirksregierung abzustimmen, ob die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in Kombination mit der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zukünftig verbleiben muss.   

 

Der genaue Termin für die Sperrung der Anschlusstelle Volmarstein steht noch nicht fest. Zunächst sind noch dringende Arbeiten zur Fahrbahnsanierung im Autobahnkreuz Wuppertal- Nord abzuschließen. Dafür ist auch dort die Auffahrt auf die A1 zu sperren.

 

In einem Erörterungstermin zu zwei beim Landtag eingegangenen Petitionen zur gewünschten Aufrechterhaltung der Auffahrt Volmarstein in FR Bremen an der A1 am 06.12.2017 wurde von der Bezirksregierung avisiert, dass eine Verschiebung der Baumaßnahme der L700 nicht dazu führen wird, dass die Zuschüsse entfallen.

Diese Aussage wurde dem Fachbereich Bauverwaltung gegenüber bestätigt, so dass der Zuschussantrag auch weiterhin für mindestens drei Jahre Gültigkeit besitzen wird.

 

Weiterhin wurde in diesem Termin vereinbart, dass in den nächsten zwei Monaten Gespräche mit der Bezirksregierung, Referat Luftreinhaltung und Verkehr, zur Einrichtung der neuen Bedarfsumleitung U65 LKW zu führen sind. Insbesondere ist zu klären, inwieweit sich die zu erwartende erhöhte Verkehrsbelastung auf den gerade erst entschärften „HOT Spot“ an der Enneper Str. auswirken wird.

 

Zukünftige Änderungen der Verkehrsregelung (z. B. zur Öffnung der Auffahrt nach einer Bauzeit von 1,5 Jahren) sollen im Vorfeld mit allen beteiligten Städten (Hagen, Wetter, Gevelsberg) erfolgen. Das Ministerium und die Bezirksregierung werden entsprechend verfahren.

 

Die SIHK hat ein Aktionsbündnis Autobahn A1 ins Leben gerufen.

 

Die IHKs Dortmund, Hagen und Wuppertal- Solingen- Remscheid haben erstmalig für den 14.12.2017 eingeladen, um über insgesamt geplante Maßnahmen auf der A1 zu informieren, um diese dann zeitlich und umfänglich so abzustimmen, dass diese wichtige Verkehrsachse mit ihrem Begleitnetz während der anstehenden Bauphasen insgesamt leistungsfähig bleibt.

 

Die Stadt Hagen nimmt daran teil.

 

In der Ratsssitzung werden die relevanten Verkehrsführungen/ Umleitungen auf der Basis eines anschaulichen Planes dargestellt.  

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

14.12.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.01.2018 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen