Beschlussvorlage - 0909/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028 / SGV NRW 91)  aus Gründen des öffentlichen Wohls die

 

endgültige Einziehung der Krefelder Straße (Zwieback Brandt).

 

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Westerbauer Flur 4 Flurstücke 273 und 287  mit einer Größe von 544 m².

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Sachverhalt

 

 

Begründung

 

Die Bezirksvertretung Haspe hatte bereits in der Sitzung vom 07.09.2017 die beabsichtigte Einziehung der Krefelder Straße beschlossen. Auf die als Anlage beigefügte Vorlage Nr. 1016/2016 wird insofern Bezug genommen. Der Beschluss war am 20.10.2017  im Amtsblatt der Stadt Hagen öffentlich bekannt gemacht worden, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

 

Nach § 7 Abs. 4 StrWG NRW kann die endgültige Einziehung frühestens 3 Monate nach der Öffentlichen Bekanntmachung der Einziehungsabsicht erfolgen.

Die Frist ist abgelaufen, Einwendungen wurden nicht erhoben.

Somit kann die Krefelder Straße nun endgültig eingezogen werden.

 

Anlage:

Einziehungsplan

Kopie der Vorlage 1016/2016

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.01.2018 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen