Beschlussvorlage - 0909/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
endgültige Einziehung der Krefelder Straße (Zwieback Brandt)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Martina Gripshöfer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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25.01.2018
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028 / SGV NRW 91) aus Gründen des öffentlichen Wohls die
endgültige Einziehung der Krefelder Straße (Zwieback Brandt).
Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Westerbauer Flur 4 Flurstücke 273 und 287 mit einer Größe von 544 m².
Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan markiert.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Begründung
Die Bezirksvertretung Haspe hatte bereits in der Sitzung vom 07.09.2017 die beabsichtigte Einziehung der Krefelder Straße beschlossen. Auf die als Anlage beigefügte Vorlage Nr. 1016/2016 wird insofern Bezug genommen. Der Beschluss war am 20.10.2017 im Amtsblatt der Stadt Hagen öffentlich bekannt gemacht worden, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.
Nach § 7 Abs. 4 StrWG NRW kann die endgültige Einziehung frühestens 3 Monate nach der Öffentlichen Bekanntmachung der Einziehungsabsicht erfolgen.
Die Frist ist abgelaufen, Einwendungen wurden nicht erhoben.
Somit kann die Krefelder Straße nun endgültig eingezogen werden.
Anlage:
Einziehungsplan
Kopie der Vorlage 1016/2016
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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166,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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213,7 kB
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